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Micha-Minden
Öfters hier

Angemeldet: 01.04.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Minden
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Verfasst am:
11.06.2008, 18:59 |
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Ich habe meine PV-Anlage in meiner Gebäudeversicherung mitversichert. Ist es trotzdem ratsam, bzw. notwendig eine extra Betreiberhaftpflicht abzuschließen?
Die Anlage hat 5 kW Leistung |
_________________ 4,95 kW
26 Module Conergy SF P190P
Wechselrichter Conergy IPG 5000 |
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Verfasst am:
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olliausbs
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 630
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Verfasst am:
11.06.2008, 19:35 |
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Welche Risiken willst Du denn damit ganz konkret abdecken?
Wenn Dir keins einfällt, hast Du die Antwort und mußt kein Geld ausgeben.
Gruß, Olli |
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Micha-Minden
Öfters hier

Angemeldet: 01.04.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Minden
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Verfasst am:
12.06.2008, 10:08 |
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Ich denke das die Schäden, die beim Sturm entstehen können, durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind( beschädigung fremder Dinge bei Sturm). Was kann denn sonst passieren? |
_________________ 4,95 kW
26 Module Conergy SF P190P
Wechselrichter Conergy IPG 5000 |
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goerres
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.12.2007
Beiträge: 75
Wohnort: 53578 windhagen
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Verfasst am:
12.06.2008, 16:56 |
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hallo .kann mich meinem vorredner nicht anschliessen--
betreiberhaftpflicht - schütz oder wehrt ab- also auch noch eine indirekte rechtschutzfiunktion- hast du hier--
die anlage würde ich nie über die geb.versicherung machen -da keine allgefahrendeckung vorhanden ist- im besonderen keine ausfallversicherung.
was machst du wenn deine anlage wegen einen schaden für zwei monate ausfällt.. ausfallvers, zahlt je nach anbieter 1 - 2 € je kw an ausfall- damit kannst du dann die kosten decken....
wie willst du denn den beitrag der geb-versicherung absetzen beim fina,,,,
überlege mal und frag mal die anderen wie sie es gemacht haben....hier sollte man nicht sparen.... gr udo |
_________________ 12,5 Kwp - 60 Module PVT - 3 WR Kaco - Dachneigung 38° -Azimut-Winkel -6, in Betrieb seit 09.11.2007 |
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simon
Öfters hier

Angemeldet: 09.04.2008
Beiträge: 25
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Verfasst am:
12.06.2008, 17:20 |
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Habe bisher auch nur die Photovoltaikversicherung abgeschlossen. Denke es ist sinnvoller als bei Gebäudevers. mitzuversichern. Aber habe bisher keine Gründe für Betreiberhaftpflicht gefunden... |
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eBroker24
Neu hier


Angemeldet: 19.06.2008
Beiträge: 2
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Verfasst am:
19.06.2008, 15:40 |
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Hallo Simon,
nach § 823 BGB haftet man mit seinem ganzen Vermögen, wenn man dritten einen Schaden zufügt. Bei PV-Anlagen kommt es nicht darauf an, ob man den Schaden verschuldet hat oder nicht, da sie vereinfacht gesagt der "Gefährdungshaftung" unterliegen. Hier können Personen- (Dachdecker fasst in ein blankes Kabel der PV-Anlage), Sach- und Vermögensschäden entstehen. Auch stellt die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz ein Risiko dar. Das Risiko ist zwar zugegeben gering, aber vorhanden. Ein günstiges Angebot erhältst Du unter: www.eBroker24.com. Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Gruß
eBroker24 |
_________________ Ihr Versicherungsmakler für regenerative Energien |
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Malawi
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.06.2008
Beiträge: 83
Wohnort: 32469 Petershagen
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Verfasst am:
19.06.2008, 17:09 |
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hallo micha!
du haftest nach dem gesetz für alle schäden die durch die solaranlage eintreten(modul fällt jemandem auf den kopf, durch fehler elektrik bekommt jemand einen schlag, usw.) da du einspeist und geld damit verdienst, reicht die privathaftpflicht und auch die grundstückshaftpflicht nicht mehr aus!
die all risk - versicherung deckt neben der gebäudevers. auch marderschäden an kabeln ab, und eben "fast alle" anderen risiken.
wenn du die anlage nicht sfort neu kaufen kannst ohne zu finanzieren dann überleg dir das gut. bei 28000 euro wert kostet die 52 euro im jahr, abzgl. steuerersparnis.
ich empfehle dir herrn boeckle, www.solarversicherungen.com
gruß
volker aus petershagen bei minden |
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Bärchenstrom
Öfters hier


