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 Zählerakzeptanz von Netzbetreiber EON Nächstes Thema anzeigen
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Autor
soleil
Öfters hier
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Angemeldet: 30.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 05.09.2008, 10:56 Nach oben

Hallo @all

Wer hat neuere Erfahrungen mit Netzbetreiber EON hinsichtlich "Vorgaben" von Einspeisezählern in Niedersachsen/Sachsen-Anhalt?
Die generelle EON-Forderung von elektronischen 2Richtungszählern wäre wohl nur für WR-Leistungen von jeweils über 10KW gesetzlich abgedeckt.
Welche Anforderungen werden an einen "normalen" Drehstromzähler gestellt, falls WR unter 10KW leisten? Erhebt EON auch bei Fremdzählern (also nicht von EON gestellt) Grundgebühren bzw. andere Phantasie-Gebühren? Werden zusätzlich technische Einspeisebegrenzer gefordert, auch wenn WR 10% im Vergleich zur Modulleistung unterdimensioniert sind? Falls ja, ist das rechtens bzw. was sollte man machen?

Gruß
Soleil
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Verfasst am: Nach oben

Atommafia
Forumsinventar
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 06.09.2008, 09:14 Nach oben

Tach
soleil hat Folgendes geschrieben:
Hallo @all


Die generelle EON-Forderung von elektronischen 2Richtungszählern wäre wohl nur für WR-Leistungen von jeweils über 10KW gesetzlich abgedeckt.
Welche Anforderungen werden an einen "normalen" Drehstromzähler gestellt, falls WR unter 10KW leisten? Erhebt EON auch bei Fremdzählern (also nicht von EON gestellt) Grundgebühren bzw. andere Phantasie-Gebühren? Werden zusätzlich technische Einspeisebegrenzer gefordert, auch wenn WR 10% im Vergleich zur Modulleistung unterdimensioniert sind? Falls ja, ist das rechtens bzw. was sollte man machen?

Gruß
Soleil


es gibt keine gesetzliche 10 kW Grenze, seitens Eichrecht wird die Verwendung von saldierenden Ferrariszählern ohne Rücklaufsperre geduldet, nicht erlaubt, sofern die Leistung in Rückwärtsrichtung die Zähleranlaufleistung nicht überschreitet. Daher haben sich einige Netzbetreiber für die Verwendung elektronischer 2-Richtungszähler
entschieden. Wenn man bei diesen Netzbetreibern eigene Einspeiszähler verwenden will, müssen diese auch 2-Richtungszähler sein.

Zun den Phantasiegebühren: auch als Einspeiser nutzt man das Netz vom Stromversorger, zB wenn nachts wenn der WR auf den Sonnenaufgang wartet, ob der Eigenverbrauch nun so gering ist, das es ggfs einige Jahre dauert bis 1 kWh zusammengekommen ist, ist nicht der Punkt.

Zum Thema Einspeisebegrenzer betreffend Verhältnis WR-Leistung zu Modulleistung. Das interessiert den Netzbetrieber nicht.

Einspeisebegrenzer gehören eher zum Themenbereich Erzeugungsmanagement und Einspeisemanagement.

MfG
hgf1948
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 787
Wohnort: Am Ammersee

BeitragVerfasst am: 07.09.2008, 01:18 Nach oben

Atommafia hat Folgendes geschrieben:
Zun den Phantasiegebühren: auch als Einspeiser nutzt man das Netz vom Stromversorger, zB wenn nachts wenn der WR auf den Sonnenaufgang wartet, ob der Eigenverbrauch nun so gering ist, das es ggfs einige Jahre dauert bis 1 kWh zusammengekommen ist, ist nicht der Punkt.

Sollten vermehrt Phantasiegebühren erhoben werden, ist der Einbau eines Akkus eine extrem renditeträchtige Option! Idea

Gruß hgf

_________________
6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE5, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2012
soleil
Öfters hier
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Angemeldet: 30.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.09.2008, 09:58 Nach oben

Hallo hgf,
welcher Akku käme in Frage und wo wird er angeboten?

Gruß
Soleil
olliausbs
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 07.09.2008, 11:15 Nach oben

Das wäre dann wohl Sache der Wechselrichterhersteller.
Muß doch hinzukriegen sein, einen WR zu bauen, der niemals Strom aus dem Netz zieht.

Ich bin sicher, in drei Jahren wird es sowas geben.

