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 Diskussion: Versicherungen und die Klausel 3602 Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Don Carlos
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 27.02.2006
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 30.05.2006, 21:44 Nach oben

MarkusS hat hier http://www.pv-forum.eu/viewtopic.php?t=1836 eine nach meiner Meinung sehr wichtige Frage aufgeworfen. Dabei geht es um die Dokumentationspflicht und/oder Prüfpflicht von PV-Anlagen.

Ich versuche mal einen Einstieg, mit der Frage: Ist für den privaten Betreiber einer PV-Anlage überhaupt ein Prüf- und Dokumentationspflicht gegeben. Ich meine nein, solange sich aus den Versicherungsbedingungen nichts entsprechendes ergibt.

Im ZVEH*-Report 7/2004 schreibt H. Kunze auf Seite 35 ff. im Artikel: Tagungsreihe“ Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft:

... Auf versicherungsrechtliche Aspekte, insbesondere die VdS-Richtlinien,
wies Adalbert Hochbaum (GdV) hin.
Auch diese entfalten nur bindende Wirkung, wenn sie zwischen dem Landwirt und seiner Versicherung oder auch mit dem Elektrobetrieb schriftlich vereinbart werden. Vor Auftragsannahme empfiehlt es sich daher, den Landwirt zu fragen, ob eine derartige Vereinbarung im Versicherungsvertrag enthalten ist. Besonders zu beachten sind: VdS 2010
»Blitzschutz«, VdS 2033 »Brandschutz «, VdS 2046 »Sicherheit elektrischer Anlagen bis 1000 V« und VdS 2324 »Niedervolt Beleuchtungs-Anlagen« (z. B. Halogen)....


( *ZVEH = Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke)
(Hervorhebungen von mir)

Meine Schlußfolgerung: Wenn Klauseln nicht vereinbart ist, kann sich der Versicherer auch nicht vor seiner vertraglichen Regulierungspflicht drücken, zumal PV-Anlagen nicht im Register der revisionspflichtigen Anlagen aufgeführt sind.

Für private Anlagen auf dem Hausdach die nicht gewerblich betrieben werden, ist müsste klar sein, dass sie auch nicht der DIN VDE 0100 Teil 610 (Prüfungen – Erstprüfungen) und Teil 630 (Nachweise-Bericht) unterliegen. Praktisch genauso, wie jede andere elektrische Anlage im privaten Haushalt.
Ich habe auch nach intersiver Suche in den Versicherungsbedingungen zur Photovoltaikversicherung (Basler Securitas) keinen diesbezüglichen Hinweis gefunden.
Sinnvoll sind diese regelmäßigen Prüfungen und Nachweise jedoch allemal. Ein Anlagenbuch mit regelmäßigen Bericht überfordert niemanden und hat genauso Dokumentencharakter, wie ein Fahrtenbuch beim Pkw.

Anders jedoch bei Anlagen, die gewerblich betrieben werden. Ob hier auch private PV-Anlagen betroffen sind, deren Eigentümer ein Gewerbe angemeldet haben, ist nicht ganz klar. Immerhin haben diese ja einen Betrieb angemeldet.
Ich kann mir vorstellen, dass es mit einiger Sicherheit jedoch Anlagen betrifft, die im Betriebsvermögen stehen – auf Werkhallen, landwirtschaftlich genutzen Gebäuden usw. Ich will mal vermuten, dass in den PV-Versicherungen oder in der Betriebshaftpflicht an irgendeiner Stelle diesbezügliche Hinweise gibt. Ein sicheres Indiz kann sein, wenn andere Betriebsmittel z. B. ortsveränderliche elektrische Geräte regelmäßig geprüft werden (müssen).

Erstmal ist im gewerblichen Bereich ein Selbstbau der Anlage ohnehin problematisch, weil hier mit einiger Sicherheit die VdS 2046 greifen dürfte:

...
Pflichten des Versicherungsnehmers

1.1 Der Versicherungsnehmer hat sowohl beim Neubau von Elektroanlagen als auch bei allen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen. Die Ausführung der genannten Arbeiten ist der Elektrofachkraft mit der Auflage zu übertragen, dass sie gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften, die VDE-Bestimmungen, die Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer einhält und dies schriftlich bestätigt (s.a. Bestätigung in Anlehnung an DIN VDE 0100 Teil 610 und Teil 630).
...
1.5 Die gesamten elektrischen Anlagen sind jährlich mindestens einmal durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen zu prüfen. Mängel müssen durch eine Elektrofachkraft innerhalb der vom Sachverständigen gesetzten Frist beseitigt werden.
...


Hier noch die Klausel 3602 Elektrische Anlagen (Wortlaut 1. und 2.)
...
1.
Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen jährlich, und zwar innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Versicherungsjahres, auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis muss eine Frist gesetzt sein, innerhalb derer Mängel beseitigt und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen, sowie Abweichungen von den Sicherheitsvorschriften, die dem Vertrag zu Grunde liegen, abgestellt werden müssen.

2.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden, die Mängel fristgerecht zu beseitigen und dies dem Versicherer anzuzeigen.
...


weiterführende Links:

www.gdv.de/Downloads/Themen/Erneuerbare_Energie.pdf
http://p17971.typo3server.info/fileadmin/pdf/3447.pdf Merkblatt
http://p17971.typo3server.info/fileadmin/pdf/2046.pdf Sicherheitsvorschriften

Für mich ergibt sich daraus für die Errichtung und den Betrieb einer privaten, nichtgewerbliche PV-Anlage die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Normen, jedoch KEINE zwingende Prüfung- und Dokumentationspflicht.

D.C.
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