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goliart
Neu hier

Angemeldet: 11.04.2008
Beiträge: 4
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Verfasst am:
11.04.2008, 18:43 |
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Hallo!
Habe nur eine kleine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann!?
Ich habe eine landwirtschaftliche Halle außerhalb meines Ortes. Ich habe gehört, dass der Netzbetreiber bzw. das örtl. Versorgungsunternehmen einen Stromanschluß dorthin legen muss sobald ich Photovoltaikanlagen auf dem Dach Inbetriebnehmen und den Strom einspeisen möchte?!
Ist das wirklich so?
Gruß und Danke im Vorfeld!
Goli |
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Verfasst am:
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1473
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
11.04.2008, 19:40 |
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Hallo goliart und willkommen im Forum,
Verstehe ich dich richtig, deine Lagerhalle hat bisher keinen Netzanschluss? Dann kannst du dir von deinem örtlichen Netzbetreiber eine Bezugsanschluss dorthin legen lassen. Wenn du nur eine PV-Anlage installieren willst, dann wird dir der nächstmögliche Netzanschlusspunkt von deinem EVU zugewiesen.
Solltest mal im EEG den § 13 zum Netzanschluss lesen. http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm
MsG
-eggis- |
_________________ SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!! |
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goliart
Neu hier

Angemeldet: 11.04.2008
Beiträge: 4
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Verfasst am:
11.04.2008, 20:15 |
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Danke für Deine Antwort!
Ja ich habe im Moment noch keinen Anschluß an der Lagerhalle!
Muss ich die Kosten für den Anschluß selbst bezahlen?
Gruß |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1473
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
11.04.2008, 20:37 |
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Wenn kein Anschluss vorhanden ist, dann bekommst du für deine PV-Anlage einen geeigneten Verknüpfungspunkt zugewiesen. Wie du da hinkommst ist deine Sache. Wenn du aber einen Anschluss zum Bezug von Strom haben willst, dann legt dir das EVU einen Anschluss direckt an die Halle. Dieser ist lt. EEG grundsätzlich dafür geeignet, 30 kW einzuspeisen. Wenn diese Anschluss die 30 kW nicht verkraftet, dann muss das EVU die Mehrkosten für einen entfernteren Anschluss übernehmen. Bei Anlagengrößen über 30 kWp muss du die Kosten tragen.
-eggis- |
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goliart
Neu hier