Gruß, Olli
himrei55
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 24.04.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.09.2008, 21:07 Nach oben

Hi soleil und @all,

bin gerade mit E.ON Avacon in Verhandlung, die u.a. für die Einspeisung in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zuständig sind. Natürlich wollen sie einen Einspeisevertrag von mir unterschrieben haben, was ich aber nicht tue. Immerhin geben sie den Vertrag als Angebot an.

Zum Einspeisezähler verfolgt Avacon seit 01.08.08 einen strikten Kurs. Es wird nur ein Zweirichtungszähler akzeptiert, auch unterhalb der 10 KW Grenze. Natürlich kann ein eigener Zähler vom gleichen Typ installiert werden, den wird man aber auf die schnelle nicht bekommen. Außerdem muß man mit 250,- € Kosten rechnen, die nach spätestens 8 Jahren erneut fällig werden (Eichzeit zu Ende).
Avacon baut fast ausschließlich den ISKRA ME 100 ein.

Ich habe vor, den Zähler für 14,20 € pro Jahr zu mieten. Der Zähler wird für diesen Preis auch angeboten. Strittig ist jetzt nur, ob ich deren Messpauschalen und Datenaufbereitungskosten ..... auch zahlen soll.
Ich möchte eine monatliche Pauschale mit eigener Abrechnung am Jahresende. Dadurch entstehen keine gebührenpflichtigen Dienstleistungen durch Avacon.

Mal seh'n was die Herrschaften dazu sagen.
Ich werde nachberichten.

Gruß
himrei55
soleil
Öfters hier
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Angemeldet: 30.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.09.2008, 22:21 Nach oben

Hallo himrei55,
Dank für aktuelle + zukünftige Infos in dieser Angelegenheit.
Gruß
Soleil
Heinlein0815
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 18.09.2008
Beiträge: 65
Wohnort: 312xx

BeitragVerfasst am: 11.10.2008, 11:20 Nach oben

Auch ich soll bei der EON Avacon als Zählermiete 19,40 bezahlen.
Nachdem ich allerdings hier im Forum von dubiosen Messplatzgebühren oder sonstigen nicht gewollten Dienstleistungen die so um die über 50,-- € gelesen habe, hab ich sofort meinen Elektiker beauftragt, einen elekttronischen Zweirichtungs-Zähler zu besorgen. Auch wenn der Zähler teuer ist, rechnet es sich auf jeden Fall. Außerdem kann man den ja auch mit abschreiben. Ich weiß, ich weiß, mit Kampf und Krampf tut es auch
ein normaler Drehstromzähler. Aber vielleicht kann man es ja nach 8 Jahren nachholen.
Gruß Thomas

_________________
6,58 kWp, Ausrichtung Süd, 220 Grad, Neigung 30 Grad
28 x AS Seginus P 235 Watt
2 x Sunny Boy SB 2800i
SolarLog 400e
Einspeisebeginn: 28.10.2008
www.solarlog-home.de/heinlein0815
www.sonnenertrag.eu/heinlein0815/ilsede/3935/4032.html
montecuma
Stammmitglied
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Angemeldet: 11.08.2008
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 16.10.2008, 18:17 Nach oben

Bei der Avacon ist ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben. Bei einer Zähler gebühr von 14,20 € fährst du doch günstiger als beim Kauf in Höhe von ca 250 €. Die Gebühr kannst du auch absetzen.

Gruß Thomas

_________________
mfg Thomas
za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1180
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 16.10.2008, 19:19 Nach oben

montecuma hat Folgendes geschrieben:
Bei der Avacon ist ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben. Bei einer Zähler gebühr von 14,20 € fährst du doch günstiger als beim Kauf in Höhe von ca 250 €. Die Gebühr kannst du auch absetzen.

Die Rechnung scheint aber nur zu stimmen, wenn man im Sinne guten Deutschtums Laughing 'denen da oben' alles abnimmt, was die so von sich geben.

Ansonsten muss man richtigerweise 60,-EUR (oder 40,- EUR wenn man sich bemüht) für einen einfachen Ferraris-Zähler einem Betrag von 227,20 EUR [16 (Jahre) mal 14,20 EUR Avacon-Zählergebühr] gegenüberstellen.
Da fällt die Entscheidung doch leicht. Rolling Eyes

Im Avacon-Land ist es nämlich auch anders möglich, wenn man das hier so liest.

Ich will jetzt nun wirklich nicht gleich wieder in Pauschalurteile verfallen, aber Eon Avacon scheint es jedenfalls immer wieder zu probieren und mit der 'Trägheit der Masse' zu rechnen.

