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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
12.06.2007, 19:42 |
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Folgende Frage:
In den Verträgen mit dem EVU sind die Höchstgrenzen für die Haftung untereinander gereget - § 6 AVBEltV.
Angenommen, man hat den Vertrag nicht unterschrieben, könnte dann bei einem Schaden die Haftpflichtversicherung sagen:
Hätten Sie den EVU-Vertrag unterschrieben, wäre die Summe begrenzt.
Da Sie nicht unterschrieben haben, haften Sie unbegrenzt.
Deshalb zahlen wir nicht den kompletten entstandenen Schaden, da die Schadenssumme durch die fehlende Höchstgrenze nicht gedeckelt ist. |
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Verfasst am:
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
15.06.2007, 14:55 |
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Der Versicherungsnehmer hat einen Vertrag (Betreiberhaftpflicht für PV-Anlage) mit einem Versicherungsunternehmen. In diesem ist die Höchstentschädigungssumme geregelt, z.B. 2 Mio. Euro.
Für diesen Versicherungsschutz sind Verträge, die der VN mit seinem EVU vereinbart, unerheblich.
Diese regeln nur die Haftungsgrenzen zwischen dem EVU und dem Betreiber der PV-Anlage.
Also, wenn der Betreiber einer Photovoltaikanlage den Vertrag mit seinem EVU nicht unterschreibt, hat dies keinen Einfluss auf seinen Versicherungsschutz in der Betreiberhaftpflichtversicherung.
Gruß
Thomas Krist
_______
Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen € ab 40,- |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
15.06.2007, 14:59 |
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Obiger Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung und die der Schadenabteilung des größten Risikoträgers für Photovoltaikanlagen wieder.
Aber: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"
Gruß
Thomas Krist |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
15.06.2007, 17:15 |
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Vielen Dank Herr Krist,
wer ist der größte Risikoträger für PV?
J. |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 442
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
15.06.2007, 20:18 |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
15.06.2007, 22:43 |
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Hallo rosa,
Frage bezog sich auf die Antwort von T. Krist (Schadensabteilung des größten Risikoträgers für PV-Anlagen)
Ist dies die Mannheimer?
Würde mich spartenbezogen auf PV sowohl Anlagenvers. als auch Betreiber-HP interesieren.
Gruß
J. |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 442
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
20.06.2007, 00:05 |
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Das ist recht schwer bzw. garnicht zu beantworten. Was die Stückzahlen angeht, so dürfte die Mannheimer und Hanauer die ersten zwei Plätze belegen, da diese Gesellschaften als erstes PV-Versicherungen angeboten haben. An dritter Stelle könnte die DBV-Winthertur sein. Dabei handelt es sich lediglich um meine Einschätzung, da die Versicherer nicht gerade gerne die Zahlen herausrücken. Derzeit dreht sich der Markt allerdings etwas. Die VHV und Helvetia sichern sich immer mehr Marktanteile.
Hinzu kommt, dass immer mehr Freiflächenanlagen gebaut werden. Egal ob in Deutschland, Griechenland, Italien oder Spanien, die deutschen Photovoltaikversicherungen sind auch für diese Risiken gefragt. Hier kommen wieder andere Gesellschaften ins Spiel, da die o. g. Gesellschaften zum Teil nur bis zu einer gewissen Größenordnung (bis ca. 5 Mio. EUR) zeichnen können. In vielen Fällen werden die Risiken auch auf mehrere Versicherer aufgeteilt.
Wer derzeit der größte Risikoträger ist kann ich daher beim besten Willen nicht sagen.
Gruß
rosa |
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tantelose
Stammmitglied

Angemeldet: 06.06.2007
Beiträge: 68
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Verfasst am:
23.06.2007, 10:04 |
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Könntet Ihr mir mal realistische Beispiele nennen für die ich die Betreiberhaftpflicht brauche. Mal abgesehen von herunter fallenden Modulen kann ich mir eigentlich wenig Fälle vorstellen. |
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laun3006
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 498
Wohnort: Heroldsberg
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Verfasst am:
23.06.2007, 13:11 |
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Der worst case ist, wenn deine PV Anlage das öffentliche Stromnetz lahmlegt oder zumindest deutlich stört....
Das wird teuer, dürfte aber relativ selten sein.........
Dei umherfliegenden Modulen ab Windstärke 11 handelt es sich um höhere Gewalt, für die der Betreiber nicht haftet.
