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wama
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 20.06.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Römerberg
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Verfasst am:
12.05.2008, 16:56 |
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Hallo,
der Bescheid vom Finanzamt liegt nun vor. Hier werde ich aufgefordert erstmal eine Nachzahlung zuleisten und dann für das Jahr 2008 und 2009
mit festgelegten Beträge zu festgelegten Zeitpunkten vorauszahlungen zu leisten. Das sind ca. schlage und schreibe 32,7% von meinen Jahreseinnahmen über die E-Werke.
Mir bleibt die Spucke weg....
Grüße,wama |
_________________ 5,1 KWP, 30 Module Conergy D170P,1x SB1700 und 1x SB2800i
Dachneigung 30° Ausrichtung 210°
http://www.solarlog-home.de/walburg |
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Verfasst am:
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schemmp
Vielschreiber


Info: Berater
Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 163
Wohnort: Dachau
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Verfasst am:
12.05.2008, 17:26 |
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| wama hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
der Bescheid vom Finanzamt liegt nun vor. Hier werde ich aufgefordert erstmal eine Nachzahlung zuleisten und dann für das Jahr 2008 und 2009
mit festgelegten Beträge zu festgelegten Zeitpunkten vorauszahlungen zu leisten. Das sind ca. schlage und schreibe 32,7% von meinen Jahreseinnahmen über die E-Werke.
Mir bleibt die Spucke weg....
Grüße,wama |
sind leider nur sehr dürftige Angaben! Das Ergebnis scheint ungewöhnlich, sofern die Anlage im Laufe des Jahres 2007 (entnehme ich Ihrer Anmeldung) in Betrieb gegangen ist.
Darf man fragen wer die Steuererklärungen, insbesondere die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 III EStG) erstellt hat?
Gruß P. Schemm |
_________________ Wir erstellen bundesweit Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für Photovoltaikanlagen zur günstigen Pauschalgebühr von EUR 150.
Weitere Infos auf unserer Homepage www.steuerberater1.de/photovoltaik. PV-Beratung im Großraum MUC. |
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wama
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 20.06.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Römerberg
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Verfasst am:
12.05.2008, 17:30 |
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Hallo,
die Anlage ging am 03.07.2007 an das Netz. Natürlich darf man fragen wer die Erklärung gemacht hat. Deshalb sind wir ja in einem Forum. Das war mein Steuerberater.
Grüße,wama |
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schemmp
Vielschreiber


Info: Berater
Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 163
Wohnort: Dachau
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Verfasst am:
13.05.2008, 11:18 |
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| wama hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
die Anlage ging am 03.07.2007 an das Netz. Natürlich darf man fragen wer die Erklärung gemacht hat. Deshalb sind wir ja in einem Forum. Das war mein Steuerberater.
Grüße,wama |
...dann würde ich mir das von ihm erklären lassen. Sicher kann man das vorab hier auch ausdiskutieren, aber dazu müßte man halt wie ich schon geschrieben hatte, die Angaben wissen. Also mindestens mal, die Anschaffungskosten, den Stromertrag der in 2007 zugeflossen ist, die AfA-Art (degressiv od. linear), ob und ggfls. in welcher Höhe die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen wurde, welche Zinszahlungen angefallen sind und welche zukünftig anfallen werden, Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 2007 und 2008 und am besten auch noch das stl. Ergebnis der PV-Anlage in 2007.
Vielleicht kann es auch sein, dass andere Einflüsse (Progressionseinnahmen, andere unversteuerte Einkünfte) zu der Nachzahlung geführt haben.
GGfls. hilft ja auch schon ein einfacher (formloser) Herabsetzungsantrag insoweit, dass die VZ 2008 und 2009 auf EUR 0,-- herabgesetzt werden.
Wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, könnte vielleicht auch noch die Sonderabschreibung geltend gemacht werden, sofern bisher nicht bereits erfolgt.
Viele Grüße
P. Schemm |
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