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 Informationen vom EVU - wie bewerten? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Sonnenstunden
Öfters hier
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Angemeldet: 12.09.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 19:57 Nach oben

Very Happy Grüße aus Zwickau
Seit dem 17.08.06 bin ich nun endlich auch ein Stromer.
Es hat gar nicht lang gedauert und der Vertrag vom EVU war im Briefkasten.
Natürlich mit einigen schönen Klauseln (Recht zur vollständigen Abschaltung usw.).
Da habe ich natürlich reagiert und die Sache abgelehnt.
Nach 2 Wochen kam auch die Bestätigung, dass es auch ohne geht.
In diesem Brief lag allerdings auch ein Informationschreiben bei, welches unterschrieben zurückgesendet werden soll.
Nun habe ich gelesen, dass auch Informationen bindend für Unternehmer sein können.
Das bedeutet, es wird versucht einen "Scheinvertrag" zu bekommen.
Wer kennt sich damit aus? Ist das wirklich so?
In dem Informationsschreiben gibt es folgenden Abschnitt:
"Kann der in der Anlage erzeugte Strom nicht oder nicht vollständig in das Netz der Netzbetreibers einspeisen, weil dieses wegen Störungen oder Reparaturen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Netzbetreiber geltend gemacht werden."

Danke für die Hilfe.

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Verfasst am: Nach oben

bereil
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 20:06 Nach oben

Hallo sonnenstunden,

zunächst einmal willkommen bei uns im Forum und ich wünsche dir möglichst viele von deinem Nick-Name Wink

Wenn das die einzige Klausel ist, die dir Sorgen bereitet halte ich das für in Ordnung. Es sagt ja halt nur aus, dass wenn das Netz getrennt ist (Stromausfall) der Netzbetreiber von dir nicht verklagt werden kann weil du einspeisen wolltest.

Aber ungewöhnlich ist das trotzdem Rolling Eyes

Ich habe selbst auch keinen Vertrag (hat hier aber auch keiner) sondern eine Betreibererklärung abgegeben.

bereil

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Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
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Atommafia
Forumsinventar
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 20:15 Nach oben

Tach
bereil hat Folgendes geschrieben:

Aber ungewöhnlich ist das trotzdem Rolling Eyes


bereil



oder ganz einfach, die vom EVU wollem beim Stromausfall nicht von
Anfragen Marke "Wann kann ich wieder einspeisen, wieviel Schadensersatz bekomme ich " aufgehalten werden



MfG
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2145
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 07:18 Nach oben

Hallo,

musst du nicht unterschreiben, im Fall der Fälle richtet sich das nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ich wüsste nicht, welchen Vorteil diese Unterschrift für dich bringen soll. Und wenn es keinen Vorteil bringt...

Gruß Kato

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Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 468
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 17:04 Nach oben

Hallo,

nicht unterschreiben. Wenn jemand informieren will kann er das auch ohne unterschriebene Rücksendung tun.
Der Hintergrund dieser "Information" ist an die Bestätigung des Kunden dieses Sachverhaltes zu kommen. Der Netzbetreiber hat nun theoretisch die Möglichkeit die Anlage jederzeit vom Netz zu trennen ohne das dem Betreiber Ersatz zustehen würde.
Nach einem Gerichtsurteil vom Landgericht Itzehoe steht dem Anlagenbetreiber durchaus Schadenersatz zu, bzw. ist EEG Strom bevorzugt aufzunehmen.

Grüße Alex
Sonnenstunden
Öfters hier
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Angemeldet: 12.09.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 17:27 Nach oben

Hallo

Danke für die Wünsche und Antworten.

Die Unterschrift will das EVU haben, um sicherzustellen, dass ich es "zur Kenntnis genommen" habe.
Was mir da auch nicht schmeckt, ist die Art des Briefversandes (Einschreiben mit Rückschein).
Ich werde es nicht unterschreiben und lieber einen Widerspruch einlegen.