Angemeldet: 21.07.2008
Beiträge: 15
Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am:
21.07.2008, 10:11 |
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Hallo micha,
als ganz Neuer hier, baue gerade 5,1kwp auf´s Dach, stehe ich natürlich
vor dem gleichen Problem. Ich sehe es so, das eine Allgefahren schon sinnvoll ist. Hier wurde ja auch schon umfassend darüber berichtet. Bei der Betreiberhaft gehen die Meinungen weit auseinander. Ich habe mir von meiner privaten Haftpflich bestätigen lassen, das meine entgeldlich betriebene, netzgekoppelte Photovoltaikanlage zur Erzeugung von strom, mitversichert ist. Die hatte kein Problem damit und verwies darauf, das etliche Geselschaften natürlich damit Geld verdienen wollen. Bei so kleinen Anlagen wie der unseren, steht das in keinem Verhältnis und ist somit mitversichert. Wie gesagt, bei meine Geselschaft. Am sichersten ist, wenn du dir das bestätigen läst. Was nicht irgendwo steht, weiß nachher vielleicht auch keiner mehr . Ich würde das aber auch nur so machen, wenn die Anlage auf dem eigenem Haus und Gründstück augebaut wird. Manche Geselschaften machen es daran auch fest, oder sie beschränken auf 10kwp, oder Ähnliches. Mann merkt aber schon, das sich viele Versicherungen noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Über kurz oder lang wird es bestimmt Pakete geben, die das kostenfrei mit einschließen, oder bis 10kwp, oder oder...
Gruß
Jan |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 484
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
21.07.2008, 11:45 |
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Hallo Bärchenstrom,
deine Vorgehensweise ist genau richtig gewesen. Den Privat-Haftpflichtversicherer anschreiben, ob dieser das Risiko einer entgeltlich und somit gewerblich betriebenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach mitversichert. Wenn dieser das Risiko schriftlich bestätigt, ist alles bestens. Zu Prüfen wäre nur noch, ob die Deckungssummen ausreichend sind (Personen-, Sach-, u. Vermögensschäden) und auch evtl. Regreßansprüche der EVU mitversichert sind.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1388
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
21.07.2008, 11:55 |
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Hallo,
genau so wie von rosa beschrieben, habe ich es gemacht. Ich habe zunächst bei meiner PHV angefragt, ob eine Mitversicherung von Schäden durch die PVA möglich ist. Nach einigem hin und her (die scheinen mich zunächst nicht ganz verstanden zu haben!), bekam ich schriftlich die Bestätigung, dass Schäden die durch die PVA entstehen, kostlos mitversichert sind. Dieses Schreiben habe ich dann an meine Police geheftet.
MsG
-eggis- |
_________________ SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!! |
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Wandlitzer
Stammmitglied

Angemeldet: 07.02.2008
Beiträge: 37
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Verfasst am:
22.07.2008, 16:43 |
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Nur der guten Ordnung halber hierzu ein Hinweis:
Vorsicht aber, wenn Betreiber der Anlage eine formal gegründete Gesellschaft ist; z.B. gebildet aus den Grundeigentümern des Grundstückes - die Eheleute etc. pp. Denn häufig ist Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ein anderer als diese Betreibergesellschaft - z.B. nur Ehemann/Ehefrau. Dann nützt die Erklärung der Haftpflichtversicherung natürlich nichts, weil sie bei ihrer Erklärung davon ausgeht, dass ihr Vertragspartner Betreiber der Anlage ist und nicht ein drittes "Rechtssubjekt", wie der Jurist sagt.
Grüße aus Berlin/Brandenburg!
Dr. Siegel |
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