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 neues EEG, Definition von Dachanlagen Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Nicole Heimann
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Angemeldet: 12.07.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.07.2008, 15:39 Nach oben

Hallo,

wir planen einen Bau von drei Hallen, die mit PV Anlagen bestückt werden sollen. Eigentlich sollten erst mal nur die Ständer stehen und dann der Innenausbau sukszessive ausgeführt werden - eine Halle sollte nur als Unterstand für Fahrzeuge dienen.
Gestern teilte uns ein PV Anbieter mit, dass bei dem neuen EEG Entwurf verschäfte Regelungen zur Akzeptanz von Dachanlagen beeinhaltet sind.
Soll heißen, dass z.B. wenn die Halle an sich günstiger ist als die PV Anlage auf dem selbigen Dach, unterstellt wird, dass die Halle nicht zur angegebenen Nutzung, wie z.B. Unterstand oder Lager gedacht war, sondern letztendlich nur erbaut wurde, um die Einspeisevergütungen zu erhalten und somit nicht mehr als Dachanlage sondern Freilandanlage eingestuft wird.
Des weiteren würden wir Probleme bekommen, wenn wir zunächst nur die Ständer erstellen lassen. Eine Vergütung als Dachanlage würde erst dann erfolgen, wenn der Innenausbau abgeschlossen sei.

Kann mir das jemand bestätigen und eine Quelle zum Nachlesen benennen ?

Danke

Nicole Heimann
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Verfasst am: Nach oben

neuharlingerstrom
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 17.04.2008
Beiträge: 196
Wohnort: 26427 Neuharlingersiel/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 12.07.2008, 16:34 Nach oben

Nicole Heimann hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

wir planen einen Bau von drei Hallen, die mit PV Anlagen bestückt werden sollen. Eigentlich sollten erst mal nur die Ständer stehen und dann der Innenausbau sukszessive ausgeführt werden - eine Halle sollte nur als Unterstand für Fahrzeuge dienen.
Gestern teilte uns ein PV Anbieter mit, dass bei dem neuen EEG Entwurf verschäfte Regelungen zur Akzeptanz von Dachanlagen beeinhaltet sind.
Soll heißen, dass z.B. wenn die Halle an sich günstiger ist als die PV Anlage auf dem selbigen Dach, unterstellt wird, dass die Halle nicht zur angegebenen Nutzung, wie z.B. Unterstand oder Lager gedacht war, sondern letztendlich nur erbaut wurde, um die Einspeisevergütungen zu erhalten und somit nicht mehr als Dachanlage sondern Freilandanlage eingestuft wird.
Des weiteren würden wir Probleme bekommen, wenn wir zunächst nur die Ständer erstellen lassen. Eine Vergütung als Dachanlage würde erst dann erfolgen, wenn der Innenausbau abgeschlossen sei.

Kann mir das jemand bestätigen und eine Quelle zum Nachlesen benennen ?

Danke

Nicole Heimann


Moin !

hier der ENTWURF des EEG 2009, der jedoch noch "abgesegnet" werden muß. Soweit ICH das Bürokratendeutsch richtig interpretiere steht da NIX von wegen Nutzung VOR Installation einer PV Anlage, nur , daß diese Gebäude den Bauvorschriften nach einem Gebäude entsprechen müssen ...

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_ee_recht_begrb.pdf

Auf dieser Seite ist noch mehr zum EEG 2009 vom Bundesumweltministerium
http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/40508.php

_________________
56 x Sharp NU-180E1 Mono => 10,08 KWp,
2 x SB 5000 TL HC
Dach:Azimut 200 Grad, Elevation 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten aber viel Wind ...
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594
Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 468
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.07.2008, 19:47 Nach oben

Hallo Nicole Heimann,

der Gebäudebegriff hat sich zum jetzigen EEG bisher nicht geändert. (Was sich geändert hat sind die Möglichkeiten einzelne kleine Anlagen auf getrennten Gebäuden zu errichten und auf diesen Weg den höchstmöglichen Vergütungssatz zu erhalten. Vielleicht für dich wichtig da du 3 Hallen planst?)

Es gibt allerdings ein Gerichtsurteil welches die Aussage deines Installateurs stützt. Ich denke darauf wird er sich beziehen.

http://www.solarenergie-recht.de/OLGNurnberg08102007.pdf

Ich selbst halte die Argumentation der Richter für sehr fragwürdig und dem Gesetzteszweck zuwiederlaufend.

Sonnige Grüße

Alex
Schattenjäger
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.07.2007
Beiträge: 158
Wohnort: Wesselburen Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 13.07.2008, 00:43 Nach oben

Wie du das Gebäude nutzt, bleibt doch dir überlassen.

Stell 'nen Tracktor rein, oder 'n Anhänger, oder lass 'ne Ziege laufen,
die sich bei Regen unterstellen kann. Kaufe 2 Hühner und erzähle denen, die fragen, deine Hühner sollen es gut haben und dafür brauchen die Platz etc. Very Happy

Gute Gründe für ein Gebäude gibt's immer.
Das du für den Unterstand der Anhänger keine großartige Einrichtung
brauchst, dürfte jedem klar sein.
Selbst wenn du nur einen Anhänger hast, planst du noch 10 Stück zu kaufen.
Das geht natürlich erst nach Fertigstellung der Halle Very Happy

Genug Anregungen?

