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 Fragen an die Installateure Nächstes Thema anzeigen
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Autor
didisolar
Stammmitglied
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Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 47
Wohnort: Jülich

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 13:35 Nach oben

Im Wohnort meiner Eltern stellt das EVU die Versorgung von Freileitung auf Erdleitung um.

Hierzu die Frage: Wer muss die Kosten für Kabelverlegung im Gebäude und Umklemmen an der Hauptverteilung / Zählerstation übernehemen.

Da nun die Dachfläche frei wird überlegt mein Vater in PV zu investieren.
Für die Einspeisezählung könnte ein freier Zählerplatz genutzt werden. Das Problem hierbei ist, dass die Verteilung bzw. der Zählerkasten ca. 30-40 Jahre alt ist und nicht über die heute üblichen Hauptsicherungen unterhalb des Zählers verfügt. Ein Umbau der Zählerkästen ist nicht möglich, da diese in einer alten Bruchsteinwand eingebaut sind und nicht die erforderliche Höhe haben. Die Haupsicherung könnte dann allenfalls innerhalb des Kastens neben dem Zähler montiert werden. Dies möchte aber das EVU nicht akzeptieren.

Kann mir jemand die rechtliche Lage erläutern?
Kann das EVU eine Umrüstung verlangen?
Danke

_________________
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Verfasst am: Nach oben

Helios
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3361
Wohnort: Bretten

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 14:53 Nach oben

didisolar hat Folgendes geschrieben:
Im Wohnort meiner Eltern stellt das EVU die Versorgung von Freileitung auf Erdleitung um.

Hierzu die Frage: Wer muss die Kosten für Kabelverlegung im Gebäude und Umklemmen an der Hauptverteilung / Zählerstation übernehemen.

Da nun die Dachfläche frei wird überlegt mein Vater in PV zu investieren.
Für die Einspeisezählung könnte ein freier Zählerplatz genutzt werden. Das Problem hierbei ist, dass die Verteilung bzw. der Zählerkasten ca. 30-40 Jahre alt ist und nicht über die heute üblichen Hauptsicherungen unterhalb des Zählers verfügt. Ein Umbau der Zählerkästen ist nicht möglich, da diese in einer alten Bruchsteinwand eingebaut sind und nicht die erforderliche Höhe haben. Die Haupsicherung könnte dann allenfalls innerhalb des Kastens neben dem Zähler montiert werden. Dies möchte aber das EVU nicht akzeptieren.

Kann mir jemand die rechtliche Lage erläutern?
Kann das EVU eine Umrüstung verlangen?
Danke


...meiner Meinung nach kann das EVU die Umrüstung nicht verlangen, hier besteht Bestandsschutz. Bei Änderung, Nachrüstung jedoch musst Du die neuesten VDE-Vorschriften einhalten. Der Umschluss von Dachständer auf Erdkabel kostet Dich nichts, da Du nicht der Initiator dieser Maßnahme bist. EVU übernimmt alle Kosten bis zu den Hauptsicherungen in Deinem Gebäude.

...meint Heiko

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Bereits schon über 5.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank.
didisolar
Stammmitglied
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Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 47
Wohnort: Jülich

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 16:38 Nach oben

Hallo Heiko,
danke für Deine Meinung. Nochmals eine Rückfrage:
Kosten bis zur Hauptsicherung - so meinst Du - trägt der Initiator. Die Hauptsicherung ist das der große verblombte Kasten in dem die Hauseinführung endet? Der wäre im Keller, von dort muss ich dann noch bis zu den Zählerkästen im Erdgeschoss (die bisherigen Kabel kommen ja vom Dach bis ins EG.
Wer zahlt denn diese Kosten?

Sorry aber ich will´s nur genau wissen.

Haben andere hier auch ´ne Meinung?

Danke

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kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2148
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 16:52 Nach oben

Hallo didisolar,

für die Verkabelung ab dem Hausanschlusskasten (dann im Keller) bis zur Verteilung ist der Hausbesitzer verantwortlich und muss das selbst zahlen. Das ist wie beim Abwasser, da muss man auch bis an den Übergabeschacht selbst buddeln.

Gruß Kato

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lehmann28
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 18:07 Nach oben

Das würde ich jetzt nicht so unterstützen. Normalerweise ist alles bis zur Zählstelle das Eigentum des Netzbetreibers. Also somit auch die Hauptzuleitung (meißtens NYM-O 4x16mm²). Die paar Meter Hauptzuleitung trägt aber eigentlich immer der Kunde. Ich glaube da hat sich noch nie einer Gedanken drüber gemacht.

