| Autor |
|
Nicole Heimann
Neu hier

Angemeldet: 12.07.2008
Beiträge: 9
|
Verfasst am:
12.07.2008, 15:39 |
 |
Hallo,
wir planen einen Bau von drei Hallen, die mit PV Anlagen bestückt werden sollen. Eigentlich sollten erst mal nur die Ständer stehen und dann der Innenausbau sukszessive ausgeführt werden - eine Halle sollte nur als Unterstand für Fahrzeuge dienen.
Gestern teilte uns ein PV Anbieter mit, dass bei dem neuen EEG Entwurf verschäfte Regelungen zur Akzeptanz von Dachanlagen beeinhaltet sind.
Soll heißen, dass z.B. wenn die Halle an sich günstiger ist als die PV Anlage auf dem selbigen Dach, unterstellt wird, dass die Halle nicht zur angegebenen Nutzung, wie z.B. Unterstand oder Lager gedacht war, sondern letztendlich nur erbaut wurde, um die Einspeisevergütungen zu erhalten und somit nicht mehr als Dachanlage sondern Freilandanlage eingestuft wird.
Des weiteren würden wir Probleme bekommen, wenn wir zunächst nur die Ständer erstellen lassen. Eine Vergütung als Dachanlage würde erst dann erfolgen, wenn der Innenausbau abgeschlossen sei.
Kann mir das jemand bestätigen und eine Quelle zum Nachlesen benennen ?
Danke
Nicole Heimann |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
neuharlingerstrom
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 17.04.2008
Beiträge: 196
Wohnort: 26427 Neuharlingersiel/Ostfriesland
|
Verfasst am:
12.07.2008, 16:34 |
 |
| Nicole Heimann hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
wir planen einen Bau von drei Hallen, die mit PV Anlagen bestückt werden sollen. Eigentlich sollten erst mal nur die Ständer stehen und dann der Innenausbau sukszessive ausgeführt werden - eine Halle sollte nur als Unterstand für Fahrzeuge dienen.
Gestern teilte uns ein PV Anbieter mit, dass bei dem neuen EEG Entwurf verschäfte Regelungen zur Akzeptanz von Dachanlagen beeinhaltet sind.
Soll heißen, dass z.B. wenn die Halle an sich günstiger ist als die PV Anlage auf dem selbigen Dach, unterstellt wird, dass die Halle nicht zur angegebenen Nutzung, wie z.B. Unterstand oder Lager gedacht war, sondern letztendlich nur erbaut wurde, um die Einspeisevergütungen zu erhalten und somit nicht mehr als Dachanlage sondern Freilandanlage eingestuft wird.
Des weiteren würden wir Probleme bekommen, wenn wir zunächst nur die Ständer erstellen lassen. Eine Vergütung als Dachanlage würde erst dann erfolgen, wenn der Innenausbau abgeschlossen sei.
Kann mir das jemand bestätigen und eine Quelle zum Nachlesen benennen ?
Danke
Nicole Heimann |
Moin !
hier der ENTWURF des EEG 2009, der jedoch noch "abgesegnet" werden muß. Soweit ICH das Bürokratendeutsch richtig interpretiere steht da NIX von wegen Nutzung VOR Installation einer PV Anlage, nur , daß diese Gebäude den Bauvorschriften nach einem Gebäude entsprechen müssen ...
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_ee_recht_begrb.pdf
Auf dieser Seite ist noch mehr zum EEG 2009 vom Bundesumweltministerium
http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/40508.php |
_________________ 56 x Sharp NU-180E1 Mono => 10,08 KWp,
2 x SB 5000 TL HC
Dach:Azimut 200 Grad, Elevation 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten aber viel Wind ...
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594 |
|
|
 |
Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 468
Wohnort: München
|
Verfasst am:
12.07.2008, 19:47 |
 |
Hallo Nicole Heimann,
der Gebäudebegriff hat sich zum jetzigen EEG bisher nicht geändert. (Was sich geändert hat sind die Möglichkeiten einzelne kleine Anlagen auf getrennten Gebäuden zu errichten und auf diesen Weg den höchstmöglichen Vergütungssatz zu erhalten. Vielleicht für dich wichtig da du 3 Hallen planst?)
Es gibt allerdings ein Gerichtsurteil welches die Aussage deines Installateurs stützt. Ich denke darauf wird er sich beziehen.
http://www.solarenergie-recht.de/OLGNurnberg08102007.pdf
Ich selbst halte die Argumentation der Richter für sehr fragwürdig und dem Gesetzteszweck zuwiederlaufend.
Sonnige Grüße
Alex |
|
|
|
 |
Schattenjäger
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.07.2007
Beiträge: 158
Wohnort: Wesselburen Schleswig-Holstein
|
Verfasst am:
13.07.2008, 00:43 |
 |
|
|
 |
sunnyhorse
Öfters hier

