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Winkel54
Neu hier

Angemeldet: 05.01.2007
Beiträge: 2
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Verfasst am:
05.01.2007, 21:54 |
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Ich habe Anfang Dez. 2006 eine PV-Anlage installiert. Nun besteht der Stromabnehmer auf eine punktgenaue Abrechnung, sprich monatlich soll ich den aktuellen Zählerstand mitteilen, danach wird dann -auch monatlich- genau abgerechnet.
D. h. also, in den Wintermonaten erhalte ich wesentlich weniger und meine Ausgaben für die Anlage übersteigen die monatlichen Einnahmen.
Bei dem Verkaufsgespräch wurde mit erklärt, dass ich grundsätzlich quartalsmäßig einen Pauschalbetrag dem Stromabnehmer in Rechnung stellen darf, letztlich erfolgt eine genaue Abrechnung nach einem Jahr.
Gibt es gesetzliche Vorgaben für den Stromabnehmer?
Ich muss dem Stromabnehmer auch pauschal meine Stromrechnung bezahlen. |
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Verfasst am:
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
05.01.2007, 22:35 |
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Tach
| Winkel54 hat Folgendes geschrieben: |
Bei dem Verkaufsgespräch wurde mit erklärt, dass ich grundsätzlich quartalsmäßig einen Pauschalbetrag dem Stromabnehmer in Rechnung stellen darf, letztlich erfolgt eine genaue Abrechnung nach einem Jahr.
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kann der Verkäufer seine Aussage belegen bzw einen Nachweis erbringen ?
MfG |
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Kollektor
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2037
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
05.01.2007, 22:40 |
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Hier besteht Vertragsfreiheit. Es besteht kein Anspruch auf Bezahlung vor der Leistungserbringung. |
_________________ Sonnige Grüße
Kollektor
Solarlog + Sonnenertrag |
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