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mrs-lucky
Neu hier

Angemeldet: 09.10.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
07.12.2006, 22:27 |
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Hallo,
nach langem Hin-und her haben wir uns jetzt doch entschlossen, tatsächlich eine Photovoltaikanlage bei uns installieren zu lassen (26 Sanyos HIP-215NHE). Als ich mit dem Solateur das Thema Vertrag angesprochen habe, meinte er, es würde reichen, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung zu dem Angebot geben, das wir schriftlich von ihm haben. In dem Angebot sind alle Komponenten aufgeführt mit Preisen, inklusive Montage und Netzanschluß. Gewährleistungen nach Herstellerangaben.
Ist das eine gängige Praxis, oder wird sonst tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen? Sollte ich mir von dem Solateur noch irgendwelche Garantien geben lassen, bzw. gibt es irgendwelche Sachen, die in dem Angebot unbedingt mit auftauchen sollten?
Viele Grüße
mrs-lucky |
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Verfasst am:
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Eberhard
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1696
Wohnort: D 95233 Helmbrechts
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Verfasst am:
07.12.2006, 22:38 |
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Eine schriftliche auftragsbestätigung reicht völlig aus. allerdings sollten außer den Teilen die verwendet werden und Arbeiten auch die Zahlungsbedingungen genannt werden.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
_________________ meine Anlage http://www.ebi-mueller.de jetzt auch mit Tagesverlauf.
SUNNY WebBox mit Sensorbox auf Sunny Portal, Link über meine Homepage.
WR 2x SB5000 TL HC ESS Sanyo 10,08kWp 1xSB4200 TL HC Sanyo 4,24kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=253 |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2086
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
07.12.2006, 22:47 |
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Wenn alles drin steht, kann man das bestätigen. Ein Termin wäre auch nicht schlecht, wenn der schriftlich vereinbart ist und vor allem was und in welcher Anzahl.
Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem |
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ohnedach
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 399
Wohnort: Pfalz
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Verfasst am:
07.12.2006, 23:52 |
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Eberhard und kato haben völlig Recht: Es gibt eine Reihe von Punkten, die du rechtsverbindlich mit dem Solateur regeln solltest - insbesondere eben die Zahlungsmodalitäten und den eindeutigen Liefertermin.
Rechtlich kommt ein Vertrag nach bürgerlichem Recht zustande, indem einer ein Angebot abgibt (ist bei dir erfolgt) und der andere dieses Angebot ohne Änderungen annimmt. Wenn du also in deiner Auftragsbestätigung Dinge ergänzt oder veränderst, ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Du hast dann vielmehr deinerseits ein Angebot abgegeben, das der Solateur nun annehmen kann oder nicht ...
Klingt kompliziert, macht aber Sinn ... ... Schick also deine Änderungswünsche an den Solateur und bitte um schriftliche Bestätigung.
Viele Grüße
ohnedach |
_________________ 21 x Sanyo HIP-215, 1 x SMA 4200TL HC ESS, Solarlog100
45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz |
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