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 Einspeisevertrag auf jemand anderen übertragen? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
sonnenseite
Öfters hier
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Angemeldet: 19.01.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 11:53 Nach oben

Hallo,

wir haben im April 08 eine PV-Anlage auf unser EFH montiert.

Nun überlegen wir ob wir auf mein Elternhaus auch eine Anlage machen sollen.

Nun sind 21 Jahre eine lange Zeit, meine Frage:

Kann man einen Einspeisevertrag bei dem ja das Inbetriebnahmedatum zählt bei einem evtl Verkauf des Hauses praktisch mitverkaufen?

z.B. die Anlage ist abbezahlt, ich habe noch 8 Jahre in denen ich die festgeschriebene Vergütung bekomme, kann ich den Vertrag weiterverkaufen?

Oder hat jemand schon mal eine Anlage von einem Dach wieder abgebaut?

Ist schon klar ich will das Haus der Eltern nicht verkaufen, sonst würde ich keine Anlage draufmachen wollen, aber was ist wenn der Fall eintritt?

_________________
11,34 kWp, 54 Sanyo`s HIP 210
2x WR Fronius IG 60
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Verfasst am: Nach oben

Sonnenstevie
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 20:51 Nach oben

Interessante Frage.

Wenn Du das sicher machen willst, würde ich einen dreiseitigen Vertrag vorschlagen, in dem die Rechte aus dem Vertrag abgetreten und die Pflichten aus dem Vertrag übernommen werden.

Wenn sich das EVU weigert, sollte auch eine einfache Abtretungserklärung reichen ("werden alle Ansprüche und Rechte aus dem Einspeisevertrag abgetreten/Abtretung wird angenommen").

Aber etwas anderes: Warum betreibst Du nicht gleich die Anlage auf Deinem Elternhaus? Die Anlage auf meinem Elternhaus wird auch von meinem Bruder und mir betrieben, obwohl meine Eltern Eigentümer des Hauses sind.

Viele Grüße


Stevie
das399igste
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1242
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 21:41 Nach oben

Erst mal vorweg - einen Einspeisevertrag braucht man nicht.

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Personen, eine Änderung ist in der Regel nur möglich wenn alle Beteiligten zustimmen.

Die Einspeisevergütung wird nicht anhand der Vertrgaslaufzeit berechnet, sondern nach dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Der neue Besitzer wird also so gestellt, als wenn er eine gebrauchte Anlage erworben hätte (was ja auch zutrifft). Er erhält also bis zum Ablauf der 20 Jahre plus die entsprechende Vergütung. Hilfreich würde sein, wenn dem neuen Besitzer Dokumente mit gibt, anhand deren er das Inbetriebnahmedatum nachweisen kann.

Man kann die Ansprüche auch nicht Mitverkaufen, da sie an den Modulen und an deren Inbetriebnahmedatum hängen und per Gesetzt geregelt sind. hat man die Module verkauft, gehen die Ansprüche automatisch auf den neuen Besitzer über 8wenn es denn keine anderen komischen Regelungen wie Nießbrauch oder so gibt).

Wer es hübsch machen möchte, setzt ein Schreiben an den VNB auf, in dem man dem VNB mitteilt das der Besitz der Anlage XY am soundsovielten von Person A auf Person B übergegangen ist und die Zahlungen nun bitte auf Konto soundso zu leisten seien.

Sonnige Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
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