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 Eigenen Zähler einsetzen Nächstes Thema anzeigen
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Waldhaghof
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Angemeldet: 14.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 03:30 Nach oben

Ist es möglich rechtlich einen saldierenden Zähler (ohne Rücklaufsperre) einzubauen?

Im Einspeisungsvertrag meines EVU (SÜWAG) steht unter 4.5
"Zur Erfassung der elektrischen Energie wird ein Wirkarbeitszähler oder Lastgangzähler verwendet."

In der vorhergehenden Einspeisungsvertragsfassung steht
"Zur Erfassung der elektrischen Energie wird ein Zähler ohne Rücklaufhemmung verwendet."

Also müsste der Begriff "Wirkarbeitszähler oder Lastgangzähler" ein Überbegriff für Zähler mit/ oder ohne Rücklaufhemmung sein?!?

Bei der Nachfrage bei Süwag konnte man mir keine Erklärung für die Änderung geben, verwies immer auf ihre eigene Rechtsabteilung, die keine Auskunft gibt.

Vieleicht könnt ihr mir da Hilfestellung leisten.
Vielen Dank im voraus.

Hintergrund: den SÜWAG-Einspeisevertrag werde ich nicht unterschreiben,
möchte gerne einen eigenen Zähler verwenden und auch kein Messprotokoll an die SÜWAG abgeben, zumindest nicht kostenlos.
Gruß
Christian
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Verfasst am: Nach oben

Hellraiser
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Angemeldet: 06.01.2007
Beiträge: 443
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 05:31 Nach oben

Hallo,
Bei der SÜWAG kannst Du einen Eigenen Zähler einsetzen, kein Problem. Musst nur dafür einen Eichschein haben, das ist alles.

Aber da die Süwag gerade dabei ist mit den Stadtwerken Fellbach/Waiblingen zu fusionieren wird das in Zukunft etwas einfacher.

Wo kommst Du den genau her, Ich habe gestern eine Anlage zusammen mit der Süwag abgenommen in Schwaikheim.

mfg Harald

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morgentau
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Angemeldet: 19.07.2006
Beiträge: 29
Wohnort: 77833 Ottersweier

BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 08:25 Nach oben

Hallo Haldwaghof,

ich speise meinen PV-Strom ins Netz der SÜWAG ein. Die Ausführungen von Hellraiser kann ich bestätigen.
Die SÜWAG akzeptiert einen eigenen Zähler, ohne Rücklaufhemmung und unbedingt den Eichschein zum Zähler mit bestellen. Der muss der SÜWAG vorgelegt werden.


sonnige Grüße

morgentau

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das399igste
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Beiträge: 1556
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 11:22 Nach oben

morgentau hat Folgendes geschrieben:

und unbedingt den Eichschein zum Zähler mit bestellen. Der muss der SÜWAG vorgelegt werden.




Die Rechtsposition der SÜWAG nach welcher sie die Vorlage des Eichscheines verlangen möchten würde mich echt mal interessieren.

Ein beglaubigter Zähler ist an der Eichmarke zu erkennen. Der Eichschein verliert in dem Moment seine Beweiskraft, in dem er erstellt wird, er stellt auch keine Urkunde dar - ist also nur das Papier wert auf dem er gedruckt wurde. Wenn der VNB unbedingt einen Eichschein haben will, hat er auch die entsprechenden Kosten zu übernehmen.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 11:48 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Ein beglaubigter Zähler ist an der Eichmarke zu erkennen. Wenn der VNB unbedingt einen Eichschein haben will, hat er auch die entsprechenden Kosten zu übernehmen.

