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K 73
Stammmitglied

Angemeldet: 04.05.2007
Beiträge: 107
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Verfasst am:
10.04.2008, 16:06 |
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Hallo
habe ein Haus was mir angeboten wurde, Leistung 4,2 KW PV-Anlage (Poly) Module ,Alter der PV-Analge ist 5 Jahre ,wie kann so eine Anlage
noch bewerten .Kennt jemat eine Berechnung ? |
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Verfasst am:
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
10.04.2008, 16:22 |
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Bento
Stammmitglied

Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland
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Verfasst am:
10.04.2008, 19:55 |
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Hallo,
d.h. der "Zeitwert" der Anlage ist höher als Neuwert vor 5 Jahren???
Und dazu ist die Anlage steuerlich um mind. 25 % im Wert gesunken!
Ich dachte immer, mit der Kapitalwertmethode würde man die Rendite berechnen.
Wenn also ein Interessent ein Haus mit PV kauft und für die Anlage den o.g. "Zeitwert" bezahlt, dann verdient der Hausverkäufer an der Anlage und der Käufer fährt +/- Null, oder wie habe ich das zu verstehen?
Gruß
Bento |
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Kollektor
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2039
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
11.04.2008, 22:59 |
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| Bento hat Folgendes geschrieben: |
.. d.h. der "Zeitwert" der Anlage ist höher als Neuwert vor 5 Jahren???
Und dazu ist die Anlage steuerlich um mind. 25 % im Wert gesunken!
Ich dachte immer, mit der Kapitalwertmethode würde man die Rendite berechnen.
Wenn also ein Interessent ein Haus mit PV kauft und für die Anlage den o.g. "Zeitwert" bezahlt, dann verdient der Hausverkäufer an der Anlage und der Käufer fährt +/- Null, oder wie habe ich das zu verstehen? |
In der Tat sind PV-Anlagen aus 2004 und 2005 "wertvoller" als gleichgroße neue Anlagen, weil sie höhere Einspeisevergütungen erhalten. Zudem weiß man was man hat, bei Neuanlagen kann man sich schon mal Problemmodule einhandeln. Man sollte aber auch individuelle Abschläge machen für alternde Wechselrichter mit auslaufenden Garantien.
Die Preisfindung sollte so erfolgen, dass jeder was davon hat, auch der Käufer. Im Schlepptau des viel wertvolleren Hauses verwischen die Grenzen. Zu beachten ist auch, dass der Wert der PV-Anlage getrennt ausgewiesen werden muss. Der Verkäufer muss den Verkaufspreis minus Abschreibungen versteuern, der Käufer kann den Kaufpreis auf die Restlaufzeit abschreiben. |
_________________ Sonnige Grüße
Kollektor
Solarlog + Sonnenertrag |
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