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mondle
Stammmitglied

Angemeldet: 14.01.2007
Beiträge: 60
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Verfasst am:
15.03.2007, 16:38 |
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Hallo Zusammen,
habe heute von EON den Vertrag bekommen.
Bis auf zwei Passagen ganz okay.
Das Eine ist : die Zahlungen erfolgen normalerweise monatlich , es liegt alledings im Ermessen von EON die Vergütung jährlich zu leisten. Kann ich Letzteres steichen ?
Ebenso : von beiden Vertragsparteien kann vierteljählich gekündigt werden, kann mir das das Kreuz brechen ?
Danke
Liebe Grüße
Mondle |
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Verfasst am:
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mondle
Stammmitglied

Angemeldet: 14.01.2007
Beiträge: 60
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Verfasst am:
16.03.2007, 09:35 |
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Hi, ich denke meine Frage hat sich selbst beantwortet.
Erst einmal ist die neueste Fassung noch knapper , als die vom 12.06 die ja als einigermassen akzeptabel bewertet wurde.
Mit der Option der jährlichen Vergütung seitens des EVU hab ich telefonisch angekündigt dass ich dieses streichen werde, zuerst meinte er ich könne in dem Vetrag nicht rumstreichen, aber dann sagte er okay.
Das mit der möglichen Kündigung steht ja sogar in den als vorbildlich beurteilten Verträgen, scheint also usus zu sein.
Ich werde zwar erstmal den Netzanschlussvertrag unterschreiben, weil er sonst nicht kommt, aber ich denke auch gegen den Einspeisevertrag gibt es nichts Größeres einzuwenden.
Grüße
Mondle |
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