Wenn die Dinger einfach nur runterfallen wird meistens kaum ein dritter beschädigt es sei denn, du hast Freunde zum grillen eingeladen und dann fallen die Teile
launige Grüße  |
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http://www.solarlog-home3.de/wilke/ |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
26.06.2007, 18:57 |
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Aber Achtung bei Anlagen auf fremden Gebäuden.
Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden am Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, z.B. bei einem Brand. |
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sand-pit
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 652
Wohnort: Geldern Niederrhein
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Verfasst am:
26.06.2007, 19:07 |
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Hi laun,
...das Stromnetz lahmlegen - mit meiner kleinen PV Anlage ??
Wie soll das gehen. Der Betreiber ist in der Regel stromgeprägt. Da kann ich, wie mit einem Draht in die Freileitung geworfen - höchstens die nächste Schalteinheit / Sicherung auslösen.
Was kann das kosten ?? Sagen wir mal 2.000 EUR oder eine Nacht bei Wasser + Brot.
Ansonsten stimmt was mit dem Netz nicht.....siehe vorletzten Winter im Münsterland..... |
_________________ 28 x SW200; WR SPI 4500; 5,65 KWp; 33° Dach; 180°.
"Gedanken hüpfen wie Flöhe von einem Menschen auf den anderen. Aber sie beißen nicht alle." |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
26.06.2007, 19:36 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 442
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
27.06.2007, 09:52 |
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Guten Morgen,
wie mit Versicherungen so ist: Wenn man sie hat, wird sie nicht gebraucht - hat man sie nicht, so passiert etwas.
Angesichts der stetig steigenden Zahl an PV-Anlagen (z. B. Baden- Württemberg allein bei ENBW 33.000 Stk) wird auch das Risiko und der Aufwand der Stromversorger immer größer. Was an vereinzelten Schäden bisher vielleicht hingenommen wurde, könnte zukünftig anders gehandhabt werden. Zumal der Stromversorger weiß, das die meisten Betreiber eine Haftpflichtversicherung haben. Wie es wirklich kommt, kann keiner vorhersagen.
Was die Betreiber-Haftpflicht als solches angeht, wird immer wieder von eventuellen Schäden geredet, was ja auch seine Berechtigung hat. Wie sieht es aber mit dem sogenannten passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung aus. Es ist ja nicht nur der eigentliche Schaden, der im Raum steht, sondern auch Haftpflichtansprüche die ungerechtfertigt sind. Ich glaube das hatten wir auch schon mal hier im Forum diskutiert (suche).
| Zitat: |
| Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Anspruch des Geschädigten über die vereinbarten Bedingungen versichert ist. Besteht Versicherungsschutz, wird weitergehend die Haftungsfrage geklärt. Hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, wird der Versicherer diesen im Rahmen des vereinbarten Vertrages regulieren. Stellt sich jedoch heraus, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wird der Versicherer versuchen den Schaden von Ihnen abzuwenden. Notfalls auch mit dem Gang vor Gericht. In solch einem Fall gehen die Kosten der Schadenabwehr zulasten der Versicherungsgesellschaft. |
Nicht jeder Anlagenbetreiber kann mal eben so ein paar tausend Euro für einen Haftpflichtschaden oder einen Rechtsstreit berappen.
Gruß
rosa
P.S.: Fragt mich nicht nach meinem Webserver  |
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astrafahrer
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2005
Beiträge: 518
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Verfasst am:
30.06.2007, 20:06 |
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| tantelose hat Folgendes geschrieben: |
| Könntet Ihr mir mal realistische Beispiele nennen für die ich die Betreiberhaftpflicht brauche. |
Hallo,
ohne Versicherung (AllRisk und Betreiberhaftpflicht) könntest du ggf. auch Probleme mit der finanzierenden Bank bekommen (falls nicht mit Eigenkapital finanziert). Meine Bank wollte z. B. die Versicherungsanträge für eine Elektronikversicherung und auch für die Betreiberhaftpflicht sehen bevor der Kreditvertrag wirksam wurde.
Vor allem wenn die Anlagen auf fremden Dächern installiert sind würde ich die 45 Euro für die Haftpflicht nicht sparen. Ein möglicher Beschädigungsfall des Eigentums Dritter reicht wohl aus um die Prämie für 20 Jahre zu finanzieren. |
_________________ Grüße
Dieter
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- 4 Anlagen mit 19,22 kWp; Wechselrichter von SMA; Module von Siemens und Solarworld;
- http://www.solarlog-home.de/pvpilsach/
- http://www.solarlog-home.de/pvdeining/ |
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