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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 48
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
05.03.2006, 13:05 |
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Ich habe 28/12/05 eine 30KWp Anlage zu 54cent ans Netz angeschlossen. Ich möchte diese Anlage um weitere 15Kwp erweitern.
Nun sagte mir mein Installateur, dass ich 6 Monate warten müste. Wenn ich jetzt nachlegen würde, wird die vorherige Anlage für 05 als nicht komplett eingestuft und ich bekomme für die 30Kwp und 15Kwp die Einspeisevergütung 51cent. Warte ich aber 6 Monate, bleiben die 54cent für die alte Anlage und ich bekomme für die neue 15Kwp-Anlage die
51cent.
Oder wird mir die Einspeisevergütung für die neue Anlage noch weiter nach unten gedrückt, da die max-30Kwp Reglung in Kraft tritt.
Wer kann mir hier Auskunft geben oder hat selbst schon Erfahrungen mit den EVU in dieser Sache gemacht.
Gruss reinhold |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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Luke
Forumsinventar

Angemeldet: 25.11.2005
Beiträge: 1866
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Verfasst am:
05.03.2006, 14:22 |
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...wenn Du über 30 kWp kommst erhälst Du lt. EEG grundsätzlich nur noch
51,87 C in 2005 und 49,28 in 2006
respectfully
Luke |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 588
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Verfasst am:
05.03.2006, 14:37 |
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Tach
| Luke Short hat Folgendes geschrieben: |
...wenn Du über 30 kWp kommst erhälst Du lt. EEG grundsätzlich nur noch
51,87 C in 2005 und 49,28 in 2006
respectfully
Luke |
ist die Anlage auf einen Dach oder mehreren Dächern montiert ?
Und bei ca 15x5000 Euro Ausgaben sollte man nicht raten, sondern
zB beim Netzbetreiber schriftlich nachfragen etc
MfG |
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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 48
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
05.03.2006, 16:08 |
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| Luke Short hat Folgendes geschrieben: |
...wenn Du über 30 kWp kommst erhälst Du lt. EEG grundsätzlich nur noch
51,87 C in 2005 und 49,28 in 2006
respectfully
Luke |
... die 6-Monatsklausel ist dann wohl ein Märchen
ich verstehe das EEG so, das ich für 30KWp mit 54 C vergütet und den Restanlagenanteil 15KWp für 51 C Vergütung bekommen hätte, wenn die
kpl. 45Kwp in 2005 ans Netz gegangen wären.
Jetzt mach ich aber über den Abnahmevertrag die 30Kwp mit dem EVU über 20 Jahre wasserfest. In 6 Monaten stelle ich einen neuen Antrag über eine Neue Anlage mit 15KWp. Natürlich wenn die 6-Monatsklausel kein Geschwätz ist.
Reinhold |
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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 48
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
05.03.2006, 16:14 |
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| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Tach
| Luke Short hat Folgendes geschrieben: |
...
Luke |
ist die Anlage auf einen Dach oder mehreren Dächern montiert ?
Und bei ca 15x5000 Euro Ausgaben sollte man nicht raten, sondern
zB beim Netzbetreiber schriftlich nachfragen etc
MfG |
leider habe ich nur ein Dach zur Verfügung.
Die Mailanfrage diesbezüglich ist natürlich schon seit 2 Wochen an das EVU heraus, aber bis dato noch ohne Ergebnis.
Reinhold |
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Solar_FV
Stammmitglied


Angemeldet: 20.02.2006
Beiträge: 108
Wohnort: Heroldsberg
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Verfasst am:
10.03.2006, 15:17 |
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Lt. Energieversorger müssen volle 6 Mon. zwischen dem Anschliessen der beiden Anlagen liegen...dann erhalte ich die volle Einspeisevergütung.
Also wenn meine Anlage im Januar ans Netz gegangen ist - kann ich im August locker die neue Anlage ans Netz nehmen.. und erhalte die gleiche Vergütung.
Zur Vorsorge finde ich die Idee mit dem Nachfragen beim Energieversorger für richtig.... |
_________________ Mit freundlichen Grüssen
Frank Tiefel
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Vertrieb und Beratung
Vertrieb von hochwertigen kristallinen Modulen
der Firma PerfectSolar |
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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 48
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
12.03.2006, 19:46 |
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| Solar_FV hat Folgendes geschrieben: |
Lt. Energieversorger müssen volle 6 Mon. zwischen dem Anschliessen der beiden Anlagen liegen...dann erhalte ich die volle Einspeisevergütung.
Also wenn meine Anlage im Januar ans Netz gegangen ist - kann ich im August locker die neue Anlage ans Netz nehmen.. und erhalte die gleiche Vergütung.
Zur Vorsorge finde ich die Idee mit dem Nachfragen beim Energieversorger für richtig.... |
Danke für die kompente und zugleich positive Antwort.
Dann werde ich mich mal nach guten Angeboten umschauen, damit dann termingerecht meine zweite Anlage ans Netz gehen kann.
Die beiden Anlagen werden dann zusammen auf einem Dach liegen. Ich hoffe, dass es auch hier keine Probleme mit den Vorschriften gibt.
Reinhold |
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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 48
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
17.03.2006, 18:23 |
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Ich habe gerade die Rückantwort von dem EVU bekommen....
Man muss 6 Monate warten, dann besteht keine Rückstufung bei der Einspeisevergütung. Auch wenn man schon 30KWp am Netz hat.
Also..., ich bekomme bei Einhaltung der Frist die vollen 51cent bei meiner zweiten Solaranlage. Auch wenn sie auf das gleiche Dach aufgebaut wird.
Reinhold |
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Holger
Stammmitglied


Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Kreis Kelheim
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Verfasst am:
18.03.2006, 14:09 |
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Hallo Experten,
jetzt habe ich wieder was dazu gelernt. Mich würde noch interessieren für wie lange die Vergütung von 51 Cent für die zweite Anlage gezahlt wird. Für 20 Jahre ab Inbetrienahme der ersten oder ab Inbetriebnahme der zweiten Anlage?
Gruß
Holger |
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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 48
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
26.03.2006, 10:58 |
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@Holger
Jede Anlage die 6 Monate zur vorherigen Anlage in Betrieb genommen wird, ist als eigenständige Anlage zu sehen. Vom Tag der Inbetriebnahme läuft die Eieruhr 20 Jahre ab.
Reinhold |
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