Question Wie schaut eine Betreibererklärung aus?

Mike

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kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2145
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 17:31 Nach oben

Das du es zur Kenntnis genommen hast, wissen sie ja durch den Rückschein Laughing Erst wenn du was unterschreibst wird es verbindlich Exclamation Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich.

Dein Solateur muss doch nur eine Fertigmeldung machen, eine "Betreibererklärung" gibt es nicht.

Gruß Kato

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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 18:33 Nach oben

Tach

zwischen
Alexander Hälbich hat Folgendes geschrieben:
Hallo,


Der Hintergrund dieser "Information" ist an die Bestätigung des Kunden dieses Sachverhaltes zu kommen. Der Netzbetreiber hat nun theoretisch die Möglichkeit die Anlage jederzeit vom Netz zu trennen ohne das dem Betreiber Ersatz zustehen würde.

Grüße Alex


und
>In dem Informationsschreiben gibt es folgenden Abschnitt:
"Kann der in der Anlage erzeugte Strom nicht oder nicht vollständig in das Netz der Netzbetreibers einspeisen, weil dieses wegen Störungen oder Reparaturen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Netzbetreiber geltend gemacht werden."

gibt es Unterschiede

"Jederzeit" und "bei Störungen bzw Reparaturen"

Beim EVU wird man nicht aus Langeweile durch die Gegend fahren und PV-Anlagen abschalten.

Laut EEG wird der Strom in das funktionierende Netz eingespeist
und es erfolgt ein bundesweite Umlegung bzw Kostenwälzung etc

Nur Netzstörungen sind halt Zeiten, wo nicht eingespeist werden kann,
sollen sich die Einspeiser doch an den Schadensverursacher wenden
und mal sehen, ob da Geld zu holen ist

MfG
bereil
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 19:02 Nach oben

Ich sehe das auch so wie atommafia, dein EVU will die Anlage nicht jederzeit nach belieben vom Netz nehmen.

Bei uns bekommt man vom EVU (EWE AG) eine Betreibererklärung, die man unterschriebn zurück sendet.
Darin steht der Standort der Anlage, wie groß sie ist, das die Messeinrichtung mein Eigentum ist (und ich für die Eichung zuständig bin), Termin der Inbetriebnahme (ab wann die Abschläge gezahlt werden), für die Abrechnung dass ich Unternehmer i.S. der UStG bin, meine Bankverbindung und daß die Anlage unter Einhaltung der Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU angeschlossen worden ist.

Mit sonnigen Grüßen,

bereil

P.S.: Wenn ich schon soviel von der EWE schreibe, darf ich sie doch auch sicherlich noch loben. Sie sind sehr offen, beantworten alle Fragen, haben unsere Anlagen umgehend ans Netz genommen (Sonntags fertig montiert, Montags um 9.30Uhr lief der Zähler) die Abrechnung klappt einwandfrei und das Geld ist am 4. des Monats auch immer drauf. Danke dafür.

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Sonnenstunden
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Angemeldet: 12.09.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 17.09.2006, 13:38 Nach oben

Hallo

Ich habe nun endlich die Stelle in meinen Unterlagen/Netz gefunden, die auf diese Frage eine Antwort geben kann:

Anlagenbetreiber, die kaufmännisch tätig sind, müssen solche Informationen WIE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN bei Rechtsgeschäften werten!
Enthaltene Informationen, die nicht gefallen oder dem EEG widersprechen, sollten in jedem Fall widersprochen werden.

Grüße
Mike

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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 17.09.2006, 17:06 Nach oben

Tach
Sonnenstunden hat Folgendes geschrieben:
Hallo

Ich habe nun endlich die Stelle in meinen Unterlagen/Netz gefunden, die auf diese Frage eine Antwort geben kann:

Anlagenbetreiber, die kaufmännisch tätig sind, müssen solche Informationen WIE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN bei Rechtsgeschäften werten!
Enthaltene Informationen, die nicht gefallen oder dem EEG widersprechen, sollten in jedem Fall widersprochen werden.

