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winne79
Stammmitglied


Angemeldet: 05.09.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Vulkan
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Verfasst am:
14.11.2006, 17:26 |
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Hallo,
habe nun auch einen Vertrag von meinem EVU bekommen.
Vielleicht können sich die Spezalisten hier mal mit beschäftigen.
Ich kann nichts schlechtes darin finden.
Muß ich ihn unterschreiben, oder hab ich keine Wahl?
http://energieberater-wolf.de/vertragovag.pdf
Viele Grüße aus dem Vogelsberg |
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Verfasst am:
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pv-falke
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.11.2005
Beiträge: 477
Wohnort: Viernheim
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Verfasst am:
14.11.2006, 17:39 |
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winne79
Stammmitglied


Angemeldet: 05.09.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Vulkan
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Verfasst am:
14.11.2006, 17:57 |
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Hallo pv-falke,
danke für den Link.
Da bin ich dabei. (nicht empfehlenswert)
Und nun?
Dankbar über jede Meinung |
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Eberhard
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1823
Wohnort: D 95233 Helmbrechts
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Verfasst am:
14.11.2006, 18:03 |
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Hallo winne79
Warum sol ich einen Vertrag unterschreiben der mir Nachteile bringt wo doch im EEG alles geregelt ist? Oder aber alle strittigen Punkte ändern. Ist meine Meinung.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 298
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
14.11.2006, 20:24 |
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Hallo Eberhard,
bin neu in eurem Forum, deshalb erst mal ein herzliches Hallo von mir an alle (besonders an pv-falke).
In den EVU-Verträgen gibt es einen Passus, der die Haftung gem. AVBEltV begrenzt.
Kann es Probleme mit der Betreiber-Haftpflicht geben, wenn du keinen Vertrag mit den EVU's hast und wirklich ein Schaden im Stromnetz passiert (wahrscheinlich sehr hypothetisch).
Kann die Versicherung die Regulierung - ev. ab einer bestimmten Summe ablehnen - mit der Begründung, dass ohne Vertrag keine Haftungsbegrenzung besteht. |
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Eberhard
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1823
Wohnort: D 95233 Helmbrechts
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Verfasst am:
14.11.2006, 20:31 |
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Hallo pv-jr
Gerage diese Passus wird ja oft in den Verträgen genannt, aber immer zum Vorteil des EVU und immer zum Nachteil des Einspeisers. Wichtig ist auch immer darauf zu achten dass das EEG vom Jahre xxxx Bestand hat, nicht das aktuelle EEG. Es gibt viele Fallen besser keinen Vertrag oder den Mustervertrag von Photon.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 298
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
14.11.2006, 20:41 |
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Hallo Eberhard,
in meinem Fall ist es so, dass beide Vertragsparteien untereinander gem. §6 und 7 haften.
Meinem EVU war es egal, ob ich seinen Vetrag unterzeichne oder nicht (einen anderen akzeptieren die natürlich nicht) - das EVU ließ nur die Bemerkung mit der Haftung und der Betreiber-HP fallen.
Ich habe bis jetzt keinen Vertrag unterschrieben.
Falls keiner eine Idee dazu hat, muss ich dies wohl mit meiner Versicherung abklären. |
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winne79
Stammmitglied


Angemeldet: 05.09.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Vulkan
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Verfasst am:
15.11.2006, 09:29 |
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Hallo pv-jr,
das ist ein schwieriges Thema, wurde auch schon viel diskutiert hier.
Stehe gerade an dem selben Punkt und weiß nicht wie ich es richtig mache?
Aber vielleicht haben die Profis hier noch ein paar Vorschläge.
Viele Grüße aus dem Vogelsberg
PS. Danke Eberhard für Deine schnelle Antwort |
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Steffnix
Vielschreiber

Angemeldet: 29.12.2005
Beiträge: 232
Wohnort: Rothaargebirge
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Verfasst am:
15.11.2006, 13:14 |
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Ich habe meinem EVU, nachdem es mir den Vertragsentwurf (so umfangreich und dick wie ein Telefonbuch) geschickt hatte, sehr ausführlich geantwortet.
Ich habe praktisch jeden Punkt angesprochen, der mir missfiel und um Erklärung gebeten. Vom EVU kam hierauf aber keine Reaktion.
Vertrag ist nich zwingend notwendig, da im EEG geregelt.
Das EVU zahlt trotzdem regelmäßig; ich denke das wird auch so bleiben. |
_________________ Mit sonnigen Grüßen!!! |
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ohnedach
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Pfalz
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Verfasst am:
15.11.2006, 17:55 |
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Die Verträge enthalten in der Regel keine einzige Klausel zum Vorteil des Einspeisers, dagegen häufig Punkte, die im Streitfall das EVU schützen, z.B. beim zeitweiligen Abschalten des Netzes. Ich habe meinem EVU daher mitgeteilt, dass ich den Vertragsentwurf noch weiter prüfen möchte, aber davon ausgehe, dass die Vergütung nach EEG unabhängig davon erfolgen kann. (Steht ja ausdrücklich im EEG drin, dass die Einspeisung nicht von einem Vertragsabschluss abhängig gemacht werden kann.) Vorgestern kam der Bescheid über die Abschlagsbeträge. Der wird jetzt noch ein bisschen nachverhandelt (weil viel zu gering), und dann ... fertig ...
Warum sollte ich einen Vertrag unterschreiben, der nicht nötig ist? - Jean Paul Getty wird der Satz zugeschrieben:
Wenn du einem Menschen trauen kannst, ist ein Vertrag überflüssig. Wenn du ihm nicht trauen kannst, ist ein Vertrag wertlos.
Viele Grüße
ohnedach |
_________________ 21 x Sanyo HIP-215, 1 x SMA 4200TL HC ESS, Solarlog100
45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz |
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