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 E.ON Hanse: Angebot Inbetriebnahme zu Bedingungen des VNBs? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
mwanton
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Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 548
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.05.2008, 11:26 Nach oben

Von der E.ON Hanse habe ich eine Netzeinspeisezusage und ein Angebot für die Inbetriebnahme einer 66,5 kWp PV Anlage erhalten. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß es seitens der E.ON Hanse keinen zusätzlichen Netzeinspeisevertrag mehr gibt sondern ich die E.ON Hanse "nur" beauftragen muß, die Anlage in Betrieb zu nehmen.

Bei dieser Beauftragung sollen dann die "Allgemeinen Bedingungen über die Lieferung elektrischer Energie in das Netz der E.ON Hanse Netz GmbH" gelten, siehe PDF hier: http://rapidshare.com/files/112932664/EON_Hanse_Allgemeine_Bedingungen.pdf

Meine Frage:

Ist es aus Eurer Sicht ratsam, die E.ON Hanse einschließlich der Akzeptanz der allgemeinen Bedingungen zu beauftragen oder wäre es praktikabel / besser / klüger einen eigenen Antrag auf Inbetriebnahme zu stellen, in dem ansonsten auf die Regelungen im EEG verwiesen wird?

_________________
Gruß mwanton

http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3383
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3438
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Verfasst am: Nach oben

mwanton
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Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 548
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 10:20 Nach oben

Schade, hat keiner eine Idee oder eigene Erfahrungen mit diesem Thema bei der E.ON Hanse?

_________________
Gruß mwanton

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Mindjogger
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 166
Wohnort: Rodgau (Hessen)

BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 14:21 Nach oben

Servus,

der Download ist ziemlich umständlich. Da hat warscheinlich keiner Lust sich da durchzuhangeln. Genaus wie ich.

Sorry.

_________________
Gruß

Bernhard
_________________

5,52 kWp aus 24 Solon P220/6+/07 230W an
SMA SonnyBoy 5000 TL HC MS mit 2 Strings á 12 Module in Sued-West-Ausrichtung 38° Dachneigung auf Ralus Montagesystem. Inbetriebnahme 31.08.2007
Fischkopp
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Angemeldet: 25.07.2007
Beiträge: 651
Wohnort: Reinbek

BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 15:09 Nach oben

Hallo mwanton,

Da des E-Werk einer kleinen Gemeinde im Osten von HH nur zu 27% zu EON gehört... kann ich mit nicht direkten "Erfahrungen" dienen.

2c scheint mir doch etwas arbeitsaufwändig zu sein, da man nach dieser Regelung monatlich Ablesen muß, um nicht 1x pro Jahr in den Genuß der Einspeisevergütung zu kommen.

Bei 4a weiß man nicht so genau, bedeutet es doch, daß auch nach der Abnahme noch Änderungen vom Betreiber verlangt werden können. So wie es aussieht hat allein der Netzmeister von EON dazu das Sagen.

Wenn man weiterliest wird man den Eindruck nicht los, alles bliebe am Betreiber kleben. Nichts wird darüber gesagt, wie eine "Notabschaltung" gegenüber dem Betreiber nachgewiesen und begründet werden muß.
Ist die Frage was es für die Praxis bedeutet und in welchen Punkten es über EEG oder NAV etc. hinausgeht. Teilweise ist es ja auch eine Wiederholung von dort festgelegten Klauseln (anders formuliert).

Spannend sind doch auch unter 4e die sonstigen Umstände, deren Beseitigung ihnen wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Das kann ein sehr großes Faß sein ... bezieht sich das auf Netzausbau??

Früher hatte die (damals noch) Schleswag mit ihrer hohen Versorgungssicherheit geworben - hier wird aber für den Betreiber nicht(!) garantiert, daß bei mangelnder Netzqualität ein Vergütungsanspruch für den Betreiber entsteht.

Insgesamt scheint der "Vertrag" nicht besonders hart, aber so ganz ohne Bedenken kann man ihn wohl nicht annehmen.


Gruß
fischkopp

_________________
mit 30x Solara 870TI (170W) & Sunnyboy 5000TL auf Photonenfang
za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1184
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 15:10 Nach oben

Soviel vorneweg: Erfahrungen habe ich da keine, allerdings kommt mir der Punkt 4a und 4j dieser Anlage etwas seltsam vor.
Von daher würde ich primär versuchen, die Inbetriebnahme 'nur' auf Basis des geltenden EEG abzuwickeln oder in Absprache mit E.ON die benannten Absätze streichen.
Dass du im ersten Fall dann separat einmalig mitteilen musst, dass du USt.-pflichtig bist, und dir vom VNB zusätzlich die MwSt. auf den Ertrag auszuzahlen ist, ist denke ich klar.
Ebenso notwendig ist dann eine von dir als Betreiber zu unterzeichnende Erklärung, dass die von dir erstellte/betriebene PV-Anlage in PLZ Ort, Straße Nr., mit einer installierten elektrischen Leistung von xy,z kWp eine Stromerzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Erneuerbarem-Energien-Gesetz (EEG) vom 21.07.2004 ist.

Thomas

P.S.
Download fand ich jetzt nicht so super kompliziert: 1x Klick auf Free und 1x Klick auf Download ist ja auch in 'fortgeschrittenem' Alter noch machbar.
Wink

_________________
Mitglied im SFV
- - - -
WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%)
mwanton
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Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 548
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 19:55 Nach oben

Mindjogger hat Folgendes geschrieben:
Servus,

der Download ist ziemlich umständlich. Da hat warscheinlich keiner Lust sich da durchzuhangeln. Genaus wie ich.

Sorry.


Hab´s gerade selber nochmal probiert und finde Du hast recht: Es ist umständlich, besonders die 4 Buchstaben mit der Katze. Habe aber noch keinen besseren Weg gefunden um PDF´s der Gemeinde zugänglich zu machen. Wenn Du eine Idee hast ...

@ Fischkopp: Habe heute meinen Solateur mal gefragt, ob der schon Kunden gehabt hat, die den Auftrag zur Inbetriebnahme unter Anerkennung der E.ON Bedingungen nicht akzeptiert haben. Bislang keiner (ich wäre der erste ...). Hatte auf der anderen Seite die gesamte Geschichte mal an die Photon geschickt mit der Bitte um Bewertung. Von dort kam zurück: Inakzeptabel.

Denke unterm Strich ich werde es wohl akzeptieren weil ich keine Lust auf langes Hin und Her mit der E.ON Hanse habe obwohl ich an den Bedingungen auch einiges zu mäkeln habe.

_________________
Gruß mwanton

http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3383
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3438
Mindjogger
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Beiträge: 166
Wohnort: Rodgau (Hessen)

BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 22:06 Nach oben

HAllo,

wir speisen ohne Vertrag ein. Allerdings nicht bei E.ON sonder dem örtlichen Anbieter hier: EVO Offenbach. Das klappt bisher einwandfrei. Aber es gab in der kurzen Zeit auch noch keinen Grund zur Klage oder streiten.

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Gruß

Bernhard
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