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jodl
Vielschreiber

Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 236
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Verfasst am:
20.06.2008, 13:38 |
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ich habe ein Grundstück, auf dem bereits eine PV-Anlage von einer GbR betrieben wird.
Jetzt möchte ich selber auch noch eine Anlage dazubauen und bin seit längerem am planen.
Die vorhandene Anlage hat 29 kWp und 8 Wechselrichter Sunny Boy 3000,
das sind nach meiner Ansicht 8 x 2600 Watt Ac-Nennleistung = 20,8 kW.
Die Maximalleistung Ac wäre 8 x 3000 W = 24 kW.
Also habe ich bei der eon schon letztes Jahr eine Netzverträglichkeitsprüfung beantragt
und folgende Einspeisezusage erhalten:
"Hiermit reservieren wir ihnen...eine Einspeiseleistung in Höhe von insgesamt maximal 62 kW
(Bestand 24 kW, Erweiterung 38 kW) am oben genannten Verknüpfungspunkt."
War befristet bis Januar 2008, die Erweiterung konnte letztes Jahr nicht
realisiert werden, also neuen Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung gestellt und neue
Einspeisezusage erhalten.
Diesmal heißt es aber:
"Hiermit reservieren wir ihnen...eine Einspeiseleistung in Höhe von insgesamt maximal
62 kWp (Bestand 24 kWp, Erweiterung 38 kWp) am oben genannten Verknüpfungspunkt."
Wer genau hinsieht, bemerkt den Unterschied
Telefonisch hat mir der Sachbearbeiter von eon mehrmals mitgeteilt, dass sich nichts ändert,
weil sich auch am Netz nichts geändert hat.
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt und möchte die Experten hier im Forum bitten,
dass sie mir Ihre Einschätzung mitteilen:
Wieviel kW(p) kann ich jetzt bauen bzw. wieviel kW darf ich einspeisen ?????
maximal 62 kWp - 29 kWp vorhanden = 33 kWp neu (nach Generatorleistung) oder
maximal 62 kW - 24 kW vorhanden = 38 kW neu (nach Wechselrichter- Maximalleistung) oder
maximal 62 kW - 20,8 kW vorhanden = 41,2 kW neu (nach Wechselrichter - Nennleistung) ??????  |
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Verfasst am:
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paybacktoday
Fleißiges Mitglied

Info: Solarteur
Angemeldet: 26.04.2007
Beiträge: 457
Wohnort: Lauda-Königshofen
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Verfasst am:
20.06.2008, 17:21 |
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Hallo jodl,
es war bis letztes Jahr bei vielen EVU´s keine Unterscheidung zwischen kWp und kW. Es ist seit diesem Jahr geändert worden und die Zusage von Eon ist gleich wie beim letzten Mal, aber besser Ausgedrückt. Du kannst also nur 38kWp erweitern.
Mfg Norbert |
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jodl
Vielschreiber

Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 236
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Verfasst am:
24.06.2008, 20:24 |
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wenn tatsächlich mit kWp gerechnet wird, dann müsste ja auch die vorhandene Anlage mit ihren kWp angesetzt werden, also mit 29 und nicht mit 24
wobei ich (als Nicht-Elektriker) wirklich nicht verstehen kann, was meine kWp mit dem Netz des EVU zu tun haben sollen?
ich könnte 100 kWp auf dem Dach haben, wenn ich nur Wechselrichter mit einer maximalen Leistung von 24 kW habe, dann kann ich auch nie mehr als 24 kW einspeisen.
Die Zusage, dass ich noch 38 kWp bauen darf, ist ja für mich in Ordnung
Was mich ärgert ist daß das nicht logisch oder nachvollziehbar ist. Meiner Ansicht nach stimmt das trotzdem nicht
Wenn ich schon 270 Euro für diese Berechnung zahlen muss, möchte ich auch, dass das dann Hand und Fuß hat.
Irgendwo muss es doch eine Vorschrift oder sowas geben, die das regelt, mit welchen Größen hier gerechnet werden muss? |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1388
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
24.06.2008, 22:26 |
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