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 PV-Anlage erst nach Erweiterung des Ortsnetzes ??? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
sachsensonne
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Angemeldet: 08.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 19:46 Nach oben

ich habe bei envia eine pv-anlage mit 13,8 kwp zum netzanschluss angemeldet.
envia genehmigt anschluss erst nach erweiterung des ortsnetzes,ohne zeitangabe.
ich habe bereits eine pv-anlage in betrieb und drehstromanschluss.
habt ihr schon von solchen praktiken gehört und wie kann ich mich wehren?

danke für eure antworten
sachsensonne
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Verfasst am: Nach oben

Betatester
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2279
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 20:40 Nach oben

Wie groß ist den die "alte" Anlage ?

Beta

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>>>>>> Zentraleuropa als Satbild alle 15 Min. aktualisiert // nachts im IR-Modus!
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Für alle "Bild"-leser: http://www.bildblog.de Wink
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sachsensonne
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Angemeldet: 08.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 22:54 Nach oben

alte anlage 5kwp verteilt auf 2phasen
eggis
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1388
Wohnort: bei Lübeck

BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 23:24 Nach oben

Hallo sachsensonne,

Wo soll da das Problem sein? 19 kWp (lächerlich) im Ort soll das Netz nicht verkraften Question

Sieht ganz nach Verhinderungstaktik des VNB aus. Evil or Very Mad

Schau doch mal hier.

MsG
-eggis-

_________________
SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!!
jodl
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 23:44 Nach oben

EEG 2004

§ 4 Abnahme- und Übertragungspflicht

(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas
unverzüglich vorrangig
an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen
...
(2)...Ein Netz gilt auch dann als technisch geeignet, wenn die Abnahme des Stroms unbeschadet des Vorrangs nach Absatz 1 Satz 1 erst durch einen wirtschaftlich zumutbaren Ausbau des Netzes möglich wird; in diesem Fall ist der Netzbetreiber auf Verlangen des Einspeisewilligen
zum unverzüglichen Ausbau verpflichtet.


Das ist offensichtlich Schikane seitens des Netzbetreibers, die rechtliche Lage ist klar. Dem Netzbetreiber mitteilen, dass du, wenn er seinen Verpflichtungen nach dem EEG nicht nachkommt, klagen wirst und Schadensersatz forderst.

Viel Glück,
jodl
MTL-Sun
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Angemeldet: 26.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.06.2008, 21:09 Nach oben

Da wird wohl nur warten helfen oder eventuell um eine Teilerweiterung bitten. Kann sich hinziehen ich habe selber die Erfahrung gemacht, da bei mir auch noch mit Flowtex unter der Straße gebohrt werden sollte aber Fels war. Wirklich mal Teilerweiterung mit gleicher Leistung auf allen Phasen probieren.
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