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MichaelBC
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.10.2007
Beiträge: 125
Wohnort: 88400 Biberach
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Verfasst am:
10.12.2007, 16:08 |
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Hallo,
ich hätte mal eine Frage an die Finanzexperten.
Auf welchen Zeitraum schreibt Ihr denn das Zubehör zur Solaranlage ab.
Aktuelles Beispiel:
Wenn ich nächstes Jahr ein neues Solarlog kaufe, wie wird das abgeschrieben ? Eigentlich ist es ja nicht als Teil der Anlage zu sehen, die Stromproduktion funktioniert ja auch ohne. Auf der anderen Seite kostet das 800e ja über 800 Euro und kann somit wohl nicht auf einmal abgeschrieben werden.
Könnte man das als Computer auf 3 Jahre abschreiben ?
Anderes Beispiel:
Wenn nach 10 Jahren mein Wechselrichter kaputt geht und ich einen neuen kaufen muss, wie würde der Kaufpreis abgeschrieben ?
Viele Grüße
Michael |
_________________ 12,24 kWp
72 Module Trina Solar 170
2 * SMA 4200 TL mit je 2 * 13 Moulen
1 * SMA 3300 TL mit 2* 10 Modulen
Solarlog 800
Am Netz seit 08.11.2007 |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
10.12.2007, 16:46 |
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Ab 2008 gelten andere Abschreibungen.
Alle Anschaffungen von 150 bis 1000 EUR müssen zusammengefasst werden und generell über 5 Jahre abgeschrieben.
Selbst wenn ein Teil in dieser "Sammlung" defekt geht, ändert das nichts an der AfA.
Anschaffungen über 1000 EUR werden über die amtlichen AFA-Tabellen abgeschrieben.
Anschaffungen bis 100 EUR können sofort abgeschrieben (bis 2007=410 EUR)
Wechselrichter werden als Teil der PV-Anlage über 20 Jahre abgeschrieben.
Reparaturen können gleich abschreiben werden,
Neugeräte ?, wahrscheinlich bis zum Rest der 20 Jahre.
Die meisten WR-Hersteller bieten Austauschgeräte an. |
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4motion
Forumsinventar

Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold
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Verfasst am:
16.12.2007, 13:44 |
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hallo
dazu habe ich auch noch eine frage
wenn man nachträglich einen solarlog kauft mit piggybacks usw dann sind das ja ungefähr in meinem fall 600 euro inkl Mwst.
d.h also ich schreibe diese summe über die laufzeit 20 jahre ab,steuer bekomme ich "sofort" wieder bei der voranmeldung richtig?
ist es denn jetzt besser das ding in 2007 zu kaufen oder in 2008?
danke für infos gruß 4motion |
_________________ 12x sanyo 210er
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wr sma 4200tl und sma 1100e |
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FürDieZukunft
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
16.12.2007, 13:53 |
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| 4motion hat Folgendes geschrieben: |
...bekomme ich "sofort" wieder bei der voranmeldung richtig?
ist es denn jetzt besser das ding in 2007 zu kaufen oder in 2008?
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Ja Mwst gibt es nach der Voranmeldung wieder zurück, egal wie hoch der Betrag ist
Am besten Solarlog + piggybacks getrennt kaufen jeweils sofort abschreiben.
bis 410 EUR netto sofort abschreiben geht nur noch 2007 !!!, siehe oben |
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4motion
Forumsinventar

Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold
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Verfasst am:
16.12.2007, 14:03 |
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hallo
danke für die schnelle info
also das geht
solarlog 474,81 brutto also 396,47 brutto und die kann ich sofort komplett abschreiben?
und dann noch die beiden piggybacks nochmal abschreiben....
gruß 4motion |
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Paul Panzer
Vielschreiber


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Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
16.12.2007, 17:17 |
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| 4motion hat Folgendes geschrieben: |
also das geht
solarlog 474,81 brutto also 396,47 brutto und die kann ich sofort komplett abschreiben?... |
Na Frau Merkel, wie war das noch gleich mit brutto & netto?
Gruß
Paul  |
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4motion
Forumsinventar

Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold
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Verfasst am:
16.12.2007, 18:53 |
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| Paul Panzer hat Folgendes geschrieben: |
| 4motion hat Folgendes geschrieben: |
also das geht
solarlog 474,81 brutto also 396,47 brutto und die kann ich sofort komplett abschreiben?... |
Na Frau Merkel, wie war das noch gleich mit brutto & netto?
Gruß
Paul  |
hallo
ok hoffe habe jetzt keinen neuen spitznamen.. also natürlich 474,81 mit Mwst und 399 ohne Mwst
tippfehler bzw gedankenfehler
gruß 4motion |
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hgf1948
Forumsinventar

