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 Maximal 26 kWp...zu wenig.. Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Skydive
Vielschreiber
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Angemeldet: 31.01.2006
Beiträge: 192
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 14:12 Nach oben

Hallo,
ich hatte eine Einspeiseanfrage gestellt über 30 kW Nennleistung.
Jetzt habe ich eine Einspeisezusage über 26 kWp erhalten, was ich nicht ganz verstehen kann.

Mein Hausanschluss liegt ca. 500 Meter von der Umspannstation entfernt.
Bei meiner ersten Anlage hat EON ca. 250 Meter verstärkt.
Hierzu wurde gegraben und zwei Kabel verlegt. 2 Kabel 4x150m².
nach diesen 250 Meter wurde ein Verteilerkasten gesetzt an dem mein Hausanschlusskabel angeklemmt wurde.
Das heißt EON hat gerade soviel verstärkt, wie unbedingt notwendig.
EON sagt jetzt, das der Anschlusspunkt für die neue Anlage dieser Verteilerkasten sei. Soweit so gut...

Was ich nicht verstehe: Warum verträgt diese verstärkte Leitung von 250 Meter mit diesen staken 4x150 m² Kabeln nur 50 kWp.

Kann das sein...wer kann das einschätzen bzw. kann man Einspruch einlegen oder wie geht man vor..

Eine kleinere Anlage als 30 kW möchte ich nicht bauen, da mir der Aufwand sonst zu groß erscheint.

Gruß
Skydive

_________________
26kWp

130 x Solarword 200 poly, 4x WR SMA 4200TL, 2x WR 3300TL, Datenlogger SBCO, Ausrichtung 210°, Dachneigung 26 °
Am Netz seit 11.05.2006 mit 14,4 kWp. Erweiterung auf 26 kWp seit 10.10.06
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Verfasst am: Nach oben

relu127
Stammmitglied
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Angemeldet: 23.04.2006
Beiträge: 134
Wohnort: 83342 Tacherting/Oberbayern

BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 14:27 Nach oben

Very Happy
Hallo,
na ja 30 zu 26 Shocked
Gruß relu127

Skydive hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
ich hatte eine Einspeiseanfrage gestellt über 30 kW Nennleistung.
Jetzt habe ich eine Einspeisezusage über 26 kWp erhalten, was ich nicht ganz verstehen kann.

Mein Hausanschluss liegt ca. 500 Meter von der Umspannstation entfernt.
Bei meiner ersten Anlage hat EON ca. 250 Meter verstärkt.
Hierzu wurde gegraben und zwei Kabel verlegt. 2 Kabel 4x150m².
nach diesen 250 Meter wurde ein Verteilerkasten gesetzt an dem mein Hausanschlusskabel angeklemmt wurde.
Das heißt EON hat gerade soviel verstärkt, wie unbedingt notwendig.
EON sagt jetzt, das der Anschlusspunkt für die neue Anlage dieser Verteilerkasten sei. Soweit so gut...

Was ich nicht verstehe: Warum verträgt diese verstärkte Leitung von 250 Meter mit diesen staken 4x150 m² Kabeln nur 50 kWp.

Kann das sein...wer kann das einschätzen bzw. kann man Einspruch einlegen oder wie geht man vor..

Eine kleinere Anlage als 30 kW möchte ich nicht bauen, da mir der Aufwand sonst zu groß erscheint.

Gruß
Skydive
Heiko
Forumsinventar
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Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 804
Wohnort: Oberfranken

BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 18:08 Nach oben

Jammern auf hohen Niveau....
Die Probleme möchte ich haben Wink
Es ist wohl sicher für beide Seiten egal ob 26kw oder 30kw.
Anders wie bei mir.Ich bin am max. der Leitung mit 13kw.Habe allerdings auch kein Geld und Platz mehr für 30kw Wink

Ich könnte ja auch sagen ohne Nachführung lohnt es sich nicht. Laughing

MFG Heiko

_________________
2 Achs-Pairan 12,35Kwp mit WEBCAM
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke
1 Achs-Solarus 26.65Kwp
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke1
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=232
Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 07:40 Nach oben

Tach
Skydive hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
ich hatte eine Einspeiseanfrage gestellt über 30 kW Nennleistung.
Jetzt habe ich eine Einspeisezusage über 26 kWp erhalten, was ich nicht ganz verstehen kann.

Mein Hausanschluss liegt ca. 500 Meter von der Umspannstation entfernt.
Bei meiner ersten Anlage hat EON ca. 250 Meter verstärkt.
Hierzu wurde gegraben und zwei Kabel verlegt. 2 Kabel 4x150m².
nach diesen 250 Meter wurde ein Verteilerkasten gesetzt an dem mein Hausanschlusskabel angeklemmt wurde.
Das heißt EON hat gerade soviel verstärkt, wie unbedingt notwendig.
EON sagt jetzt, das der Anschlusspunkt für die neue Anlage dieser Verteilerkasten sei. Soweit so gut...