Bei uns wurde im Zeitraum 1989-1991 auch alles von Freileitung auf Erdleitung umgestellt. Damals hat die RWE den kompletten Umbau bezahlt. Schließlich kam der HAK (Hausanschlußkasten) vom Dachboden in den Keller. Was konnte denn der Kunde dafür, daß jetzt die Hauptzuleitung nicht mehr paßte.

Der Tom Cool

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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 20:13 Nach oben

lehmann28 hat Folgendes geschrieben:
Das würde ich jetzt nicht so unterstützen. Normalerweise ist alles bis zur Zählstelle das Eigentum des Netzbetreibers. Also somit auch die Hauptzuleitung (meißtens NYM-O 4x16mm²). Die paar Meter Hauptzuleitung trägt aber eigentlich immer der Kunde. Ich glaube da hat sich noch nie einer Gedanken drüber gemacht.

Bei uns wurde im Zeitraum 1989-1991 auch alles von Freileitung auf Erdleitung umgestellt. Damals hat die RWE den kompletten Umbau bezahlt. Schließlich kam der HAK (Hausanschlußkasten) vom Dachboden in den Keller. Was konnte denn der Kunde dafür, daß jetzt die Hauptzuleitung nicht mehr paßte.

Der Tom Cool


Bei den EVUs hat man sich schon Gedanken gemacht bezüglich Eigentumsgrenzen: in den alten Bundesländern üblicherweise Ausgangsklemmen im HA-Kasten
Der Zähler ist auch EVU-Eigentum, der Rest im Haus ist Kundensache

Wenn RWE beim Verkabeln die Änderung der Hauptleitung zum Zähler
bezahlt hat, war das halt die schnellste Lösung, weil am wenigsten
Streit mit den Kunden, man bekommt das Ortsnetz in endlicher Zeit verkabelt.

Andere EVUs haben da kurzerhand das Erdkabel am Giebel angenagelt und den HA-Kasten auf dem Dachboden belassen


In den neuen Bundesländern sind die Eigentumgrenzen bei Erichs Altanlagen noch lustiger : Eigentumsgrenze sind zB die Abgangsklemmem
am Freileitungsseil, Abgangsklemmen in der Abzweigmuffe, oder Eingangsklemmen im HA-Kasten , die Sicherungselemente sind Kundeneigentum etc

MfG
Friday
Stammmitglied
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Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 08:30 Nach oben

Wenn der Netzbetreiber im Bereich des HA, der an den hausseitigen Klemmen des Hausanschlußkastens endet, etwas ändern will, dann bezahlt das der NEtzbetreiber dies auch.
Wenn der Anschlußnehmer dann aber möchte, daß in seinem Haus auch etwas gemacht werden soll, was natürlich sinnvoll ist, dann ist er dafür auch kostenpflichtig.
Das heißt also, daß der Anschlußnehmer das an den Giebel genagelte Kabel zulassen muß. Sowas gibt es leider recht oft. Einige Netzbetreiber machen das sogar so, daß das Erdkabel bis zum letzten Mast vor dem Haus verlegt wird und der Hausanschluß bleibt ein Freileitungsanschluß. Das wird natürlich nur da gemacht, wo sich der Anschlußnehmer querstellt und sagt, daß er nichts bezahlt.
Das Problem liegt darin, daß der NEtbetreiber keine Veranlassung hat, die Freileitung überhaupt zu verkabeln (es wird nicht eine Kilowattstunde mehr durchgeleitet!). Es sind die Kunden, die die Freileitung weghaben wollen. Leider natürlich nicht alle sondern nur ein Teil der Anschlußnehmer einer Straße. Nun fragt der Netzbetreiber, wer die Erneuerung / Leistungserhöhung / Veränderung seines Hausanschlusses haben will und auch bezahlt. Da sind dann immer welche dabei, die sich versuchen querzustellen und nichts zu zahlen. Das kann der Netzbetreiber wegen der Gleichbehandlung aber nicht zulassen. Daher entstehen solche blöden Lösungen.
Mein Tipp: Bau im eigenen Haus alles auf Deine Kosten um und akzeptiere auch noch bis zu 500€ zu zahlen. Dann bekommst auch Du den Anschluß im Keller über Erdkabel. Andernfalls gibt es nur Ärger und eine suboptimale Lösung. Einen Rechtsanspruch auf irgendeinen Umbau im Gebäude oder auf eine bestimmte Art des Hausanschlusses hast Du jedenfalls nicht.

