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 Einspeisevertrag Nächstes Thema anzeigen
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V_Strom111
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Angemeldet: 06.04.2008
Beiträge: 293
Wohnort: 66280 nördlich von Afrika

BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 18:29 Nach oben

Hallo,

ich lese hier immer wieder das die Leute den Einspeisevertrag garnicht erst unterschreiben. Ja aber die Bank und das FA wollen doch davon eine Kopie, oder nicht?


MfG
Alex
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Verfasst am: Nach oben

germanfarmer
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Beiträge: 1134
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 18:34 Nach oben

...nein, weder Bank noch FA wollten eine Kopie...
...von daher ist auch kein Vertrag notwendig...

Gruß
germanfarmer

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Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
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V_Strom111
Vielschreiber
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Beiträge: 293
Wohnort: 66280 nördlich von Afrika

BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 18:41 Nach oben

Hallo Germanfarmer,
na dat ging mal schnell. Danke.

In meinem Kreditvertrag der Sparkasse steht drin das ich den Einspeisevertrag nachreichen soll. Theoretisch könnte ich ja auch eine Kopie des EEG´s der Bank geben, oder?
Mal abwarten, vielleicht wird der Vertrag ja garnicht so schlecht. In der Photon sind meine Stadtwerke leider nicht dabei.


Gruß
Alex
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1399
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 18:47 Nach oben

Es soll Sachbearbeiter bei Banken oder Finanzämtern geben, die mit der Sachlage noch keine Erfahrungen haben und daher glauben, das es einen Vertrag gibt.

Ein freundlicher Hinweis auf §12 EEG

Zitat:

§ 12 (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den §§ 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.


sollte aber diese Personen auf den aktuellen Stand bringen.

Die Vergütung ist in Höhe und Dauer per Gesetz geregelt, da bedarf es keines Vertrages.

Sonnige Grüße
Harald

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V_Strom111
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Angemeldet: 06.04.2008
Beiträge: 293
Wohnort: 66280 nördlich von Afrika

BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 18:55 Nach oben

Hallo Harald,

na das war jetzt super aussagekräftig und informativ. Danke Werde das EEG mal dem Sachbearbeiter zum lesen in der Mittagspause vorbeibringen. Laughing

Gruß und Danke für Eure Hilfe

Alex
germanfarmer
Forumsinventar
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1134
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 18:57 Nach oben

...wo Du es sagtst...
...bei mir hatte das FA keine Ahnung von PV...
darum kam auch die Sachbearbeiterin und der FA-Leiter zu einer Umsatzsteuersonderprüfung...
...dabei wollten sie auch eine kleine Einführung in das Thema PV mit Besichtigung der Anlage und Einblick in meine Wirtschaftlichkeitsberechnungen...
...der FA-Leiter ist dann verschwunden und hat sich für meine USt. nicht mehr interessiert...
...mich würde nicht wundern wenn die beiden jetzt eine eigene Anlage hätten...
...die Bank habe ich auf das EEG verwiesen...
...sicherheitshalber hatte ich mir vom Solateur noch eine Bestätigung geben lassen das der Strom ausnahmslos ins öffentliche Netz eingespeist wird...
...die habe ich aber nicht gebraucht (vermutlich hätte das Ding auch keinen interessiert)...
...eher schon das Inbetriebnahmeprotokoll ...

Gruß
germanfarmer

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FürDieZukunft
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Beiträge: 1513
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BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 18:58 Nach oben

V_Strom111 hat Folgendes geschrieben:
..
In meinem Kreditvertrag der Sparkasse steht drin das ich den Einspeisevertrag nachreichen soll. Theoretisch könnte ich ja auch eine Kopie des EEG´s der Bank geben, oder?

Ich würde keinen Vertrag unterschreiben.

Bei mir stand "Zahlung unter Vorbehalt", sollte das EEG mal geändert / ... werden soll.

Meine Bank wollte auch den Vertrag, als ich den sagte ich werde keinen Vertrag aus den oben genannten Gründen unterschreiben, dann ging das auch.

Auf Nachfragen kam raus, die Bank braucht nur deine Kundennummer beim EVU, damit sich sich auf die Einspeiseabtretung beziehen können.
Um mehr ging es der Bank nicht.

Also meine Empfehlung kein Vertrag.
das399igste
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Beiträge: 1399
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BeitragVerfasst am: 15.05.2008, 19:01 Nach oben

Wenn Du dich noch etwas vorbereiten möchtest, beim SFV gibt es eine Fassung des EEG mit Kommentaren, macht das verstehen vielleicht etwas einfacher.

http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm

Hilfreich könnte auch dieser Beitrag sein:
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/stattver.htm

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 20.05.2008, 08:37 Nach oben

Hallo,

es ist anscheinend immer wieder das Gleiche: Die Experten von Bank und FA wollen erst mal einen Vertrag mit dem EVU sehen.

Nach Hinweis auf das EEG waren sie in unserem Fall mit folgenden Unterlagen zufrieden:

* Kopie des Inbetriebsetzungsprotokolls
* eine Erklärung fürs EVU zur Umsatzsteuer (Bestätigung, daß wir als gewerblicher Unternehmer dem Umsatzsteuergesetz unterliegen)
* Angabe unserer Bankverbindung fürs EVU

Damit war alles erledigt.

Gruß
wurzelsepp

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BeitragVerfasst am: 20.05.2008, 09:30 Nach oben

@wurzelsepp

wie Du hier auch bei anderen immer wieder feststellst, haben wir als PV-Betreiber halt einen gewissen 'Bildungsauftrag' gegenüber EVU's & Ämtern Laughing Laughing Laughing

Sonnenfinsternis

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