In solchen Fällen halte ich es mit dem alten Sponti-Spruch 'Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt'.

Im Prinzip kann das ja jeder halten wie er will, nur bitte nicht irgendwelche Aussagen
montecuma hat Folgendes geschrieben:
Bei der Avacon ist ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben.
hier ungeprüft posten.

Hilfe gibt es gegebenfalls bei der Durchsetzung der eigenen Interessen auch vom SFV.
Da könnte man z.B. einen Teil des o.g. gesparten Beitrags sinnvoll als Mitgliedsbeitrag verwenden; PV-Anlagenbetreiber sind schon ab 23,01 EUR Jahresbeitrag dabei.
Auch den kann man als PV-Anlagenbetreiber absetzen.

Schönen Abend allerseits wünscht

Thomas

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Beiträge: 1554
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BeitragVerfasst am: 16.10.2008, 20:07 Nach oben

montecuma hat Folgendes geschrieben:
Bei der Avacon ist ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben.




na dann zeig uns mal die Vorschrift - würde mich echt sehr interessieren.

Auch nach dem 01.8.08 nimmt E.ON-Avacon Anlagen ab und in Betrieb wo der Betreiber einen eigenen saldieren mechanischen Zähler verbaut hat - und das auch ohne Eichschein Exclamation

Habe ich nicht vom hören sagen sondern bin "Betroffener" und Zeuge. Stehe als Präzedenzfall gerne zur Verfügung.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 17.10.2008, 05:59 Nach oben

Hallo Soleil,

ich habe auch vor einigen Tagen meine PV Anlage (17,25kw) in Sachsen Anhalt ans Netz genommen. Habe der Eon schon im Vorfeld gesagt, dass ich einen eigenden Zähler habe. Dann meinten sie nur... ja.. das muss ein Zweirichtungsstromzähler sein.......

Soweit so gut, habe mir einen Zähler bestellt, dieser war nach 5 Tagen bei mir. Eingebaut und einige Tage später kam die EON Avacon Abnahme als die gesamte Anlage fertig war.

Sie haben kurz geschaut und gemeint okay.... dann war sie am Netz Smile
Lief alles ohne Probleme.

Habe diesen Zähler verbaut:

ACE3000 Typ MC3

http://www.stromzaehler-shop.de/stromzaehler/photovoltaikzaehler.php


Grüße André
das399igste
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BeitragVerfasst am: 17.10.2008, 10:12 Nach oben

Kleine Anmerkung noch:

Saldierende Zähler gehen nur bei Anlagen kleiner 10 kVA. Bei größeren Anlagen besteht die Forderung nach einem Zweirichtungszähler zu Recht.

Nachzulesen in den VDEW-Vorschriften.

Sonnige Grüße
Harald

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montecuma
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Angemeldet: 11.08.2008
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 17.10.2008, 16:20 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:


Im Prinzip kann das ja jeder halten wie er will, nur bitte nicht irgendwelche Aussagen
montecuma hat Folgendes geschrieben:
Bei der Avacon ist ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben.
hier ungeprüft posten.



Hat denn jemand Erfahrung sammeln können mit eigenem (nicht Zweirichtungs-) Zähler unter 10KV bei der Eon-Avacon Helmstedt?
Mir geht es hier nur um eventuellen Bezug. Ich möchte nicht zusätzlich Kunde beim Versorger Eon werden.

Gruß Thomas

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mfg Thomas
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1554
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 17.10.2008, 16:40 Nach oben

montecuma hat Folgendes geschrieben:
za-ass hat Folgendes geschrieben:


Im Prinzip kann das ja jeder halten wie er will, nur bitte nicht irgendwelche Aussagen
montecuma hat Folgendes geschrieben:
Bei der Avacon ist ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben.
hier ungeprüft posten.



Hat denn jemand Erfahrung sammeln können mit eigenem (nicht Zweirichtungs-) Zähler unter 10KV bei der Eon-Avacon Helmstedt?
Mir geht es hier nur um eventuellen Bezug. Ich möchte nicht zusätzlich Kunde beim Versorger Eon werden.

Gruß Thomas


Du hast schon die Beiträge weiter oben gelesen Question E.ON-Avacon ist zwar in verschiedene Regionen unterteilt, aber letztendlich kommt alles von einer zentralen Stelle. Auch bei mir ist nun das Team FKR aus Helmstedt zuständig.

Sonnige Grüße
Harald

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