_________________
Friday der Bastler
didisolar
Stammmitglied
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Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 47
Wohnort: Jülich

BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 12:25 Nach oben

Hallo Friday,

nun verhält es sich hier ein wenig anders.
Es sit eine innerörtliche Lage mit nahezu geschlossenen Straßenzügen. Die Freileitung geht von Dach zu Dach ohne frei stehende Masten und bisher hat jeder damit gut gelebt.
Die Verlegung in die Erde ist durch das EVU initiiert und nicht auf Wunsch der Anwohner.
Von daher bin ich der Meinung wenn das EVU die Kabel verlegen will, dann soll es dieses bitte auch bezahlen ?!?

_________________
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 20:11 Nach oben

Tach
didisolar hat Folgendes geschrieben:
Hallo Friday,

nun verhält es sich hier ein wenig anders.
Es sit eine innerörtliche Lage mit nahezu geschlossenen Straßenzügen. Die Freileitung geht von Dach zu Dach ohne frei stehende Masten und bisher hat jeder damit gut gelebt.
Die Verlegung in die Erde ist durch das EVU initiiert und nicht auf Wunsch der Anwohner.
Von daher bin ich der Meinung wenn das EVU die Kabel verlegen will, dann soll es dieses bitte auch bezahlen ?!?


Will man verkabeln weil die Freileitung das Ende der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht hat und wegen zB der Einspeiser braucht man sowieso ein leistungsfähigeres Ortsnetz, und die Aktion Unser Dorf soll schöner werden ist auch mit der Verkabelung abgeschlossen ?

Und alle haben mit der Freileitung bis jetzt ganz gut gelebt ?
Bis auf die, deren PV-Anlagen verschattet werden ?

Den eingeputzen Zählerschrank kann man auch rausreissen und gegen
eine neue Ausführung ersetzen, mit Platz für zweiZähler inkl.
Vorsicherungen, das ist nicht unmöglich Smile


MfG
suedwestsonne
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.09.2006
Beiträge: 436
Wohnort: Schkopau

BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 22:13 Nach oben

Also bei mir war das so: In unseren Dorf wurden 1992 die Freileitungen entfernt und dafür Erdkabel verlegt. Jeder bekam einen neuen Hausanschlußkasten und es wurde ein neues Kabel bis zum Zähler verlegt.
Es wurden aber die Anschlußbedingungen beibehalten, das heißt hatte man nur eine Phase und eine 25A Sicherung bekam man auch wieder eine Phase und eine 25A Sicherung. Diese Aktion kostete die Hauseigentümer keinen Pfennig. Als wir später dann 3 Phasen brauchten und auch die Hausanschlußsicherung vergrößert werden musste wurde vom "Urzustand" ausgegangen. Das EVU sagte die ehemalige Freileitung hätte diese Erweiterung nicht mitgemacht und man hätte dann auf Erdkabel umstellen müssen. Also mußten wir dann die bereits verlegten Kabel im nachhinein bezahlen.

Gruß Mario
Friday
Stammmitglied
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Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 14:27 Nach oben

didisolar hat Folgendes geschrieben:
Die Verlegung in die Erde ist durch das EVU initiiert und nicht auf Wunsch der Anwohner.
Von daher bin ich der Meinung wenn das EVU die Kabel verlegen will, dann soll es dieses bitte auch bezahlen ?!?
Wenn der Netzbetreiber die Freileitung in die Erde legen will und der einzelne Anschlußnehmer will nicht dazubezahlen, dann darf der Netzbetreiber draußen am Haus ein Kabel "annageln" und an der alten Stelle den Anschluß behalten. Der Übergabepunkt sind die Einspeisesicherungen (bzw. die hausseitige Klemmstelle davon). Alles was danach kommt muß den Netzbetreiber nicht interessieren und Du hast keinerlei Rechtsanspruch darauf. Wenn der Netzbetreiber mehr macht wie zum Beispiel das Verlegen des Hausanschlußkastens in den Keller, dann ist er Dir gegenüber sehr nett und zuvorkommend. Eine Verkabelung innerhalb des Gebäudes wird er sicher nicht bezahlen. Wenn er das dann doch machen sollte, dann nur so wie @suedweststonne es beschrieben hat.

Edit: In der TAB2000 steht: 5.5 (3) "Bei Umstellung des Hausanschlusses von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise sorgt der Anschlußnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Anlage."

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Friday der Bastler
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