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Xabbu
Neu hier

Angemeldet: 07.02.2007
Beiträge: 2
Wohnort: südl. von Potsdam
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Verfasst am:
07.02.2007, 15:31 |
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Hallo und grüß Gott,
Mitte 2005 haben wir mit der E.ON edis AG (Brandenburg) einen Einspeisevertrag geschlossen und dann immer quartalsweise Rechnungen gestellt - lief bislang alles reibungslos. Ende Dezember erhielten wir nun ein Schreiben von E.ON, dass ab dem 1.1.07 die "E.ON edis Netz GmbH" den Betrieb des Elektrizitätsverteilungsnetzes übernimmt und wir der Vertragsübertragung bitte zustimmen möchten. Kam uns irgendwie komisch vor, schon allein aufgrund der Rechtsform - wir haben auf das Schreiben erst einmal nicht reagiert.
Vor ein paar Tagen flatterte nun die "Erinnerung" ins Haus, verbunden mit dem kleinen Hinweis, dass sie (E.ON edis AG), sollten wir unser OK nicht bald geben, die "Vereinbarung" (sprich den Einspeisevertrag) ihrerseits kündigen würden, da der Vertrag durch die Netzübertragung ja "im Wesentlichen gegenstandslos geworden ist".
Wie seht ihr das? Geht sowas überhaupt? Dass sie sich mal eben umorganisieren, eine neue Firma gründen und dann aus rechtsgültigen Verträgen aussteigen können, wenn man den neuen Vertragspartner nicht akzeptiert?
Und: Fädeln die da grad was ein...? Schließlich lässt sich eine GmbH durch die beschränkte Haftung ja gerne "schnell mal in den Sand setzen", um aus den Verträgen wieder rauszukommen. Aber würde ihnen - rein theoretisch - so etwas überhaupt was bringen? Schließlich ist doch lt. Gesetz der regionale Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung verpflichtet. Was wäre denn z.B. im Falle der Insolvenz? Hätten wir dann so lange, wie wir im Insolvenzverfahren hängen und bis sich der entspr. Nachfolger bildet (irgend jemand muss sich ja schließlich um die Netze kümmern...) einen Ertragsausfall? Oder ist das alles nur eine belanglose Formalie und wir sind wieder nur viel zu misstrauisch ...
Vielleicht hat ja jemand schon mal von einem ähnlichen Fall gehört! Freue mich über jeden Hinweis.
Viele Grüße
Con.
Nachtrag - grad nochmal ins Gesetz geschaut: Netzbetreiber ist ja unabhängig v. Vertrag zur Vergütung verpflichtet. Würde aber sicherlich nur Stress bedeuten, dann ggf. auch wirklich das Geld zu bekommen ...... |
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Verfasst am:
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schmonk
Stammmitglied

Angemeldet: 28.05.2006
Beiträge: 119
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Verfasst am:
07.02.2007, 15:59 |
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Habe genau dasselbe schreiben bekommen und die selben fragen gestellt,vielleicht kann sich mal wer dazu äußern. vor allem der passus:
"..möchten wir sie darüber informieren,daß durch die übertragung des versorgungsnetzes OHNE eine übertragung der vereinbarung diese im wesentlichen gegenstandslos geworden ist. Daher würde die vereinbarung von uns - soweit wir ihre zustimmung zur vertragsübertragung auch weiterhin nicht erhalten - zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden."
???????????????
danke für hilfe
mfg schmonk |
_________________ 6,88 KwP
27 Sanyo HIP215, 1 SMA 5000TLMS mit 3MPP-trackern bei 218°/45°
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Inbetriebnahme 28.11.2006.
http://www.solarlog-home2.de/heidemann/ |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2089
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
07.02.2007, 17:49 |
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Hallo,
nicht reagieren ist auch nicht die Lösung. Ich denke der Übernahme kann man zustimmen unter der Bedingung dass der Vertrag ohne Änderung übernommen wird. Andererseits wenn der Vertrag gekündigt wird, müsst ihr auch so euer Geld bekommen, ohne Vertrag lt. EEG eben.
Wegen der GmbH würde ich mir jetzt keine Sorgen machen, bei der envia ist es auch eine "envia Verteilnetz GmbH" von der ich mein Geld bekomme.
Gruß Kato |
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Wolkenvertreiber
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.09.2006
Beiträge: 1764
Wohnort: Landkreis Schaumburg
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Verfasst am:
07.02.2007, 18:56 |
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...das ist momentan normal, dass die EVU diese Verträge auf neugegründete Netz-Partnerfirmen übertragen.
...war bei mir (EON-WestfalenWeser) auch der Fall. |
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Xabbu
Neu hier

Angemeldet: 07.02.2007
Beiträge: 2
Wohnort: südl. von Potsdam
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Verfasst am:
09.02.2007, 10:00 |
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Hm
*grübel*
irgendwie trau ich dem Frieden nicht ganz, aber nunja - wehren kann man sich ja wohl kaum.
Trotzdem schon mal gut zu lesen, dass diese "Praxis" nicht unbedingt E.ON-eigen ist.
Danke für die Antworten!
Viele Grüße aus BB |
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