Angemeldet: 11.04.2008
Beiträge: 4
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Verfasst am:
11.04.2008, 20:46 |
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Wenn ich jetzt generell einen Anschluß geleget haben möchte, wer trägt dann die Kosten? Die Halle ist ca. 500m vom nächsten Haus mit Stromanschluß entfernt! |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1473
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
11.04.2008, 20:56 |
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| Zitat: |
| Wenn du aber einen Anschluss zum Bezug von Strom haben willst, dann legt dir das EVU einen Anschluss direckt an die Halle. |
Die Kosten für dich belaufen sich auf ca. 1000,-€! Egal wie weit der Anschluss gelegt werden muss. Das ist so eine Art Kostenbeteiligung. Die MwSt-Steuer darfst du dann mit deinem Finanzamt verrechnen. ...als notwendige Betriebsausgabe zur Errichtung deiner PV-Anlage.
-eggis- |
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Kollektor
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2039
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
11.04.2008, 22:03 |
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| eggis hat Folgendes geschrieben: |
| Die Kosten für dich belaufen sich auf ca. 1000,-€! Egal wie weit der Anschluss gelegt werden muss. Das ist so eine Art Kostenbeteiligung. Die MwSt-Steuer darfst du dann mit deinem Finanzamt verrechnen. ...als notwendige Betriebsausgabe zur Errichtung deiner PV-Anlage. |
Bezieht sich das auch auf Berghütten, Inseln und Wochenendhäuser ? |
_________________ Sonnige Grüße
Kollektor
Solarlog + Sonnenertrag |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1556
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
11.04.2008, 22:23 |
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Such Dir mal das Preisblatt zur NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) Deines VNB heraus - müsste im Internet veröffentlicht sein, dort sehen die Kosten genau aufgeschlüsselt die auf Dich zukommen.
So steht bei E.ON Avacon Netz:
| Zitat: |
Netzanschluss im Gebäude:
bis 100 m Grabenlänge und einer vorzuhaltenden Leistung bis 60 kW 1.100,00 EUR netto
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Das ist aber nur das nackte Kabel. Dazu kommt mindestens noch die 'Inbetriebsetzung' (89,00 EUR netto) und natürlich die Installation im Gebäude.
Interessant ist der Passus:
| Zitat: |
Baukostenzuschuss (BKZ):
Der BKZ für übrige Letztverbraucher (z.B.Gewerbebetriebe) beträgt für eine Leistungsaufnahme von
<= 30 kW frei (netto)
30 - 60 kW 1.424,00 EUR netto
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was nicht unter 'übrige Letztverbraucher' fällt zahl schon ab der 1 kW 1.424,00 EUR (netto).
Willst Du also 45 kW gewerblich einspeisen, kostet Dich das erst mal 2.613,00 EUR netto - nur beim VNB
Wenn ich nicht ganz falsch liege, zahlst Du dann monatlich für den Anschluss noch mindestens den Grundpreis, sollte man bei der Kalkulation auch berücksichtigen.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Mitglied im SFV
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1189
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
11.04.2008, 22:30 |
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| eggis hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Wenn du aber einen Anschluss zum Bezug von Strom haben willst, dann legt dir das EVU einen Anschluss direckt an die Halle. |
Die Kosten für dich belaufen sich auf ca. 1000,-€! Egal wie weit der Anschluss gelegt werden muss. Das ist so eine Art Kostenbeteiligung. Die MwSt-Steuer darfst du dann mit deinem Finanzamt verrechnen. ...als notwendige Betriebsausgabe zur Errichtung deiner PV-Anlage.
-eggis- |
Wer sich einen Anschlus für Strombezug legen lässt, bekommt die Kostenbeteiligung vermutlich auch unter einem entsprechenden Rechnungstitel in Rechnung gestellt.
Wie das dann in Zusammenhang mit einer später zu errichtenden PV-Anlage gebracht werden soll, als quasi notwenige Betriebsausgabe, erschließt sich nicht, mir nicht.
Bei dem Anschluss geht es um Strombezug, bei PV geht es um Stromabgabe/-verkauf.
Den Hintergedanken dabei verstehe ich aber schon. Da ich das verstehe, gehe ich mal davon aus, dass das andere auch tun.
Wenn dieser Bauerntrick funktionieren sollte müsste man auf Grundlage der Gleichbehandlung dann auch einklagen können, dass das FA den MwSt.-Anteil der Kosten für die Bedachung eines Hauses als notwendige Betriebsausgabe zur Errichtung einer PV-Anlage anerkennt, obwohl ursprünglich das Dach errichtet wurde, das es einem nicht in die Hütte regnet, schneit, usw.
Abwegig - ich glaube nicht, dass ein solcher Ansatz funktioniert.
Thomas |
_________________ Mitglied im SFV
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WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
12.04.2008, 07:05 |
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Tach
| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
Willst Du also 45 kW gewerblich einspeisen, kostet Dich das erst mal 2.613,00 EUR netto - nur beim VNB
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Ab 30 kW ist der Hausanschluß nicht mehr unbedingt der Netzverknüpfungspunkt laut EEG.
Und Hausanschlüsse die nicht in die Pauschallänge bis 100 m fallen, werden teuer. Die übliche Verfahrensweise ist: eine Zähleranschlußsäule am Ende der 100 m und den Rest über kundeneigenes Kabel.
Und da man ja sowieso eine PV-Anlage plant sollte man mit den erforderlichen Querschnitt etc kalkulieren
MfG |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1473
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
12.04.2008, 11:58 |
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Danke Atommafia,
auf deinen Beitrag habe ich gewartet. Du kennst dich halt doch am besten mit Netzanschlüssen aus.
Sorry, wenn meine Aussagen nicht ganz prezise waren.
-eggis- |
_________________ SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
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