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 Einspeisevergütung - Was ist mit der Mwst Nächstes Thema anzeigen
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Autor
alpeki
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Angemeldet: 29.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 11:42 Nach oben

Hallo zusammen!
Als Neuling, der von der E.ON noch keinen Vetrag bekommen hat, die Anlage aber schon seit 2 Wochen betreibt, will ich hier mal eine Frage einstellen, auf die Antwort ich doch sehr gespannt bin.
Sicherlich kann der Eine oder Andere mir hier hilfreich sein:

Als Einspeisevergütung bekomme ich doch nun 46,75 Cent / Kwh. In diesem Betrag ist die Mwst ja mit drin, oder?
Wenn ich mir aber nun durch meinen Steuerberater die Mwst, die ich bei der Errichtung der PV-Anlage gezahlt habe, wiederhole, dann reduziert sich doch dieser Betrag pro Kwh um die 19% der Mwst, oder?

Wenn wir aber nun die 20 Jahre SONNENSCHEIN PUR haben, dann wäre es ja besser die Mwst zu zahlen umso die 46,75 Cent/Kwh zu bekommen.

Muss ich mir die Mwst "wiederholen"?

Ich hoffe die Frage wird verstanden und ich bekomme genügend Antworten ... ich bin ja nicht der einzige hier Smile
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Verfasst am: Nach oben

LumpiStefan
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Angemeldet: 16.03.2007
Beiträge: 1249
Wohnort: Sindelfingen

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 11:47 Nach oben

alpeki hat Folgendes geschrieben:

Als Einspeisevergütung bekomme ich doch nun 46,75 Cent / Kwh. In diesem Betrag ist die Mwst ja mit drin, oder?

Nein, Mwst. kommt da noch hinzu.....

Zitat:
Wenn wir aber nun die 20 Jahre SONNENSCHEIN PUR haben, dann wäre es ja besser die Mwst zu zahlen umso die 46,75 Cent/Kwh zu bekommen.

Die 19% müssen wieder abgeführt werden......


Stefan

_________________
12.1 kWp bestehend aus:
49 Sunways SM215 an einem Sunways NT10000 (seit 05.06.2007)
und
7 SolarFabrik 150/10 an einem SMA SunnyBoy 1100 (seit 22.03.2008) und Solarlog 800e.
http://www.stefan-bauer.net/daten/SolarLog/
BonniePA
Stammmitglied
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Angemeldet: 02.06.2007
Beiträge: 89
Wohnort: Bad Brückenau

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 11:59 Nach oben

Nur zur Motivation obiges bekräftigend. das werte Unternehmen wird Dir die Vergütung + 19% auszahlen, worauf Du dich freuen und es anschliessend an das Finanzamt wieder abführen darfst. Aber es ist definitiv nichtVergütung - 19%!
hgf1948
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 455
Wohnort: Am Ammersee

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 16:41 Nach oben

alpeki hat Folgendes geschrieben:
1) Wenn ich mir aber nun durch meinen Steuerberater die Mwst, die ich bei der Errichtung der PV-Anlage gezahlt habe, wiederhole, dann reduziert sich doch dieser Betrag pro Kwh um die 19% der Mwst, oder?

2) Muss ich mir die Mwst "wiederholen"?

ad 1): Man benötigt keinen Steuerberater um sich die gezahlte USt erstatten zu lassen.

ad 2): Nein. Man kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen.
Dies wäre aber mehr als ungeschickt (um es nicht drastischer auszudrücken).

Gruß hgf

_________________
6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimut 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
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Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 18:27 Nach oben

Hallo,
bevor du dir die Mehrwertsteuer zurückholst musst du erst eine neue Steuernummer beantragen.Das wäre der erste Schritt.Dann kannst du erst die Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen.

_________________
5,13 Kwp mit Blick auf´s Siebengebirge
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paul73
Öfters hier
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Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.03.2008, 15:43 Nach oben

Ich habe meine Anlage jetzt seit August 2007 und bin bezüglich MWSt. wie folgt vorgegangen (ohne Steuerberater!):
Gewerbe angemeldet auf der Stadt
Finanzamt angerufen - die waren wirklich sehr hilfreich und haben mir alle notwendigen Unterlagen zugeschickt
Kleingewerbe beantragt nach §19 - aber mit MwSt. Verrechnung und Steuernummer beantragt (es geht auch ohne MwSt. Verrechnung, aber das wäre Schmonzes, weil ich ja die MwSt. für die Anlage auch wiederhaben wollte)
Nachdem alle Anmeldeformalitäten erledigt waren, Antrag auf MwSt. Rückerstattung gestellt und Geld wiederbekommen - das hat insgesamt so etwa 8 Wochen gedauert
Jetzt mache ich alle Monat per Elster Online eine Umsatzsteuererklärung für die nächsten Jahre, aber das dauert etwa 5 Minuten am Rechner
D.h. die EVU zahlt mir die 0,4921€/kWh PLUS MwSt. und das Finanzamt bucht sie mir im nächsten Monat wieder ab.

