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Feldmaus
Stammmitglied

Info: Interessent
Angemeldet: 25.06.2008
Beiträge: 37
Wohnort: Münsterland
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Verfasst am:
23.09.2008, 06:27 |
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Hallo zusammen,
ich bin kurz davor, meine Anlage zu installieren. Jetzt hab ich ein Frage zu den Zähler:
Wenn ich als Anlagenbetreiber einen Zähler stelle, die Ablesung vollziehe usw., kann das EVU dann Gebühren erheben?
Was für einen Zähler benötige ich eigentlich für eine 8,28kwp Anlage?
Freue mich auf eure Antworten.
MfG
Feldmaus |
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Verfasst am:
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Sonnenklecks
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.05.2008
Beiträge: 142
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Verfasst am:
23.09.2008, 10:03 |
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Hallo!
Da du bei 8,28 kWp zweiphasig einspeisen musst benötigst du einen Drehstromzähler. Kostet so 85 - 95 €.
EVU kann keine Gebühren erheben, allerdings musst du vorher abklären, ob dein EVU erlaubt einen eigenen Zähler zu verbauen oder ob du einen "leihen" musst.
Gruß! |
_________________ 6,45 kWp bei mir zu Hause
30 HS-PXL 215 von Heckert Solar
1 x SB 1700, 1 x SB 2100 TL, 1 X SB 3300
Verteilt auf 4 Dächer  |
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Sheik
Stammmitglied

Angemeldet: 31.01.2008
Beiträge: 98
Wohnort: 856**
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Verfasst am:
23.09.2008, 21:26 |
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hallo feldmaus,
sieh mal hier:
[sfv-betreibermail] Informationen zur Nutzung eines eigenen Einspeisezählers
vom 14.07.2000
Sehr geehrte Solarfreunde,
für all diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen in den vergangenen Wochen mit dem Gedanken getragen haben, einen eigenen Solarstromzähler für Ihre Solarstromanlage zu nutzen, dürfte folgende Information von großem Interesse sein.
Die VDEW informierte in einem Rundschreiben alle Netzbetreiber über die rechtlichen Grundlagen zur Akzeptanz von eigenen Stromzählern.
Hier eine Abschrift des VDEW-Rundschreibens vom 27.Juni 2000
"Ist ein Einspeiser befugt, einen eigenen Zähler zur Messung des eingespeisten Stroms einzubauen, hat er einen Zähler des EVU zu akzeptieren oder hat er gar Anspruch gegen das EVU auf Einbau eines Zählers?
Nach § 448 BGB, der nach dem Urteil des BGH vom 29.September 1993 (Az. VIII ZR 107/93; RdE 1994, S.70 ff.) auf Stromeinspeisungen anwendbar ist, obliegt der Nachweis über die Menge des eingespeisten Stroms dem Verkäufer, somit dem Einspeiser. Insofern hat er grundsätzlich die Pflicht, einerseits auf eigene Kosten einen Zähler einzubauen. Er hat gegenüber dem netzbetreibenden EVU keinen Anspruch, einen (bestimmten) Zähler eingebaut zu bekommen. In einem Einspeisevertrag kann jedoch bestimmt werden, daß der Zähler vom EVU gestellt wird. Sollte der Einspeiser dagegen den Zähler stellen, sollte er im Interesse des EVU (Akzeptanz der Einspeisedaten durch den Übertragungsnetzbetreiber) zur Einhaltung des Eichrechts vertraglich v erpflichtet werden. Es kann hier sinnvoll sein, daß das EVU die Eich- bzw.
Beglaubigungsfristen jedes Zählers, der von einem Einspeiser beschafft und eingebaut worden ist, erfaßt und nach Fristablauf die Ordnungsmäßigkeit der neuen Eichung bzw. Beglaubigung überprüft."
http://www.sfv.de/lokal/mails/betreib/b0007140.htm
Da gibts noch ne ganze Menge an Infos zum nächtelangem Lesen....
Ich hab mittlerweile die ganze EVU Palette durch, steht auch teileweise in meinen Beiträgen, als schnelle Hilfe ist der SFV aber Gold wert, wenn du nicht weiterkommst, schreib einfach ne mail an den SFV, die melden sich auf alle Fälle...
Gruß Sheik |
_________________ 19,32 kwp
SolonBlue230W
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