Grüße
Mike


Vollkaufmann bei einer 6,54 kW-Anlage oder Paranoia ?

MfG
Sonnenstunden
Öfters hier
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Angemeldet: 12.09.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 17.09.2006, 17:50 Nach oben

Auch Tach

Eher Paranoia!
Ich dachte, das Forum ist für alle eine Infoquelle, denk mal darüber nach!
Auch mit 0,1KWp und Gewerbeschein bist Du Unternehmer.
Tschau Mike

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ReinholdK
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Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 381
Wohnort: 93345 Niederbayern

BeitragVerfasst am: 17.09.2006, 20:08 Nach oben

Sonnenstunden hat Folgendes geschrieben:

Anlagenbetreiber, die kaufmännisch tätig sind, müssen solche Informationen WIE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN bei Rechtsgeschäften werten!
Enthaltene Informationen, die nicht gefallen oder dem EEG widersprechen, sollten in jedem Fall widersprochen werden.


Hallo Sonnenstunden,

ja genau so ist es. Deshalb kam das ja mit Einschreiben. Jeder der Strom verkauft/liefert ist Unternehmer und kann vom Vertragspartner "informiert" werden. Widerspricht man nicht, stimmt man zu. Auch ohne jegliche Unterschrift!!!

Aber ansonsten kann ich an der Klausel nichts allzu tragisches erkennen. Wie oft fällt der Strom aus und kann man nicht einspeisen? So gut wie nie. Und es fährt sicher keiner vom Netzbetreiber rum und schaltet 6 kW Anlagen ab??

Du kannst nun nichts tun dann akzeptierst du die Klausel, oder du widersprichst und gibst zu erkennen das du ausschließlich nach den Bestimmungen des EEG einspeist.

Grüße

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11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
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4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576
Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 468
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.09.2006, 21:12 Nach oben

Hallo,

jeder PV-Anlagenbetreiber der Vergütung nach EEG bekommt und damit ein Gewerbe hat ist auch Vollkaufmann.

Was der Netzbetreiber mit so einer Information bezweckt ist fraglich. Es ist vielleicht absolut harmlos und keinerlei Bösartigkeit dahinter. Er kann das aber auch missbrauchen indem er z.B. zeitweise Kapazitätsprobleme vorgibt und die Abnahme vorübergehend verweigert . Auch das fällt unter Umständen unter diese "Information".

Allerdings halte ich das ganze von Grundauf für überholt. Inzwischen erkannte ein Landgericht auf Schadenersatz in solchen Fällen bzw. die Pflicht zur Bevorzugten Aufnahme von EEG-Strom durch den Netzbetreiber.

Grüße Alex
Don Carlos
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 27.02.2006
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 17.09.2006, 21:32 Nach oben

Alex schrieb:
Zitat:
Jeder PV-Anlagenbetreiber der Vergütung nach EEG bekommt und damit ein Gewerbe hat ist auch Vollkaufmann.

Diese Aussage ist falsch!
Die Vergütung nach EEG erfolgt unabhängig davon, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht.
Der PV-Anlagenbetreiber ist zwar nach den Festlegungen des Finanzministeriums Unternehmer. Diese Unternehmerschaft hat jedoch nicht zwingend ein Gewerbe zur Folge.
Es ist Sache der Kommunen, ob sie für diese PV-Unternehmerschaft ein Gewerbe vorschreiben oder nicht. Verschiedene Kommunen haben da eine Schwelle für die Größe der Anlage drin, ab der sie eine Gewerbeanmeldung für notwendig halten.
Definitionsgemäß dürfte der PV-Anlagenbetreiber eher ein Nichtkaufmann sein, da ihm wesentliche Merkmale des Vollkaufmanns fehlen.
Siehe auch hier: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Vollkaufmann.html
Wie immer meine Meinung.
D.C.
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