Sehe ich genauso. Die Eichmarke gibt's ja nicht im Tante-Emma-Laden um die Ecke, sondern die ist an Vorschriften/Bedingungen gebunden.
Hallo, wir sind in Deutschland!
Wenn die SÜWAG ihren Kunden auch den Eichschein zum Zähler für den Verbrauchsstrom vorlegt, mag das ja gerade noch angehen. Wenn nicht (wovon ich mal ausgehe), wüsste ich nicht, was mich als Stromlieferant dann im Umkehrschluss dazu bewegen sollte, meinerseits einen Eichschein vorzulegen.
Die PV-Anlagenbetreiber, die die SÜWAG zu ihren Kunden zählen, können bei der Aufforderung zur Eichschein-Einreichung ja mal einen Eichschein-Tausch auf Gegenseitigkeit vorschlagen. Laughing
Klingt mir alles irgendwie noch nach Hoheitsgebaren vergangener Zeiten.

Thomas

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Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 19:21 Nach oben

Tach
za-ass hat Folgendes geschrieben:

Sehe ich genauso. Die Eichmarke gibt's ja nicht im Tante-Emma-Laden um die Ecke, sondern die ist an Vorschriften/Bedingungen gebunden.
Hallo, wir sind in Deutschland!
Wenn die SÜWAG ihren Kunden auch den Eichschein zum Zähler für den Verbrauchsstrom vorlegt, mag das ja gerade noch angehen. Wenn nicht (wovon ich mal ausgehe), wüsste ich nicht, was mich als Stromlieferant dann im Umkehrschluss dazu bewegen sollte, meinerseits einen Eichschein vorzulegen.

Klingt mir alles irgendwie noch nach Hoheitsgebaren vergangener Zeiten.

Thomas


Im Gegenzug das Gebaren mancher EEG-Planer,Errichter -Betreiber

im EEG steht etwas von Vorrang, also braucht man keine vollständigen Angaben hinsichtlich der Anlage machen, wenn etwas fehlt, werden die vom EVU sich schon melden. Und wenn das so unwichtige Sachen sind wie Zählertyp, Serienummer, Jahr der Eichung usw etc

Um die Nacharbeit in Grenzen zu halten, fordern manche Netzbetreiber ein Eichschein und dann hat man halt die Angaben die man braucht.

Und auf Seite der Stromversorger trudeln jede Woche Briefe von Kunden ein mit den Tenor: Ich zahle nicht, weil sicherlich die Eichfrist vom Zähler abgelaufen ist, bzw ich will einen Nachweis über die Gültigkeit .

MfG
za-ass
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 20:22 Nach oben

Immer mal langsam mit den Pferden. Hat doch keiner etwas von fehlenden Unterlagen erzählt oder wo wird das herausgelesen?

Wenn jetzt jeder hier zu irgendeinem Sachverhalt eine Hypothese formuliert und darauf aufbauend argumentiert wird's schnell unübersichtlich und bringt in der Sache nichts.

Wenn ein eigener Zähler eingebaut wird, wird ein sogenannter Zählereinbaubericht erstellt, zumindest im Hoheitsgebiet der EnBW, und da steht alles drauf was der VNB braucht. Hat mein Elektriker alles penibel eingetragen und zusammen mit dem ganzen anderen Unterlagenstapel an den VNB geschickt.
Ich habe denen als Zugabe - ich bin ja zuvorkommend wo ich kann (und will Wink ) - auch noch einen DinA4-Farbausdruck eines Fotos des eingebauten Zählers beigelegt. Keine Ahnung ob die das gebrauchen konnten, hat aber die Sendung farblich etwas aufgepeppt. Smile

Gut ich weiss jetzt nicht wie sich das in der Atommafia-Region abspielt, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass das da ähnlich geregelt ist und gehandhabt wird.
Jedenfalls kann man die relevanten Angaben rund um den Zähler auch ohne Eichschein sehr gut angeben.

Thomas

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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 23:23 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:
Immer mal langsam mit den Pferden. Hat doch keiner etwas von fehlenden Unterlagen erzählt oder wo wird das herausgelesen?

Wenn jetzt jeder hier zu irgendeinem Sachverhalt eine Hypothese formuliert und darauf aufbauend argumentiert wird's schnell unübersichtlich und bringt in der Sache nichts.

