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undercover
Neu hier

Angemeldet: 17.06.2008
Beiträge: 5
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Verfasst am:
17.06.2008, 08:43 |
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Hallo zusammen,
ich bin seit langem stiller Mitleser hier im Forum, aber jetzt muß ich mich auch mal zu Wort melden.
Immer wieder und sehr oft erscheinen hier Beiträge, dass die ach so gefürchteten Eispeiseverträge nicht unterschrieben werden und sollen. Was mich belustigt ist die Tatsache, dass diese Meinung hauptsächlich von kleinen PV-Betreibern immer wieder in Umlauf gebracht wird.
Ich selbst betreibe mehrere Anlagen mit einer zwischenzeitlichen Gesamtleistung von knapp 1,5 MWp und alle Anlagen im EnBW Gebiet. Noch nie hatte ich irgendwo ein Problem bei der Vertragsabwicklung.
Meine eigenen Hausjuristen haben auch diesen Vertrag der EnBW abgeklopft und ihr könnt mir glauben das ich der letzte wäre, der so einen Vertrag unterschreiben würde, wenn etwas daran faul wäre. Unseres Erachtens nach werden hier tatsächlich nur noch technische Dinge geregelt, die eben nirgendswo im EEG zu finden sind.
Für mich ist z.B. wichtig wo die Eigentumsgrenze meiner Anlagen beginnen, bzw. enden usw.
Aber es scheint mir schon so, dass die viele der kleinen Anlagenbetreibern hier Angst haben, nur einen Cent zu verlieren. Vermutlich würde dann auch Ihre ganze Finanzierung ins Wanken kommen und am Ende nicht mal mehr bei Aldi oder Lidl einkaufen können. Sorry war ein Scherz
Soviel dazu zu einigen Meinungen bezüglich dieser Verträge.
Grüße
Undercover |
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Verfasst am:
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Betatester
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2279
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
17.06.2008, 09:14 |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
17.06.2008, 09:39 |
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Bei EVU RWE Rhein-Ruhr steht Zahlung unter Vorbehalt sollte das EEG rechtswidrig sein....
Ebenso wird auf eine Preisanpassung ... bei Änderung EEG hingewiesen.
Warum einen Vertrag, trauten die EVUs dem EEG nicht ???.
Man hat den Eindruck, dass die EVUs auf ein rechtswidriges EEG geradezu hinarbeiten.
Die technischen Dinge müssen geregelt sein, das ist klar,
aber Hinweise Zahlungsvorbehalt ... ist doch echt nur Ängste schüren.
Habe 5 PV-Anlagen und keinen Vertrag mit einem EVU.
| undercover hat Folgendes geschrieben: |
| Meine eigenen Hausjuristen haben auch diesen Vertrag der EnBW abgeklopft und ihr könnt mir glauben das ich der letzte wäre, der so einen Vertrag unterschreiben würde, wenn etwas daran faul wäre. Unseres Erachtens nach werden hier tatsächlich nur noch technische Dinge geregelt, die eben nirgendswo im EEG zu finden sind. |
Warum diesen Aufwand, ohne Vertrag geht mein kein Risiko ein.
Der Gesetzgeber hat einfach gepennt, hätte er das EEG besser formuliert,
Technischen Vorschriften werden nach TA... geregelt,
... und geschrieben andere Vereinbarungen sind ungültig,
wären tausende Arbeitsstunden und Kosten von Juristen nicht erforderlich.
Da der Bundestag nur so gespickt ist von Juristen, wird sich wohl in 100 Jahren nichts ändern. |
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