Was ich nicht verstehe: Warum verträgt diese verstärkte Leitung von 250 Meter mit diesen staken 4x150 m² Kabeln nur 50 kWp.

Kann das sein...wer kann das einschätzen bzw. kann man Einspruch einlegen oder wie geht man vor..

Eine kleinere Anlage als 30 kW möchte ich nicht bauen, da mir der Aufwand sonst zu groß erscheint.

Gruß
Skydive



es wid seitens EVU nur die Maßnahmen im Netz durchgeführt, die mit EEG-Anlagen zusammenhängen, nur diese Ausgaben können mittels EEG-Umlage abgerechnet werden und keine weiteren.
Es gibt schon genug Spaßvögel die behaupten, das die EVUs bundesweit bei der EEG-Umlage 500 Millionen Euros zuviel abrechnen.

Wer plant den die PV-Anlage ?
Mit den EVU-Netzdaten könnte man ja ein Elt-Planungsbüro mal nachrechnen lassen. Und 500 m sind erine ganze Ecke in der Niederspannungswelt, auch bei einem Doppelkabel 2x150 mm2

MfG


MfG
Skydive
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 31.01.2006
Beiträge: 192
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 09:14 Nach oben

Oh sorry,

jetzt habe ich mich auch noch verschrieben.

die max. kWp Leistung laut Einspeisezusage sind 24 kWp nicht 26 kWp.

Die beantragte Leistung waren 30 kWp Nennleistung sprich ca. 32 bis 33 kWp. Somit ca. 8 kWp weniger als geplant.

Der Aufwand zu groß deshalb, weil ich dieses Gebäude erst bauen will.
Hierbei dachte ich an eine drehbare Halle. Wenn ich diese nicht komplett bestücken kann (ca. 30 kWp) dann ist die Sache nicht mehr so interessant.
Zudem muss ich die ca. 250 Meter Kabel bis zum Verteilerkasten ja auch mit in die Finanzierung nehmen.

Ich wollte ja nicht jammern.... Wink alles kann.. nichts muss..


Ich bin eben nur überrascht, das diese verstärkte Leitung, diese Leistung nicht mehr verträgt.
Zudem wurden ja zwei von diesen Kabeln (4x 150m²) auf einer Länge von 250 Meter eingezogen.


Gruß
Skydive

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Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 17.01.2006
Beiträge: 372
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BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 09:46 Nach oben

also ich kenn das bei EON so,
dass WR-nennleistung beantragt wird,
und in der einspeisezusage wird dann
aus welchen gründen auch immer plötzlich
von insgesamt maximaler einspeiseleistung
gesprochen, obwohl EON damit eigentlich die
wechselrichternennleistung meint.

also 26 KW insgesamt maximale einspeiseleistung
in der einspeisezusage bedeutet 30 KWp am dach.

wenn das netz wirklich am ende wäre, müsste
in deiner einspeisezusage auch auf 100 % ige
symetrische einspeisung von EON bestanden werden....

grüsse vom dach

_________________
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Skydive
Vielschreiber
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Angemeldet: 31.01.2006
Beiträge: 192
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 11:15 Nach oben

also bei mir steht definitiv:

Hiermit reservieren wir Ihnen für die geplante Photovoltaikanlage eine Einspeiseleistung von max. 24 kWp am oben genannten Verküpfungspunkt. (Verteilerkasten)

in meiner ersten Einspeisezusage(erste Anlage ) stand "maximale AC-Wechselrichterleistung"

hat mich jetzt auch verwundert...

von einer 100% symmetrischen Einspeisung steht nichts dabei.

Gruß
Skydive

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Heiko
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Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 804
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BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 12:04 Nach oben

Hat sich letztes Jahr im Juli geändert.
Vorher 30kw WR Leistung ,jetzt 30kw Modulleistung.
MFG Heiko

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Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 23.04.2007, 07:51 Nach oben

Heiko hat geschrieben:
Zitat:
Hat sich letztes Jahr im Juli geändert.
Vorher 30kw WR Leistung ,jetzt 30kw Modulleistung.


Gibt es dazu eine Gesetzesänderung oder soetwas?

Sonnengärtner
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Angemeldet: 10.11.2005
Beiträge: 2186

BeitragVerfasst am: 23.04.2007, 15:01 Nach oben

Zitat:
Hat sich letztes Jahr im Juli geändert.
Vorher 30kw WR Leistung ,jetzt 30kw Modulleistung.


???

Kann nicht sein... oder unserer örtlichen EVU-Mitarbeiten haben dies auch noch nicht mitbekommen....

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16.34kWp Kyocera KC170 GHT-2; 2xSolarmax6000C 1x6000S
109.2kWp Sharp NT R5E3E; Solarmax100C
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