Wenn ein eigener Zähler eingebaut wird, wird ein sogenannter Zählereinbaubericht erstellt, zumindest im Hoheitsgebiet der EnBW, und da steht alles drauf was der VNB braucht. Hat mein Elektriker alles penibel eingetragen und zusammen mit dem ganzen anderen Unterlagenstapel an den VNB geschickt.
Ich habe denen als Zugabe - ich bin ja zuvorkommend wo ich kann (und will Wink ) - auch noch einen DinA4-Farbausdruck eines Fotos des eingebauten Zählers beigelegt. Keine Ahnung ob die das gebrauchen konnten, hat aber die Sendung farblich etwas aufgepeppt. Smile

Gut ich weiss jetzt nicht wie sich das in der Atommafia-Region abspielt, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass das da ähnlich geregelt ist und gehandhabt wird.
Jedenfalls kann man die relevanten Angaben rund um den Zähler auch ohne Eichschein sehr gut angeben.



Leute - ihr macht immer noch den Bückling vorm VNB - wo steht geschrieben das ich Daten über den Zähler, die Eichung etc. liefern muss Question Das begründet sich nur und ausschließlich in der Faulheit und Bürokratie der Versorger.

Wenn der VNB solche Daten für seine internen Verwaltung braucht soll er sie sich auf seine Kosten besorgen, aber bitte doch ich als Betreiber nicht. Ich versichere das ein beglaubigter Zähler eingesetzt wird und das ich dafür Sorge trage das er auch beglaubigt bleibt und gut ist. Wenn er das überprüfen möchte darf er den Zähler gerne besichtigen und notfalls die Beglaubigung anzweifeln. Wie das geht ist alles genau geregelt - auch wer dann die Kosten trägt.

Sage mal dem Tankwart er soll dir die Daten seiner Zapfsäule zusammenstellen - der wird dir einen husten. Oder beim Fleischer, da kann ste vermutlich die Länge seiner Messer schätzen....

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 08:38 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Leute - ihr macht immer noch den Bückling vorm VNB - wo steht geschrieben das ich Daten über den Zähler, die Eichung etc. liefern muss Question Das begründet sich nur und ausschließlich in der Faulheit und Bürokratie der Versorger.

Da bringst du denke ich etwas durcheinander.
Kooperative Zusammenarbeit war (und ist) nicht nur unter Geschäftsleuten noch nie ein Fehler (gewesen). Vermutlich stehen dahinter aber auch ganz einfach zwei grundsätzlich unterschiedliche Einstellungen.
Ich halte auf jeden Fall nichts davon, aus Prinzip dagegen zu sein. Die Angabe zum Zähler kosteten mich bzw. meinen Elektriker nichts, okay..., ein paar Angaben am Zähler ablesen und in ein vom VNB vorbereitetes Blatt eintragen... Confused ....also dann doch nichts!

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Wenn er das überprüfen möchte darf er den Zähler gerne besichtigen und notfalls die Beglaubigung anzweifeln. Wie das geht ist alles genau geregelt - auch wer dann die Kosten trägt.

Wenn mir an Behörden, Institutionen, etc. etwas auf den Keks geht, dann ist das Korinthenk.... ei. Da wäre es in sich für mich nicht stimmig, wenn ich mich in einem umgekehrten Fall genauso gerieren würde. Immer vorausgesetzt, es kostet mich nichts: dazu würde ich aber Lesen und Schreiben zählen. Wink

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Sage mal dem Tankwart er soll dir die Daten seiner Zapfsäule zusammenstellen - der wird dir einen husten.

Zum Husten würde es gar nicht kommen weil ich als des Lesens Befähigter im Vorteil bin: steht doch alles auf der Zapfsäule! Nur nichts unnötig verkomplizieren. Laughing

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Oder beim Fleischer, da kann ste vermutlich die Länge seiner Messer schätzen....

Na dadurch, dass ein Vergleich (gewaltig) hinkt, wird er auch nicht besser....