Wie gesagt, ich fand das relativ einfach und das Finanzamt Dieburg sehr hilfreich.
Mongoo
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Angemeldet: 23.12.2007
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 31.03.2008, 16:04 Nach oben

"Nachdem alle Anmeldeformalitäten erledigt waren, Antrag auf MwSt. Rückerstattung gestellt und Geld wiederbekommen - das hat insgesamt so etwa 8 Wochen gedauert "

Wann stellt man den Antrag?
Gleich wenn man die Steuernummer hat und die Anlage läuft oder am Jahresende !

Ich bekomm die MWst vom versorger und mach meine Ustva und das Finantzamt holen sich die dann wieder bei mir!

Bekomm ich die Mwst eigentlich wieder zurück?

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paul73
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Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 00:17 Nach oben

Den Antrag habe ich gleich gestellt, nachdem ich die Rechnung für die Anlage hatte und meine Steuernummer vom Finanzamt bekommen hatte.

Das ging auch über die elektronische Erklärung.

Dort wurde die MwSt. als Ausgabe eingetragen. Die Rechnung vom Solateur musste ich dann zum Finanzamt schicken, weil der Betrag denen zu groß ist, um einfach so Geld zu überweisen. Danach ging's recht fix.

Die MWST vom Versorger bucht das Finanzamt nach meiner monatlichen erklärung meist im Folgemonat ab.

Ich habe meine Steuererklärung für 2007 noch nicht gemacht, kann Dir also noch nicht sagen, wie das weitergeht, aber ich glaube nicht, dass ich die Mwst vom Versorger wiederbekomme. Mit der Erklärung habe ich noch bis Ende Mai Zeit.
Sonnenfinsternis
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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 09:08 Nach oben

paul73 hat Folgendes geschrieben:
Ich habe meine Steuererklärung für 2007 noch nicht gemacht, kann Dir also noch nicht sagen, wie das weitergeht, aber ich glaube nicht, dass ich die Mwst vom Versorger wiederbekomme.

korrekt

paul73 hat Folgendes geschrieben:
Mit der Erklärung habe ich noch bis Ende Mai Zeit.

nicht vergessen, es sind 2 Erklärungen (USt- & EST-Erklärung) zu machen; auf Antrag lässt sich der Termin auch nach hinten verschieben

Sonnenfinsternis

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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 09:35 Nach oben

Die Mwst der Anlage hab ich bekommen!
Wie ists mit der Mwst der der Monatsraten vom Versorger?
Die bekommt ja das Finamzamt aber bekommt man die am Jahresende wieder?
Mfg

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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 10:40 Nach oben

Mongoo hat Folgendes geschrieben:
Die Mwst der Anlage hab ich bekommen!
Wie ists mit der Mwst der der Monatsraten vom Versorger?
Die bekommt ja das Finamzamt aber bekommt man die am Jahresende wieder?
Mfg

Diese sind bei Dir nur Duchlaufposten, d.h. da Du ja die Vergütung + USt vom Versorger bekommst & die USt ans Finanzamt weiterreichst bleibt unterm Strich die Vergütung bei Dir hängen ...

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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 14:23 Nach oben

Die Mwst bekomm ich dann praktisch nicht mehr zurück !
Auch nicht bei der Einkomensteuerabrechnung?

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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 14:40 Nach oben

Mongoo hat Folgendes geschrieben:
Die Mwst bekomm ich dann praktisch nicht mehr zurück !
Auch nicht bei der Einkomensteuerabrechnung?



Vom EVU "über die Umsatzsteuer-Voranmeldung" ans Finanzamt.

Differenzbeträge werden über die Umsatzsteuererklärung ausgeglichen.
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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 15:58 Nach oben

Mongoo hat Folgendes geschrieben:
Die Mwst bekomm ich dann praktisch nicht mehr zurück !
Auch nicht bei der Einkomensteuerabrechnung?

wie schon gesagt - nein (für Dich als nicht Endkunde nur Durchlaufposten)!
Du kannst sie Dir nur für Leistungen zurückholen, für die Du als Endkunde Leistungen zur Erstellung & Unterhaltung/Betrieb der Anlage mit ausgewiesener USt bezahlt hast.
Was aber bei der ESt-Erklärung eine Rolle spielt ist die von Dir zu erstellende EÜR - hier fliesst u.a. die Abschreibung der Anlage (aber auch nur der Nettobetrag) mit ein ...

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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 18:11 Nach oben

Oh man mir graut schon jetzt vor der ersten Einkommensteuererklärung !

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