Angemeldet: 20.05.2008
Beiträge: 28
|
Verfasst am:
13.07.2008, 09:44 |
 |
Hallo,
der Gebäudebegriff hat sich zum jetzigen EEG bisher nicht geändert. (Was sich geändert hat sind die Möglichkeiten einzelne kleine Anlagen auf getrennten Gebäuden zu errichten und auf diesen Weg den höchstmöglichen Vergütungssatz zu erhalten. Vielleicht für dich wichtig da du 3 Hallen planst?)
die Möglichkeit auf verschiedenen Gebäuden auf einem Grundstück von verschiedenen Betreibern / Familienmitgliedern getrennte Anlagen zu errichten und somit jedesmal den höchstmöglichen Vergütungssatz zu erhalten, gibt es doch auch bei dem noch in 2008 gültigen EEG - oder habe ich das falsch verstanden ?
sonnige grüße
sunnyhorse |
|
|
|
 |
Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 468
Wohnort: München
|
Verfasst am:
13.07.2008, 10:17 |
 |
Am besten auf die veröffentlichte endgültige Fassung warten.
Nach dem Entwurf für das EEG wie es ab 2009 gelten soll heist es unabhängig von Eigentumsverhältnissen.
In der derzeit gültigen Fassung ist das aufteilen auf Einzelgebäuden und damit Schaffung von getrennten Anlagen zur Vergütungsoptimierung möglich.
Abwarten, was letzenendes veröffentlicht wird  |
|
|
|
 |
Nicole Heimann
Neu hier

Angemeldet: 12.07.2008
Beiträge: 9
|
Verfasst am:
13.07.2008, 12:25 |
 |
Hallo,
im neuen EEG steht tatsächlich der Hinweis, dass der Netzversorger nur zahlen muss, wenn das Gebäude vorrangig zu anderen Zwecken errichtet wurde. Dabei wird vorr. auf die Kosten geschaut werden und da könnte es bei einer Halle als Unterstand schwierig werden.
Letztendlich würde uns bei diesen Größenordnungen (1ookwp je Halle) die Finanzierung platzen, wenn wir mit dem Energieversorger zunächst in einen Rechtsstreit geraten.
Danke für den Hinweis mit der neuen Definition von Anlage. Hier würden wir bei 3 Hallen auch als eine Anlage bewertet, falls das EEG so eintritt.
Viele Grüße
Nicole |
|
|
|
 |
svari
Vielschreiber


Angemeldet: 19.02.2007
Beiträge: 294
Wohnort: 51688 Wipperfürth
|
Verfasst am:
14.07.2008, 19:55 |
 |
| Nicole Heimann hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
im neuen EEG steht tatsächlich der Hinweis, dass der Netzversorger nur zahlen muss, wenn das Gebäude vorrangig zu anderen Zwecken errichtet wurde. |
hallo zusammen,
was passiert eigentlich mit den ganzen drehbaren hallen, die schon überall rumstehen? es liegt ja auf der hand, das diese nur zum zwecke
der ertragsoptimierung errichtet wurden.
oder versteh ich hier irgendwas nicht?
gruss
svari |
_________________ 15,9 kWp Mitsubishi TD4 + Sanyo HIP
3 x SMA 5000, Dach 195°/34°
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2366 |
|
|
 |
eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1388
Wohnort: bei Lübeck
|
Verfasst am:
14.07.2008, 20:06 |
 |
Hallo svari,
die Hallen sind ja nach dem alten EEG errichtet worden. Und mit Vertrauen auf die Rechtsicherheit in unserem Land, wird das nur auf neue PVA´s ab 2009 zutreffen. Das wäre ja so als wenn wir ab nächstes Jahr nur noch 6ct/kWh bekommen würden. Schließlich hat die Ertragsoptimierung mit drehbaren Hallen auch mehr gekostet als eine normale Aufdachanlage.
Sonnige Grüße
-eggis- |
_________________ SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!! |
|
|
 |
za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1141
Wohnort: Tauberfranken
|
Verfasst am:
14.07.2008, 20:24 |
 |
| eggis hat Folgendes geschrieben: |
Hallo svari,
die Hallen sind ja nach dem alten EEG errichtet worden. Und mit Vertrauen auf die Rechtsicherheit in unserem Land, wird das nur auf neue PVA´s ab 2009 zutreffen. Das wäre ja so als wenn wir ab nächstes Jahr nur noch 6ct/kWh bekommen würden. Schließlich hat die Ertragsoptimierung mit drehbaren Hallen auch mehr gekostet als eine normale Aufdachanlage.
Sonnige Grüße
-eggis- |
So in etwa würde ich das auch sehen: Besitzstandswahrung sagt der Jurist; ich bin keiner.
Die begründende Aussage, dass 'schließlich drehbare Hallen auch mehr gekostet haben als normale Aufdachanlagen' hat damit aber nichts zu tun, auch hier greift primär der rechtssichernde Grundsatz der Besitzstandswahrung.
Ob die Halle nun 100, 1000 oder 10000 EUR gekostet hat ist in dieser Hinsicht völlig egal.
Thomas |
_________________ Mitglied im SFV
- - - -
WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|