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heinros
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 04.01.2007
Beiträge: 265
Wohnort: Ostalbkreis/BaWü
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Verfasst am:
26.02.2007, 17:47 |
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Kämpfe mich gerade durch den Versicherungsdschungel.
Häufig findet sich in den Versicherungsbedingungen die Passage, dass bei fehlendem Überspannungsschutz die Selbstbeteiligung erheblich höher ist.
Nun haben die 2 WR von SMA ja Varistoren eingebaut und somit einen Überspannungsschutz DC-seitig. AC-seitig kommt ein Überspannungsschutz ebenfalls rein.
Nun sagt mein Solateur, dass die Versicherungen bei Anlagen über 10 kWp einen Blitzschutz verlangen. Konnte da aber bislang nichts Konkretes finden, außer wenn am Haus ein Blitzschutz vorhanden ist, muss die Anlage angeschlossen werden. Ich habe aber keinen.
Die Anlage wird auch an den Potentialausgleich angeschlossen.
Bringen wir da etwas durcheinander oder lauert da noch eine Versicherungsfalle?
Wer hat Ahnung?
heinros |
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Verfasst am:
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Clownies
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 184
Wohnort: Gerst.-Heuchlingen
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Verfasst am:
27.02.2007, 07:52 |
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KölnSolar
Stammmitglied

Info: Solarteur
Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 85
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
27.02.2007, 21:17 |
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Die Erfordernis einer Blitzschutzanlage bei PV-Anlagen größer 10 kWp kommt aus der VdS2010. Auf diese wiederum wiederum wird oft in Versicherungsverträgen referenziert.
Die Versicherungsfalle lauert !!
Grüße aus Köln
Markus |
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
08.03.2007, 07:34 |
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| heinros hat Folgendes geschrieben: |
| Bringen wir da etwas durcheinander oder lauert da noch eine Versicherungsfalle? |
Der Blitzschutz ist nicht vorgeschrieben weil die VDS2010 keinen Vorschriftencharacter hat. Falls aber Deine Versicherung die Einhaltung der VDS2010 fordert, dann hast Du den Hintergrund gerade erkannt.
Achte darauf, daß Du den Unterschied zwischen Blitzschutz und Überspannungsschutz, sowie den Unterschied zwischen Erdung und Potentialausgleich verstehst, damit Du bei den Diskussionen mit dem Solateur mitreden kannst. Die aktuellen Änderungen der VDE-Vorschriften (anderer Thread) haben viele Elektriker und Solateure noch nicht mitbekommen und würfeln die Begriffe total durcheinander.
Nochmal in Kürze:
- Eine Erdung ist zur Nachrüstung an Altbauten oder beim Bau einer PV-Anlage auf ein altes Haus nicht vorgeschrieben
- Ein Schutzpotentialausgleich ist vorgeschrieben
- Wenn eine Erdung vorhanden ist, dann muß sie mit in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden
- Ein Funktionspotentialausgleich (z.B. zum Überspannungsschutz für den WR) muß mit dem vorgeschriebenen Schutzpotentialausgleich verbunden werden.
- Ein Überspannungsschutz benötigt einen Funktionspotentialausgleich
- Blitzschutz teilt sich in inneren Blitzschutz und äußeren Blitzschutz auf
- Innerer Blitzschutz braucht den Überspannungsschutz (geht aber weiter)
- Äußerer Blitzschutz benötigt zwingend eine gute Erdungsanlage damit er funktionieren kann.
Auch wenn es nicht in den VDE-Bestimmungen vorgeschrieben ist (wie fälschlich immer wieder gern behauptet wird), so ist es Sinnvoll, für die PV-Gestelle einen Funktionspotentialausgleich aufzubauen, die + und - Leitungen gemeinsam mit dem Potentialausgleichsleiter in einem Kanal zu den Wechselrichtern zu verlegen und den Potentialausgleichsleiter an den Schutzpotentialausgleich anzubinden. Eine gut funktionierende Erde schadet auch nicht. |
_________________ Friday der Bastler |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 508
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
09.03.2007, 08:07 |
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| heinros hat Folgendes geschrieben: |
Häufig findet sich in den Versicherungsbedingungen die Passage, dass bei fehlendem Überspannungsschutz die Selbstbeteiligung erheblich höher ist.
heinros |
Ja, das trifft für die DBV zu. Erhöhung SB von 200 auf 600 EUR.
Die VHV leistet garnicht bei Überspannungsschäden an Wechselrichtern, wenn keine Varistoren im Wechselrichter vorhanden sind im.
| heinros hat Folgendes geschrieben: |
Nun haben die 2 WR von SMA ja Varistoren eingebaut und somit einen Überspannungsschutz DC-seitig. AC-seitig kommt ein Überspannungsschutz ebenfalls rein.
heinros |
Varistoren im Wechselrichter werden als Mindestanforderung für den Überspannungsschutz anerkannt bzw. verlangt (VHV, DBV). Die Helvetia fragt nicht nach dem Überspannungsschutz, selbst Anlagen ohne sind zu versichern.
| heinros hat Folgendes geschrieben: |
Nun sagt mein Solateur, dass die Versicherungen bei Anlagen über 10 kWp einen Blitzschutz verlangen. Konnte da aber bislang nichts Konkretes finden, außer wenn am Haus ein Blitzschutz vorhanden ist, muss die Anlage angeschlossen werden. Ich habe aber keinen.
Die Anlage wird auch an den Potentialausgleich angeschlossen.
heinros |
Ich habe nirgends Aussagen gefunden, die die VDS2010 verlangen. Die DBV verlangt die Installation nach VDE.
Gruß
rosa |
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