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Koken
Neu hier

Angemeldet: 16.05.2008
Beiträge: 4
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Verfasst am:
16.05.2008, 19:57 |
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Hallo
Bin seit einer Woche mit 65 KWp am Netz .
Zu meiner frage : Meine Anlage ist auf drei Gebäuden verteilt .Eins steht ganz alleine (11,25 KWp) und die anderen beiden sind aneinander gebaut.
Diese zwei sind allerdings baulich getrennt durch eine Mauer ,zudem sind die Dächer unterschiedlich hoch ,laufen nicht zusammen ,das Außenmauerwerk liegt jedoch durchgehend zusammen .
Mein Problem liegt darin das ich eventuell ca. 54 kw als ein Dach abrechnen müßte ,also 24 kw mit einer Mindervergütung .
Wie sieht das vom Gesetz her aus ?? Eigentlich sind das 2 verschiedene Dächer ,der Versorger meinte jedoch (telefonisch) das die Gebäude komplett getrennt sein müßten.
Wer weiss Rat für mich ??
Vielen Dank !! |
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Verfasst am:
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jodl
Stammmitglied

Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 127
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Verfasst am:
16.05.2008, 20:24 |
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EEG 2004
§ 11 Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie
(6) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 2 gelten mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich entweder an oder auf demselben Gebäude befinden und innerhalb von sechs aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütungshöhe nach Absatz 2 für die jeweils zuletzt in Betrieb genommene Anlage auch dann als eine Anlage, wenn sie nicht mit gemeinsamen für den Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind. |
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Koken
Neu hier

Angemeldet: 16.05.2008
Beiträge: 4
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Verfasst am:
16.05.2008, 20:28 |
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Also auf GUT Deutsch gesagt das ich 54 KWP abrechnen muß ??
Das wären dann 24 kw zu 0,4448 Cent .
Oder wie habe ich das zu verstehen ? |
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modila
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 18.12.2006
Beiträge: 399
Wohnort: Münsterland
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Verfasst am:
16.05.2008, 20:41 |
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...,so siehts aus!! |
_________________ ......,immer viel Sonne aufs Dach !!
modila : Inbetriebnahme 2007/Ertrag:2.07-2.08=996,6kwh/kwp
modila1: Vorbereitung
modila2: Vorbereitung
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=994 |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1114
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
17.05.2008, 11:06 |
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...ich würde erstmal versuchen die Anlagen als Einzelanlagen durchzuboxen...
...noch dazu wo es eigenständige Gebäude sind...
...haben denn beide eine eigene Außenwand wo sie zusammenstoßen ?
...evtl. solltest Du Dich vorab beim SFV beraten lassen, die haben mir schon gute Hinweise gegeben...
...und ganz wichtig: Lass Dich auf keinen Fall vom EVU einschüchtern !!!!
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 544
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Verfasst am:
18.05.2008, 18:24 |
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Tach
| Koken hat Folgendes geschrieben: |
Hallo
Bin seit einer Woche mit 65 KWp am Netz .
Zu meiner frage : Meine Anlage ist auf drei Gebäuden verteilt .Eins steht ganz alleine (11,25 KWp) und die anderen beiden sind aneinander gebaut.
Diese zwei sind allerdings baulich getrennt durch eine Mauer ,zudem sind die Dächer unterschiedlich hoch ,laufen nicht zusammen ,das Außenmauerwerk liegt jedoch durchgehend zusammen .
Mein Problem liegt darin das ich eventuell ca. 54 kw als ein Dach abrechnen müßte ,also 24 kw mit einer Mindervergütung .
Wie sieht das vom Gesetz her aus ?? Eigentlich sind das 2 verschiedene Dächer ,der Versorger meinte jedoch (telefonisch) das die Gebäude komplett getrennt sein müßten.
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Die telefonische Auskunft stimmt schon, den Nachweis zu erbringen ist nicht so schwer: Lageplan mit Grundriß der Gebäude einreichen, die Anlagen entsprechend einzeichen und ein paar Fotos dazu , so das man beim Netzbetreiber erkennen kann , das es sich um eigenständige Gebäude handelt.
die 30 kW-Grenze gibt es seit EEG-Start, warum wurde nicht schon bei
der Beantragung bzw Planung der Anlage daran gedacht ?
MfG |
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