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Peter
Öfters hier

Angemeldet: 13.07.2006
Beiträge: 19
Wohnort: 89155 Erbach
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Verfasst am:
21.07.2006, 14:18 |
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Hallo!
Wie sieht es aus, wenn ich eine Fotovoltaikanlage auf einem angemieteten Flachdach habe und das Dach muss saniert werden:
Schadensursache eventuell durch die Montage der Fotovoltaikanlage!
oder
Schadensursache eine Andere!
bezahlt eine Versicherung die Entfernung der Anlage vom Dach und nach der Dachsanierung wieder die Aufstellung der Anlage.
Mit Ausfallentschädigung?
Wer kennt sich aus oder welche Versicherung käme in Frage?
Gruß
Peter |
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Verfasst am:
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f-maus
Öfters hier

Angemeldet: 17.08.2006
Beiträge: 21
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Verfasst am:
17.08.2006, 22:24 |
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Hi...
willst du diesen Fall als BETREIBER oder als INSTALLATEUR absichern ?
Als Betrieber:
Schliesse eine "Betreiber Haftpflicht" ab die "Allmählichkeitsschäden" einschliesst.
Als Installateur:
Schliesse eine "Montagehaftpflicht" oder eine "Betriebshaftpflich" ab.
Prüfe jedoch ob dieses Szenario abgedeckt ist.
Die Mannheimer macht in beiden Fällen einen sehr guten Eindruck.
Wende dich evtl. an eine auf PV-Anlagen spezialisierte Versicherungsagentur (google mal!)
CU |
_________________ "geht nicht gibt's nicht - kost' nur mehr..." |
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Bento
Stammmitglied

Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland
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Verfasst am:
08.10.2006, 20:40 |
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Hallo Peter,
ich bin neu im diesem (ziemlich guten) Forum und äußere mich deshalb erst jetzt zu deiner Fragestellung. Vor Kurzem habe ich mich recht intensiv um das Thema "Versicherung" gekümmert, da ich u.a. Mitgesellschafter einer PV-Anlage bin, welche auf einem fremden Gebäude installiert ist. Bei uns war es so, dass zumindest die Anlagenversicherung (Elektronikversicherung) für das erste Jahr durch den Solateur "mitverkauft" wurde und nun eine Weiterversicherung anstand. Bei deiner Fragestellung sind m.E. mehrere verschiedene Ausgangssituationen zu unterscheiden:
Pkt. 1)
| Zitat: |
| Schadensursache eventuell durch die Montage der Fotovoltaikanlage! |
a) Für den Fall, dass du die Anlage selbst montierst, haftest du als Errichter und späterer Betreiber für Schäden, die bei Dritten durch die Anlage entstehen. Den Ausführungen von f-maus hierzu kann ich nur zustimmen. Ergänzend hierzu vielleicht noch, dass man darauf achten sollte, dass neben den Allmählichkeitsschäden auch die Schäden an Gebäuden von der Police abgedeckt sind. Gerade die Mannheimer bietet diese Konstellation gerne nur optional an.
b) Falls die Anlage von einer Fachfirma errichtet wird:
Wenn ein Schaden an der gemieteten Dachfläche auftritt, der auf einen Fehler bei der Montage zurückzuführen ist, so ist der Solateur im Rahmen seiner Gewährleistung (nach BGB: 5 Jahre; nach VOB: normalerweise 4 Jahre) verpflichtet, den Mangel zu beheben. Den Schaden am fremden Dach würde dann wohl seine Betriebshaftpflichtversicherung übernehmen müssen.
Falls der Schaden am Dach zwar durch die Anlage, aber nicht durch fehlerhafte Montage entsteht, so läge wieder - wie unter Pkt.a) - ein Fall für deine Betreiberhaftpflichtversicherung vor.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass sich gerade bei der beschriebenen Konstellation - PV-Anlage auf fremden Dach - eine evtl. Diskussion über die Notwendigkeit einer derartigen Versicherung erübrigt. Sie muss abgeschlossen werden.
Wenn ich aber deine Fragestellung richtig verstanden habe, wolltest du nicht wissen, wer den Schaden bei Dritten bezahlt, sondern wer die durch diesen Schadensfall eintretenden Kosten für die eigene Anlage trägt. Wenn ich das richtig sehe, hast du diesbezüglich aus der Betreiberhaftpflichtversicherung nichts zu erwarten.
Aber damit komme ich zu Pkt. 2):
| Zitat: |
| ...Schadensursache eine Andere! |
Zumindest hier gibt es im Bereich einiger Anlagenversicherungen einen ganz wichtigen Punkt, der sich "Rückwirkungsschaden" nennt und dessen Einschluss m.E. bei deiner Konstellation unverzichtbar ist.
Nachfolgend eine kurze Erklärung:
Grundsätzlich tritt eine "All-Risk-Versicherung" erst dann in Aktion, wenn die eigentliche PV-Anlage in irgendeiner Weise beschädigt wurde. Es könnte aber auch der Fall auftreten, dass der Hauseigentümer einen Schaden am Gebäude (z.B. Holzbock, Dachundichtigkeiten, Einsturzgefahr des Dachstuhls, innerer Schwelbrand, etc.) feststellt, zu dessen Reparatur die PV-Anlage vorübergehend demontiert werden müsste, ohne dass sie defekt ist. Die entstehenden De- und Remontagekosten und der Nutzungsausfall wären dann als Rückwirkungsschaden versichert.
Und diesen Fall würde ich nicht als unwahrscheinlich ansehen. Also: Achte auf eine Anlagenversicherung mit der Absicherung von Rückwirkungsschäden!
Letztendlich wird es auch zu jeder Fremdanmietung einen Miet- oder Nutzungsvertrag geben, in dem bezüglich der Verpflichtung zum vorübergehenden Rückbau einiges geregelt sein wird.
Am Ende ist immer wieder festzustellen, dass eine sinnvolle Absicherung einzelfallabhängig ist.
Schönen Abend noch
Bento |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3274
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
08.10.2006, 22:47 |
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Hi Bento, jetzt erhebt sich aber noch folgende Frage: Beispiel: die Anlage wurde vor 5 Jahren auf einem angemietetem Dach errichtet, der Dachschaden wurde NICHT durch die Anlage herbeigeführt. Da aber zwecks Sanierung die Anlage komplett demontiert werden muss,.... wer kommt für diesen nicht unerheblichen Aufwand auf.
Es ist doch nicht automatisch so, dass ich als PV-Anlagenbetreiber auf einem angemietetem Dach auch für das Dach selbst verantwortlich bin?
Zu diesem Thema fällt mir noch etwas ein. Bei ausgiebiger Betrachtung von Anlagenfotos, auch vom Aufbau und der Montage, ist mir des öfteren aufgefallen, dass wohl vor der Errichtung der PV-Anlage das Dach hätte saniert werden müssen. Dachpappdächer, Wellasbestdächer etc. habe ich dabei gesehen. Die Anlage soll doch möglichst 20 Jahre laufen, ohne in der Zwischenzeit demontiert zu werden?
...na waren so meine Gedanken....
freundliche Grüße...., Heiko |
_________________ http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 5.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank. |
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Bento
Stammmitglied

Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland
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Verfasst am:
08.10.2006, 23:43 |
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Hallo Heiko,
ich würde sagen: Glücklich der, der die Rückwirkungssschadenskosten in seiner Anlagenversicherung mitversichert hat.
Ansonsten wird vermutlich ein Blick in den Dachnutzungsvertrag weiterhelfen.
Wenn dort jedoch auch nicht die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig geregelt sind, fällt mir nur noch die Bibel der Advokaten ein, das BGB. Aber da ich kein Jurist bin, darfst du mich auch nicht nach dem Ergebnis fragen.
Ich muss dir insofern Recht geben, als dass man beim Zustand mancher Dachflächen vor der Montage einer PV-Anlage abraten müsste, da die Restnutzungsdauern von Dachdeckung und PV-Anlage irgendwie nicht harmonieren.
Ich habe überschläglich mal die De- und Remontagekosten (inkl. Gerüst, Transport- und Zwischenlagerkosten, und Nutzungsausfall) für eine konkrete 39 kWp-Anlage mit ca. 21.000,- € ermittelt und mir ist ganz anders geworden. Das dürfte jede Wirtschaftlichkeitsberechnung auf den Kopf stellen.
Bei vermieteten Dachflächen kann ich mir nur vorstellen, dass die meisten Vermieter kurzfristigen Reibach mit der Dachfläche machen wollen und nicht erst Geld für eine Sanierung in die Hand nehmen wollen (können).
Auf der anderen Seite suchen viele Interessenten kurzfristig eine Dachfläche, um noch in den Genuss der höheren Einspeisevergütung zu kommen. Wenn es aus Montagegründen nicht schon zu spät wäre, würde ich den Begriff "Dezemberfieber" garnicht unpassend finden. Da kann rationelles Denken schon mal aussetzen.
Gruß
Bento |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3274
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
08.10.2006, 23:52 |
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....das sind so Szenarien, die z.B. beim Projekt der Forums-Gemeinschaftsanlage bedacht werden müssen.
Wie auch immer, im Fall eines Schadens, ob ursächlich durch die PV-Anlage ( schlimmster Fall) oder durch andere Einflüsse ( grundsätzlich marodes Dach) wird eine Kalkulation, wie Du schon sagst, gewaltig über den Haufen geworfen. Nicht auszudenken, wenn es einen jahrelangen Rechtsstreit gäbe.
Gruß Heiko |
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