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Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 650
Wohnort: Am Ammersee
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Verfasst am:
17.12.2007, 00:45 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
| ...Am besten Solarlog + piggybacks getrennt kaufen jeweils sofort abschreiben. |
Piggybacks sind eigenständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter?
Selbst beim Solarlog habe ich Zweifel (was ist die wirtschaftliche Nutzung ohne WR und Module?)!
Ein Drucker zählt z. B. nicht als eigenständig nutzungsfähiges Wirtschaftsgut.
Gruß hgf |
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das399igste
Forumsinventar


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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
17.12.2007, 00:52 |
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| hgf1948 hat Folgendes geschrieben: |
| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
| ...Am besten Solarlog + piggybacks getrennt kaufen jeweils sofort abschreiben. |
Piggybacks sind eigenständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter?
Selbst beim Solarlog habe ich Zweifel (was ist die wirtschaftliche Nutzung ohne WR und Module?)!
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würde ich aus so sehen
| Zitat: |
Ein Drucker zählt z. B. nicht als eigenständig nutzungsfähiges Wirtschaftsgut.
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Der Vergleich passt aber so pauschal nicht. Wenn ich zwei PC habe und der Drucker eine Netzwerkschnittstelle, steht er im Anlagenverzeichnis alleine da, wenn er alleine auch nicht viel kann.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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hgf1948
Forumsinventar

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Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 650
Wohnort: Am Ammersee
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Verfasst am:
17.12.2007, 02:01 |
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| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
| hgf1948 hat Folgendes geschrieben: |
| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
| ...Am besten Solarlog + piggybacks getrennt kaufen jeweils sofort abschreiben. |
Piggybacks sind eigenständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter?
Selbst beim Solarlog habe ich Zweifel (was ist die wirtschaftliche Nutzung ohne WR und Module?)!
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würde ich aus so sehen
| Zitat: |
Ein Drucker zählt z. B. nicht als eigenständig nutzungsfähiges Wirtschaftsgut.
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Der Vergleich passt aber so pauschal nicht. Wenn ich zwei PC habe und der Drucker eine Netzwerkschnittstelle, steht er im Anlagenverzeichnis alleine da, wenn er alleine auch nicht viel kann.
Sonnige Grüße
Harald |
Hi Harald,
ich zitiere:
b) Ob ein Wirtschaftsgut selbständig oder nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern nutzbar ist, beurteilt sich nach der konkreten Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen. Eine dauerhafte und feste körperliche Verbindung ist jedenfalls nicht erforderlich. Verliert ein Wirtschaftsgut, das zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt wird, seine eigene Nutzungsfähigkeit, wenn es von den übrigen getrennt wird, so spricht dies für einen Nutzungszusammenhang und damit gegen die Annahme eines geringwertigen Wirtschaftsgutes. Technisch aufeinander abgestimmt sind Wirtschaftsgüter, wenn zusätzlich zu einem wirtschaftlichen (betrieblichen) Zusammenhang ihre technischen Eigenschaften auf ein Zusammenwirken angelegt sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.; Werndl in K/S/M, § 6 Rdnr. I 53 ff.; Kleinle in Herrmann/Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 6 EStG Anm. 1272 ff.; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 461).
c) Nach diesen Grundsätzen sind Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage in der Regel zwar selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter; denn die einzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind ihren technischen Eigenschaften nach auf ein Zusammenwirken angelegt und verlieren mit einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig ihre eigene Nutzungsfähigkeit (so auch FG München, Urteil vom 30. Juni 1992 16 K 4178/91, EFG 1993, 214; Werndl in K/S/M, § 6 Rdnr. I 100; Kleinle in H/H/R, § 6 EStG Rz. 1300; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 462; Macher, DStZ 2002, 315, 317). Dass zwischen diesen Geräten teilweise keine körperliche Verbindung (mehr) besteht, ist unerheblich; die Verbindung in Form eines kabellosen Datenflusses genügt.
d) Eine Ausnahme bilden hierbei Kombinations-Geräte, die beispielsweise nicht nur als Drucker, sondern unabhängig von dem Rechner und den übrigen Peripherie-Geräten auch als Fax und Kopierer genutzt werden können. Das Gleiche gilt für externe Datenspeicher, die unabhängig vom Rechner der Speicherung, dem Transport und der Sicherung von Daten dienen. Hierbei kann es sich grundsätzlich, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG vorliegen, um geringwertige Wirtschaftsgüter handeln; doch ist auch insoweit stets die tatsächliche Verwendung der betreffenden Geräte im Einzelfall maßgeblich.
Gruß hgf |
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das399igste
Forumsinventar