Also Leute, immer schön locker bleiben und nur da insistieren, wo es sich auch lohnt (i.d.R. also wenn's an den Geldbeutel geht Rolling Eyes ), alles andere liegt zwar mitunter in der deutschen Mentalität aber reibt doch nur unnötig auf. Wink

Oder um es griffiger zu formulieren: Entdeckt den Südeuropäer in euch! Laughing
....vielleicht wird's dann auch eher Sommer! Mr. Green

Thomas

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BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 10:47 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:
das399igste hat Folgendes geschrieben:

Leute - ihr macht immer noch den Bückling vorm VNB - wo steht geschrieben das ich Daten über den Zähler, die Eichung etc. liefern muss Question Das begründet sich nur und ausschließlich in der Faulheit und Bürokratie der Versorger.

Da bringst du denke ich etwas durcheinander.
Kooperative Zusammenarbeit war (und ist) nicht nur unter Geschäftsleuten noch nie ein Fehler (gewesen). Vermutlich stehen dahinter aber auch ganz einfach zwei grundsätzlich unterschiedliche Einstellungen.
Ich halte auf jeden Fall nichts davon, aus Prinzip dagegen zu sein. Die Angabe zum Zähler kosteten mich bzw. meinen Elektriker nichts, okay..., ein paar Angaben am Zähler ablesen und in ein vom VNB vorbereitetes Blatt eintragen... Confused ....also dann doch nichts!


Kooperative Zusammenarbeit ist wirklich was gutes - wenn denn beide was davon haben. Aber was hat der Betreiber davon? Außer Arbeit?

Wie ich hier bei einigen lese kommt zur Inbetriebnahme kein Mitarbeiter vom VNB mehr raus sondern sie schicken Formulare. Da spart sich schon mal jemand erheblich Aufwand, Zeit und Kosten. Also Übernimmt der Solarteur oder der Elektriker die Aufgaben des VNB und sammelt die vom VNB gewünschten Informationen - macht er das Umsonst? Mit Sicherheit nicht - der Aufwand ist in der Position Anschluss oder wie auch immer sie genannt wird mit einkalkuliert. Demnach bezahle ich also doch was - nur steht es nicht so deutlich auf einer Rechnung.

Auch das beschaffen des Eichscheins kostet reichlich. Aus einer Verunsicherung heraus bestellen viele zum Zähler gleich einen Eichschein mit und bleiben auf den Kosten hängen. Hier haben es die VNBs geschafft durch ungerechtfertigte Forderungen die Betreiber so zu verunsichern, das sie schon freiwillig Leistungen (Eichschein) bestellen und bezahlen, die nicht benötigt werden.

Ein anderer - vermutlich so gewollter - Effekt dürfte sein, das aus dieser Verunsicherung viele das Angebot eine VNB-Zählers annehmen und dann brav bezahlen .

Zitat:


das399igste hat Folgendes geschrieben:

Sage mal dem Tankwart er soll dir die Daten seiner Zapfsäule zusammenstellen - der wird dir einen husten.

Zum Husten würde es gar nicht kommen weil ich als des Lesens Befähigter im Vorteil bin: steht doch alles auf der Zapfsäule! Nur nichts unnötig verkomplizieren. Laughing

OK schlechtes Beispiel. Die Zapfsäule steht frei und ich kann mir die Daten in Ruhe von allen Seiten anschauen und abschreiben. Wobei auf dem Eichschein mehr Informationen stehen, die ich von der Säule nicht ablesen kann - aber diese Daten sind ja irrelevant.

Zitat:


das399igste hat Folgendes geschrieben:

Oder beim Fleischer, da kann ste vermutlich die Länge seiner Messer schätzen....

Na dadurch, dass ein Vergleich (gewaltig) hinkt, wird er auch nicht besser....


Warum hinkt hier der Vergleich Question In beiden Fällen werden Waren (Strom - Wurst) gemessen. Und im Gegensatz zur Zapfsäule kann ich mir die Waage nicht von allen Seiten anschauen. Lediglich die Eichmarke sollte so angebracht sein, das ich sie sehen kann. Aber Herstellen und Serien-Nummer z.B. bleibt mir meist verborgen. Sicherlich sind das auch Informationen die nicht notwendig sind, der VNB will sie aber regelmäßig haben - warum? Nur weil in seinem SAP-Dialog ein Feld dafür vorgesehen ist Question Der VNB muss für mich keine Daten speichern, es ist vollkommen ausreichend wenn er meine Rechnungen bezahlt.

