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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3270
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
18.01.2007, 09:02 |
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Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass eine Frage...., dazu ein Beispiel: Der Baum in Nachbars Garten kippt auf mein Dach und damit auf meine PV-Anlage. Dach und Anlage tragen starke Schäden davon. Wer haftet für den Schaden?
...ich wünsche allen Anlagenbetreibern, vor allem den Nachführanlagen Schadensfreiheit in den nächsten 24 Stunden ( natürlich auch darüber hinaus)
Gruß Heiko |
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13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 5.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank. |
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 442
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
18.01.2007, 09:52 |
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Hallo Helios,
wenn der Baum gesund ist und keinerlei Anzeichen hat, das dieser bei einem Sturm (höhere Gewalt) umkippt, so wirst Du aller vorraussicht nach auf deinem eigenen Schaden sitzen bleiben. Der Nachbar, bzw der Haftpflichtversicherer des Nachbarn, wird aufgrund der höheren Gewalt nicht zahlen müssen.
Bist du im Besitz einer Elektronikversicherung (Photovoltaikversicherung) so wird diese den Schaden ersetzen und versuchen beim Nachbarn den Schadenbetrag zurückzuholen. Wenn nichts zu holen ist (wie oben geschildert) bleiben die Kosten beim PV-Versicherer.
Siehe auch hier:http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt
Gruß
rosa |
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---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3270
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
18.01.2007, 10:10 |
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| rosa hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Helios,
wenn der Baum gesund ist und keinerlei Anzeichen hat, das dieser bei einem Sturm (höhere Gewalt) umkippt, so wirst Du aller vorraussicht nach auf deinem eigenen Schaden sitzen bleiben. Der Nachbar, bzw der Haftpflichtversicherer des Nachbarn, wird aufgrund der höheren Gewalt nicht zahlen müssen.
Bist du im Besitz einer Elektronikversicherung (Photovoltaikversicherung) so wird diese den Schaden ersetzen und versuchen beim Nachbarn den Schadenbetrag zurückzuholen. Wenn nichts zu holen ist (wie oben geschildert) bleiben die Kosten beim PV-Versicherer.
Siehe auch hier:http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt
Gruß
rosa |
Hallo rosa,
hab ja bei Ihnen abgeschlossen, damit dürfte ich ja lt. Ihrer Aussage ausreichend versichert sein. Zumindest was die PV-Anlage betrifft.
Schäden am Dach zahlt was für eine Haftpflichtversicherung des Nachbarn? Private Haftpflicht wohl kaum? Was ist wenn der Nachbar keine Haftpflichtversicherung hat?
Gruß Heiko
Edit: was soll das bedeuten, wenn der Baum gesund war? Und wenn nicht?
( das Auftreten eines solchen Falles sieht nach einem längerem Streitverfahren aus ) |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 442
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
18.01.2007, 10:38 |
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Hallo Heiko
Ist der Schaden aufgrund höherer Gewalt entstanden, kommt eine Haftung meist nicht in Frage. Daher zahlt keiner den Schaden am Dach!
Würde eine Haftung des Nachbarn in Frage kommen, übernimmt die Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht oder wenn es sich um ein 1-2 Fam. Haus handelt die Privat-Haftpflicht, den Schadenfall. Hat er keine, muss er persönlich dafür aufkommen.
Hat der Nachbar einen Baum der schon so ausschaut als wenn er den nächsten Sturm nicht überlebt, so sollte dieser schriftlich informiert werden, damit er notwendige Schritte einleiten kann. Unterlässt er die Einleitung notwendiger Schritte und der Baum stürzt um, so kann er wiederum haftbar gemacht werden. Hat er eine passende Haftpflichtversicherung (s.o.), so wird diese sich einschalten.
Gruß
rosa |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3270
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
18.01.2007, 10:47 |
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| rosa hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Heiko
Ist der Schaden aufgrund höherer Gewalt entstanden, kommt eine Haftung meist nicht in Frage. Daher zahlt keiner den Schaden am Dach!
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...zumindest meine Gebäudeversicherung müsste doch meinen Schaden übernehmen oder?
Kann doch nicht sein, dass sich bei Sturmschäden die Versicherungen mit höherer Gewalt aus der Affäre ziehen.
Gruß Heiko |
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Handbuch
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.11.2006
Beiträge: 162
Wohnort: Suhl
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Verfasst am:
18.01.2007, 11:58 |
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@Helios
Die Schäden am eigenen Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung soweit bedingungsgemäß ein Sturm vorliegt (mind. Windstärke 8 oder ähnliche Schäden in der Nachbarschaft).
Es kann sogar vorteilhaft sein, die eigene Sachversicherung (PV-Versicherung und/oder Gebäudeversicherung) heranzuziehen, selbst wenn eine Haftung des Nachbarn vorliegt. Dies kommt daher, da die Sachversicherug i.d.R. den Neuwert ersetzt während die Haftung lt. BGB auf den Zeitwert begrenzt ist.
cu Handbuch |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 442
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
18.01.2007, 12:46 |
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Danke Handbuch,
die ursprüngliche Frage bezog sich auf die Haftung. Nächster Schritt wäre selbstverständlich die Gebäudeversicherung.
Ist der bedingungsgemäße Sturm gegeben, so kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf. Auch dann wenn der Baum vom Nachbarn ist.
Hier ein Auszug aus den VGB 2000:
§ 8 Sturm, Hagel
1. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit
mind. 63 km/Stunde).
Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so
wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
a) die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand
oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen (siehe § 1) nur durch
Sturm entstanden sein kann.
2. Versichert sind nur Schäden, die entstehen
a) durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen (siehe § 1),
b) dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen
(siehe § 1) wirft,
c) als Folge eines Sturmschadens gemäß a) oder b) an versicherten Sachen (siehe § 1) oder an
baulich verbundenen Gebäuden.
3. Für Schäden durch Hagel gilt Nr. 2 entsprechend.
4. Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden
a) durch Sturmflut,
b) durch Lawinen oder Schneedruck,
c) durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene
Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch
Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen,
d) an Laden- und Schaufensterscheiben,
e) an versicherten Sachen (siehe § 1), soweit die Gebäude nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
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Liegt die Windbewegung unter Windstärke acht, so sind wir wieder am Anfang.
Gruß
rosa |
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MarkusS
Stammmitglied


Angemeldet: 12.02.2006
Beiträge: 120
Wohnort: Wunstorf ( Niedersachsen )
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Verfasst am:
18.01.2007, 12:49 |
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Heiko
Forumsinventar


Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 764
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
18.01.2007, 13:39 |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3270
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
18.01.2007, 13:53 |
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Hallo Heiko,
ich drück Dir die Daumen, wird wohl die erste richtige Bewährungsprobe für Deine Anlage!
Ansonsten Rosa und Handbuch danke für Eure Antworten, damit dürfte ich eigentlich optimal abgesichert sein.
Gruß Heiko |
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