Gruß,
Schattenjäger

_________________
6x15 Module STM 200 PME 18kWp
1x STW 5000 CV 2x STW 5000 C
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2159
http://195.203.152.38/webportal/faces/presentation/login.xhtml?login=aqvzxxLPyr35563hb1I5CP6kcmdfR2TpVDy87hFndV%2Bu85v0ZuN20M6A
sunnyhorse
Öfters hier
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Angemeldet: 20.05.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.07.2008, 09:44 Nach oben

Hallo,
der Gebäudebegriff hat sich zum jetzigen EEG bisher nicht geändert. (Was sich geändert hat sind die Möglichkeiten einzelne kleine Anlagen auf getrennten Gebäuden zu errichten und auf diesen Weg den höchstmöglichen Vergütungssatz zu erhalten. Vielleicht für dich wichtig da du 3 Hallen planst?)
die Möglichkeit auf verschiedenen Gebäuden auf einem Grundstück von verschiedenen Betreibern / Familienmitgliedern getrennte Anlagen zu errichten und somit jedesmal den höchstmöglichen Vergütungssatz zu erhalten, gibt es doch auch bei dem noch in 2008 gültigen EEG - oder habe ich das falsch verstanden ?

sonnige grüße
sunnyhorse
Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 468
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.07.2008, 10:17 Nach oben

Am besten auf die veröffentlichte endgültige Fassung warten.

Nach dem Entwurf für das EEG wie es ab 2009 gelten soll heist es unabhängig von Eigentumsverhältnissen.

In der derzeit gültigen Fassung ist das aufteilen auf Einzelgebäuden und damit Schaffung von getrennten Anlagen zur Vergütungsoptimierung möglich.

Abwarten, was letzenendes veröffentlicht wird Exclamation
Nicole Heimann
Neu hier
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Angemeldet: 12.07.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.07.2008, 12:25 Nach oben

Hallo,

im neuen EEG steht tatsächlich der Hinweis, dass der Netzversorger nur zahlen muss, wenn das Gebäude vorrangig zu anderen Zwecken errichtet wurde. Dabei wird vorr. auf die Kosten geschaut werden und da könnte es bei einer Halle als Unterstand schwierig werden.
Letztendlich würde uns bei diesen Größenordnungen (1ookwp je Halle) die Finanzierung platzen, wenn wir mit dem Energieversorger zunächst in einen Rechtsstreit geraten.
Danke für den Hinweis mit der neuen Definition von Anlage. Hier würden wir bei 3 Hallen auch als eine Anlage bewertet, falls das EEG so eintritt.

Viele Grüße
Nicole
svari
Vielschreiber
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Angemeldet: 19.02.2007
Beiträge: 294
Wohnort: 51688 Wipperfürth

BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 19:55 Nach oben

Nicole Heimann hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

im neuen EEG steht tatsächlich der Hinweis, dass der Netzversorger nur zahlen muss, wenn das Gebäude vorrangig zu anderen Zwecken errichtet wurde.


hallo zusammen,

was passiert eigentlich mit den ganzen drehbaren hallen, die schon überall rumstehen? es liegt ja auf der hand, das diese nur zum zwecke
der ertragsoptimierung errichtet wurden.
oder versteh ich hier irgendwas nicht?

gruss

svari

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15,9 kWp Mitsubishi TD4 + Sanyo HIP
3 x SMA 5000, Dach 195°/34°

http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2366
eggis
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Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1388
Wohnort: bei Lübeck

BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 20:06 Nach oben

Hallo svari,

die Hallen sind ja nach dem alten EEG errichtet worden. Und mit Vertrauen auf die Rechtsicherheit in unserem Land, wird das nur auf neue PVA´s ab 2009 zutreffen. Das wäre ja so als wenn wir ab nächstes Jahr nur noch 6ct/kWh bekommen würden. Schließlich hat die Ertragsoptimierung mit drehbaren Hallen auch mehr gekostet als eine normale Aufdachanlage.

Sonnige Grüße
-eggis-

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Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!!
za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1141
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 20:24 Nach oben

eggis hat Folgendes geschrieben:
Hallo svari,

die Hallen sind ja nach dem alten EEG errichtet worden. Und mit Vertrauen auf die Rechtsicherheit in unserem Land, wird das nur auf neue PVA´s ab 2009 zutreffen. Das wäre ja so als wenn wir ab nächstes Jahr nur noch 6ct/kWh bekommen würden. Schließlich hat die Ertragsoptimierung mit drehbaren Hallen auch mehr gekostet als eine normale Aufdachanlage.

Sonnige Grüße
-eggis-

So in etwa würde ich das auch sehen: Besitzstandswahrung sagt der Jurist; ich bin keiner.

Die begründende Aussage, dass 'schließlich drehbare Hallen auch mehr gekostet haben als normale Aufdachanlagen' hat damit aber nichts zu tun, auch hier greift primär der rechtssichernde Grundsatz der Besitzstandswahrung.
Ob die Halle nun 100, 1000 oder 10000 EUR gekostet hat ist in dieser Hinsicht völlig egal.

Thomas

_________________
Mitglied im SFV
- - - -
WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%)
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