Zitat:

Also Leute, immer schön locker bleiben und nur da insistieren, wo es sich auch lohnt (i.d.R. also wenn's an den Geldbeutel geht Rolling Eyes ),


Dann lohnt es sich hier ja - denn es geht ums Geld.

Viele VNBs haben es geschafft sich über die Zähler ein zusätzliches Einkommen zu sichern und somit den PV-Betreibern einen Schaden zuzufügen - dem gilt es entgegenzuwirken.

Sonnige Grüße
Harald

PS: sehe gerade das ich schon über 1000 Beiträge geschrieben habe, dabei wollte ich bei 1000 doch aufhören und hier nicht mehr rumnerven....

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BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 11:17 Nach oben

speichern die EVU´s tatsächlich die Zählernummer Question Wink

bei meinem Wechsel des Stromlieferanten hat EWE dem neuen Lieferanten gegeüber einfach behauptet eine solche Zählernummer, wie ich sie von meinem Zähler angegeben habe, gäbes es bei ihnen nicht Shocked

Ich habe dann dem neuen Lieferanten ein Foto meines Stromzählers mit gut sichtbarer Zählernummer und EWE Logo gemailt, und siehe da, plötzlich kannte EWE die Zählernummer doch, hätten ja auch nur mal auf meine letzte Abrechnung schauen müssen, da stand sie auch.

Aber so haben sie erreicht mich noch zwei Monate länger beliefern zu können.

Gruß von der Küste
Roman

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BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 20:45 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Wie ich hier bei einigen lese kommt zur Inbetriebnahme kein Mitarbeiter vom VNB mehr raus sondern sie schicken Formulare. Da spart sich schon mal jemand erheblich Aufwand, Zeit und Kosten. Also Übernimmt der Solarteur oder der Elektriker die Aufgaben des VNB und sammelt die vom VNB gewünschten Informationen - macht er das Umsonst? Mit Sicherheit nicht - der Aufwand ist in der Position Anschluss oder wie auch immer sie genannt wird mit einkalkuliert. Demnach bezahle ich also doch was - nur steht es nicht so deutlich auf einer Rechnung.

Wieso sollte vom VNB auch jemand kommen, wenn mein Elektriker meinen Zähler anschließt?
Bin froh wenn ich vom VNB keinen sehe Smile , komme ganz gut ohne zurecht.
Gekostet hat mich das definitiv nichts.

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Oder beim Fleischer, da kann ste vermutlich die Länge seiner Messer schätzen....

za-ass hat Folgendes geschrieben:
Na dadurch, dass ein Vergleich (gewaltig) hinkt, wird er auch nicht besser....


Warum hinkt hier der Vergleich Question In beiden Fällen werden Waren (Strom - Wurst) gemessen. Und im Gegensatz zur Zapfsäule kann ich mir die Waage nicht von allen Seiten anschauen.

Ähm?!? *kopfkratz*.... da muss ich jetzt passen, den Sprung von der Länge der Messer, darauf bezog sich der 'hinkende Vergleich', zur Waage kann ich nicht nachvollziehen. Rolling Eyes

das399igste hat Folgendes geschrieben:
PS: sehe gerade das ich schon über 1000 Beiträge geschrieben habe, dabei wollte ich bei 1000 doch aufhören und hier nicht mehr rumnerven....
Lass' mal stecken Wink , ich finde den Gedankenaustausch ganz erfrischend und was den Eichschein anlangt bin ich ja auch bei dir, nur auf der ganzen Linie nicht ganz so stringent wie du, das wäre mir zu stressig, ich kann da auch mal gerne fünfe gerade sein lassen. Very Happy
Mein Elektriker übrigens auch: wir haben das bei einem Vesper und einem (waren's vielleicht gar zwei? keine Ahnung) Bierchen so nebenher erledigt und den Abend schön ausklingen lassen.
Ah, das Leben kann so schön sein - don't worry, be happy! Mr. Green

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BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 21:35 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:


Ähm?!? *kopfkratz*.... da muss ich jetzt passen, den Sprung von der Länge der Messer, darauf bezog sich der 'hinkende Vergleich', zur Waage kann ich nicht nachvollziehen. Rolling Eyes


haste recht, in meinem Kopf war das Bild noch ganz klar, nur die Finger zu langsam alles in die Tasten zu bekommen...

