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 Fassadenanlage Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Eberhard
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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1823
Wohnort: D 95233 Helmbrechts

BeitragVerfasst am: 20.10.2006, 19:30 Nach oben

Da ich immer wieder gefragt werde was denn nun mit meiner Fassadenanlage und meinem EVU, nenne ich hier mal beim Namen: LUK Helmbrechts. Ich werde hier über den Srand der Dinge berichten. Nachdem am vorigen Freitag der Gesetzestext an die LUK gebracht wurde liegt er nun der E.ON Bayern zur Prüfung vor das heißt weiteres warten.
Hier nochmal der Link dazu http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=2703&highlight=fassadenverg%FCtung
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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Verfasst am: Nach oben

Eberhard
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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1823
Wohnort: D 95233 Helmbrechts

BeitragVerfasst am: 09.11.2006, 20:55 Nach oben

Ein erster Teilerfolg ist geschafft. Zumindest die Module direkt über den Fenstern werden anerkannt. Für mich ist das Haarspalterei. Im EEG steht nichts von Verschattung nur der Fenster, die Wand kann sich ja auch im Hochsommer stark erwärmen.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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Eberhard
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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1823
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BeitragVerfasst am: 29.11.2006, 15:47 Nach oben

Hatte eine Anfrage an das BMU gestellt und Antwort bekommen. Hier die Wichtigsten Details der Mail

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. November 2006 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Sie dürfen ohne Einschränkungen die Gesetzesbegründung und alle auf der Seite http://www.erneuerbare-energien.de
vorhandenen Dokumente verwenden, um Ihre Argumentation zu untermauern.

Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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