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caprifischer
Neu hier

Angemeldet: 18.03.2008
Beiträge: 2
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Verfasst am:
18.03.2008, 18:10 |
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Hallo. Uns wurde im Jahr 2005 für 2004 und 2005 aufgrund eines für uns nicht nachvollziehbaren Ablese- und Abrechungsfehlers 12.000,-€ zuviel für eingespeisten Strom ausgezahlt. Die Stadtwerke wollen jetzt das Geld zurück, wir wollen es aber nicht abgeben oder nur sowenig wie möglich. Hat jemand mit einem solchen Fall Erfahrungen? Die Bücher für den EEG-Ausgleich sind für 2005 zu. Was sollen wir tun? |
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Verfasst am:
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Betatester
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 1954
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
18.03.2008, 18:13 |
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caprifischer
Neu hier

Angemeldet: 18.03.2008
Beiträge: 2
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Verfasst am:
18.03.2008, 18:30 |
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...doch, klar. Meine Eltern dachten zuerst, dass das schon seine Richtigkeit hätte, man erläuterte ihnen, das ein Abrechnungsfaktor nicht berücksichtigt worden sei, man hätte das überprüft und dann wäre das aufgefallen. Damit haben Sie die Nachzahlung akzeptiert. Wie auch immer, fast drei Jahre später wollen die das Geld zurück. |
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olliausbs
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 504
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Verfasst am:
18.03.2008, 19:03 |
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Sieh´s positiv: Wenn Ihr in diesem Jahr unter´m Strich keine Einnahmen habt, dann braucht Ihr auch keine Steuern zu bezahlen
Gruß, Olli |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 538
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Verfasst am:
19.03.2008, 18:03 |
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Tach
| caprifischer hat Folgendes geschrieben: |
| Hallo. Uns wurde im Jahr 2005 für 2004 und 2005 aufgrund eines für uns nicht nachvollziehbaren Ablese- und Abrechungsfehlers 12.000,-€ zuviel für eingespeisten Strom ausgezahlt. Die Stadtwerke wollen jetzt das Geld zurück, wir wollen es aber nicht abgeben oder nur sowenig wie möglich. Hat jemand mit einem solchen Fall Erfahrungen? Die Bücher für den EEG-Ausgleich sind für 2005 zu. Was sollen wir tun? |
Wessen Bücher sind zu ?
Die beim EVU nicht.
Nachforderungen oder Rückzahlungen für mehrere Jahre wegen Ablesefehler gehören beim EVU zum Tagesgeschäft, da gibt es reichlich
Gerichturteile betreffend Verjährung etc usw.
Also wird man bei Einspeisern nicht wirklich juristisches Neuland betreten.
Wie groß ist den die Anlage ?
MfG |
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Randy
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.11.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Kreis Kleve Bedburg-Hau
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Verfasst am:
19.03.2008, 18:19 |
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Hallo caprifischer.
Wenn man über den Zeitraum von ca. zwei Jahren monatlich ungefähr 500 € zuviel gezahlt bekommt, so muß das auffallen. Sich still halten in der Hoffnung, daß es nicht auffällt ist keine Lösung. 12.000 € sind auch für die Stadtwerke kein kleiner Betrag, also muß man mit der Rückforderung rechnen.
Randy |
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700248
Stammmitglied

Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 51
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Verfasst am:
19.03.2008, 18:27 |
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Hallo
" Uns wurde im Jahr 2005 für 2004 und 2005 aufgrund eines für uns nicht nachvollziehbaren Ablese- und Abrechungsfehlers 12.000,-€ zuviel für eingespeisten Strom ausgezahlt."
Lese ich das richtig,daß die 12.000 Euro auf einmal als Nachzahlung für 2004 und 2005 ausbezahlt wurden?Und das Geld ist,obwohl ihr es doch wusstet daß es anscheinend fehlerhaft ausbezahlt worden ist,weg?
Also zurückgezahlt werden muß das Geld.Vielleicht läßt sich euer EVU auf eine Verrechnung mit zukünftigen Einkünften aus der PV-Anlage ein. |
_________________ 5,13 Kwp mit Blick auf´s Siebengebirge
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2233&profile_id=2002 |
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Max
Vielschreiber

Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 200
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Verfasst am:
19.03.2008, 21:29 |
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Hallo,
ob es bezüglich Ablesefehler genug Gerichtsurteile zu Gunsten von EVU´s
gibt , kann ich so nicht beurteilen wie atommafia es sagt.
Ich gehe mal davon aus, dass ein EVU nun nicht beliebig viele Jahre später eigene erstellte Abrechnungen korrogieren kann zu Gusten des eigenenen Hauses ( egal aus welchem Grund).
Jeder andere Gewerbetreibende könnte seine Rechnungen auch nicht beliebig, aufgrund Fehler in der Rechnungslegung, Jahre später korrigieren.
Ich gehe mal davon aus, dass auch hier der Grundsatz Treu und Glauben greifen könnte unter gewissen Voraussetzungen.
Jedoch bei 12.000 € zu hoher Vergütungszahlung stellt sich mir hier aber die Frage, ob dies mit dem Grundsatz Treu und Glauben zu vereinbaren ist, wenn es sich nur um eine z.B. 5 KWp Anlage handeln sollte.
In einem solchen Fall denke ich eher, dass sich hier der Abrechnungsfehler seitens des EVU´s einem offensichtlich hätte aufdrängen müssen.
Zum anderen gibt es sicher auch Verjährungsfristen, jedoch nehme ich an, dass diese Ansprüche im Jahre 2008 aus 2005 noch nicht verjährt
sein könnten.
Allerdings, wenn Ihr der Ansicht seid diese zu Unrecht bezogene Vergütung nicht zurückzahlen zu wollen, dann müsst ihr wohl zumindest in einen Rechtsanwalt investieren.
Auf der anderen Seite seid ihr ja aber auch unternehmerisch tätig mit einer PV Anlage und hier meine ich , hätte Euch schon bewusst sein sollen, alleine hinsichtlich von Ertragsprognosen, dass irgendetwas nicht stimmen kann, so dass ich mal nicht hoffe, dass das Geld verballert wurde.
Viele Grüße
Max |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 538
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Verfasst am:
19.03.2008, 22:44 |
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Tach
| Max hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
Jeder andere Gewerbetreibende könnte seine Rechnungen auch nicht beliebig, aufgrund Fehler in der Rechnungslegung, Jahre später korrigieren.
Viele Grüße
Max |
Verjährungsfrist für Rechnungen: 3 Jahre.
MfG |
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pictoros
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2006
Beiträge: 474
Wohnort: Schwaben
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Verfasst am:
20.03.2008, 01:12 |
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Hmmm,
heißt das jetzt, für 2005 können die zuviel geleisteten Auszahlungen geltend gemacht werden, hingegen für 2004 nicht mehr? Dann dürfte es sich ja nur um einen Teilbetrag der Gesamtsumme handeln, die das EVU zurückfordern kann?
Gruß
pictoros |
_________________ "Rentable PV auf Norddächern ist möglich!"
............................................................
"Auf der Südhalbkugel der Erde!"  |
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olliausbs
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 504
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Verfasst am:
20.03.2008, 15:28 |
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Es dürfte in bezug auf die Verjährung, wenn die denn greift, keine Rolle spielen, für welchen Zeitraum berechnet wurde, sondern WANN berechnet wurde...
Gruß, Olli |
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Carlson
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 17.01.2006
Beiträge: 317
Wohnort: Regensburg
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Verfasst am:
22.03.2008, 21:28 |
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tyisch
wäre der fall umgekehrt
(also das EVU hätte aus versehen zuwenig bezahlt....)
würden genau solche leute aufs EVU schimpfen und
das EVU verbrecherbande nennen.....
grüsse vom dach |
_________________ Umsatz ist Ehrgeiz, Gewinn ist Intelligenz |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4138
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Verfasst am:
22.03.2008, 22:55 |
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| Carlson hat Folgendes geschrieben: |
wäre der fall umgekehrt
(also das EVU hätte aus versehen zuwenig bezahlt....)
würden genau solche leute aufs EVU schimpfen und
das EVU verbrecherbande nennen..... |
Genau das habe ich auch schon die ganze Zeit gedacht.
Wenn die Kassiererin 3,-€ zuviel rausgibt wird stillschweigend weggegangen. Wenn aber 2,- Cent zuwenig beim Wechselgeld sind, dann machen die meißten den Mund auf.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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misol
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 07.06.2007
Beiträge: 70
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
23.03.2008, 00:05 |
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Ich finde, Recht muss Recht bleiben. Und wenn mir was nicht zusteht, dann sollte ich auch dazu stehen und das entsprechend zurückgeben. Einfach drauf zu hoffen, dass es keiner merkt ist doch lächerlich. Wenn es der umgekehrte Fall wäre, würde man doch auch auf sein "Recht" beharren. Ich weiß nicht, warum das EVU nun auf einmal Unrecht haben soll. Ich bin auch Gewerbetreibender und bin froh (klopfe auf Holz) immer mit Ehrlichen Leuten bisher zu tun gehabt haben, denen ich auch danach noch beibringen konnte, dass ich mich verrechnet habe.
Aber seis drum, wenn ihr euch weigern werdet, werdet ihr in meiner Weltanschauung auch nicht reicher werden. Das soll nicht böse gemeint sein, aber es ist meine volle Überzeugung, dass man Dinge, die einem nicht zustehen auch entsprechend wieder verliert... wie auch immer .... |
_________________ 36 Sunways SM 230NA11 230Wp
= 8,28 KWp
Ausrichtung fast genau Süd
Dachneigung 38 Grad
1 Sunways NT 6000
1 Sunways NT 2600 |
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sonnenökonom
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 297
Wohnort: Rottal-Inn
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Verfasst am:
23.03.2008, 00:59 |
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Ich weiß nicht, wo hier das Problem liegen könnte. Die Stadtwerke haben zu hohe Abschlagszahlungen geleistet (warum auch immer). Dies wird jetzt abgerechnet. Das ist ein alltäglicher und üblicher Vorgang. Ob beim Energiebezug, bei den Heizkosten, Wasser/Kanal oder wo auch sonst. Überall wo Abschlagszahlungen geleistet werden.
Und wenn das (was ihm nie zustand) jemand "nicht abgeben will oder nur so wenig wie möglich", so spricht das m.E. vor allen Dingen nicht gerade für zweierlei: 1. ein gesundes Rechtsempfinden und 2. einen positiven Charakter.
Ich denke, die Stadtwerke werden schon wissen, was hier zu tun ist und auch dementsprechend handeln, glaubt ein
etwas ungehaltener sonnenökonom |
_________________ ich bin Milchbauer, meine Kühe stehen auf den Dächern!
25,8 kWp (120 x Sanyo HIP 215) - WR: 3 x SMA Mini Central 8000 TL
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2343
60 kWp (279 x Sanyo HIP 215) - WR: 9 x diverse SMA
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2387 |
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