Zitat:
nur auf der ganzen Linie nicht ganz so stringent wie du, das wäre mir zu stressig, ich kann da auch mal gerne fünfe gerade sein lassen. Very Happy


Die Suppe wird auch nicht so heiß gegessen wie sie vom Feuer kommt. Meine Meinung kommt halt direkt vom Feuer. Lässt man sie ein wenig abkühlen kommt man dahin wo ich hin möchte. Es ist halt immer etwas provokantes dabei um den einen oder anderen aus seiner Lethargie wach zurütteln.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 22:06 Nach oben

Ostfriesenstrom hat Folgendes geschrieben:
speichern die EVU´s tatsächlich die Zählernummer Question Wink

bei meinem Wechsel des Stromlieferanten hat EWE dem neuen Lieferanten gegeüber einfach behauptet eine solche Zählernummer, wie ich sie von meinem Zähler angegeben habe, gäbes es bei ihnen nicht Shocked

Ich habe dann dem neuen Lieferanten ein Foto meines Stromzählers mit gut sichtbarer Zählernummer und EWE Logo gemailt, und siehe da, plötzlich kannte EWE die Zählernummer doch, hätten ja auch nur mal auf meine letzte Abrechnung schauen müssen, da stand sie auch.


natürlich sind die Zählernummern beim EVU gespeichert
Allerdings ggfs nicht die Fabriknummer, sondern zB die EVU-Nr
und somit kommt es vor, das halt die vom wechselwilligen Kunden genannte Fabrik-Nr nicht beim Netzbetreiber bekannt ist
Oder ein einfacher Zahlendreher.

Und wegen der Trennung vom Netzbetrieb und Vertrieb ist das mit der
letzten Rechnung auch nicht mehr der Lösungsansatz, da beide Seiten nicht mehr auf die gemeinsame EDV zugreifen können, der Betrieb sieht keine Vertriebsdaten mehr und umgekehrt


MfG
Ostfriesenstrom
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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 11:52 Nach oben

Moin Atommafia,

meine Frage nach dem Speichern der Zählernummer war auch eher ironisch gemeint Wink denke auch, denen ist einfach ein Fehler unterlaufen, was ja nun ganz menschlich ist Laughing

Allerdings glaube ich nicht an eine getrennte EDV bei EWE und EWE Netz, haben ja nicht mal getrennte EDV zwischen der EWE und dem Tochterunternehmen EWE Naturwatt, wo man das ja nun wirklich erwarten sollte.
Ich musste im Herbst zu meiner Verwunderung feststellen, dass meine Stromdaten, Verbauchswerte und Rechnungen weiterhin über den EWE Internetzugang auf der EWE Seite abrufbar waren, wo ich eigentlich nur meine Gasdaten erwartet habe, da der Strombezug ja schon über ein Jahr über die Tochterfirma lief und diese über eine eigene Internetseite verfügt.

Na und die Zählernummer kannten die bei EWE Netz vor zwei Monaten auch, da hatte ich unter der Zählernummer angefragt, da die Eichfrist meines Bezugsstromzählers in diesem Jahr abläuft und ich bei einem Austausch gerne einen moderneren Zähler haben wollte.
Aber nix wird getauscht, werden nur einige andere Zähler nachgeprüft und dann gilt die Eichung mal eben 4 Jahre länger, wie oft die das wiederholen dürfen hat er mir aber nicht verraten.

Gruß von der Küste
Roman

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