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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
17.12.2007, 02:34 |
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| hgf1948 hat Folgendes geschrieben: |
ich zitiere:
b) Ob ein Wirtschaftsgut selbständig oder nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern nutzbar ist, beurteilt sich nach der konkreten Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen. Eine dauerhafte und feste körperliche Verbindung ist jedenfalls nicht erforderlich. Verliert ein Wirtschaftsgut, das zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt wird, seine eigene Nutzungsfähigkeit, wenn es von den übrigen getrennt wird, so spricht dies für einen Nutzungszusammenhang und damit gegen die Annahme eines geringwertigen Wirtschaftsgutes. Technisch aufeinander abgestimmt sind Wirtschaftsgüter, wenn zusätzlich zu einem wirtschaftlichen (betrieblichen) Zusammenhang ihre technischen Eigenschaften auf ein Zusammenwirken angelegt sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.; Werndl in K/S/M, § 6 Rdnr. I 53 ff.; Kleinle in Herrmann/Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 6 EStG Anm. 1272 ff.; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 461).
c) Nach diesen Grundsätzen sind Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage in der Regel zwar selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter; denn die einzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind ihren technischen Eigenschaften nach auf ein Zusammenwirken angelegt und verlieren mit einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig ihre eigene Nutzungsfähigkeit (so auch FG München, Urteil vom 30. Juni 1992 16 K 4178/91, EFG 1993, 214; Werndl in K/S/M, § 6 Rdnr. I 100; Kleinle in H/H/R, § 6 EStG Rz. 1300; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 462; Macher, DStZ 2002, 315, 317). Dass zwischen diesen Geräten teilweise keine körperliche Verbindung (mehr) besteht, ist unerheblich; die Verbindung in Form eines kabellosen Datenflusses genügt.
d) Eine Ausnahme bilden hierbei Kombinations-Geräte, die beispielsweise nicht nur als Drucker, sondern unabhängig von dem Rechner und den übrigen Peripherie-Geräten auch als Fax und Kopierer genutzt werden können. Das Gleiche gilt für externe Datenspeicher, die unabhängig vom Rechner der Speicherung, dem Transport und der Sicherung von Daten dienen. Hierbei kann es sich grundsätzlich, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG vorliegen, um geringwertige Wirtschaftsgüter handeln; doch ist auch insoweit stets die tatsächliche Verwendung der betreffenden Geräte im Einzelfall maßgeblich.
Gruß hgf |
da wage ich nichts gegen zu sagen, außer, das ich bis jetzt Drucker, Scanner etc. als GWGs abschreiben durfte. Aber da mag der Sachbearbeiter nicht richtig informiert gewesen sein oder hatte nach irgendeiner Ausführungsbestimmung einen gewissen Handlungsspielraum.
Theorie und Praxis
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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phenning
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 11.09.2007
Beiträge: 716
Wohnort: Weingarten/Baden
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Verfasst am:
17.12.2007, 06:59 |
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Hmm. Der Solarlog läuft auch des Nachts, die PV-Anlage eben nicht. Somit ist er sowohl eigenständig nutzbar, er dient eben zu Datenspeicherung auch dann, wenn die Anlage nicht arbeitet. |
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hgf1948
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 650
Wohnort: Am Ammersee
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Verfasst am:
17.12.2007, 15:21 |
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| phenning hat Folgendes geschrieben: |
| Hmm. Der Solarlog läuft auch des Nachts, die PV-Anlage eben nicht. Somit ist er sowohl eigenständig nutzbar, er dient eben zu Datenspeicherung auch dann, wenn die Anlage nicht arbeitet. |
Hi Peter,
welche Daten werden denn gespeichert, wenn die PV-Anlage nicht läuft?
Gut, man kann immerhin auf bereits gespeicherte Daten zugreifen.
Dies ist aber eine rein technische Betrachtungweise, das Zauberwort lautet jedoch wirtschaftlicher (betrieblicher) Zusammenhang (den zitierten Text einfach noch einmal lesen)! Ein Solarlog o. ä. ergibt (zumindest für mich) ohne PV-Anlage keinen wirtschaftlichen Sinn, und dies ist das ausschließliche Beurteilungskriterium.
Ohne PV-Anlage wäre ein Solarlog ein technisches Spielzeug und überhaupt nicht abschreibfähig.
Ich gebe aber (aus 20-jähriger Bilanzierungserfahrung und mehreren Betriebsprüfungen) gerne zu, dass auch Betriebsprüfer es nicht immer so genau nehmen.
Gruß hgf
NB: Der Beitrag gibt nur mein persönliches Verständnis wieder und ist nicht als Steuerberatung zu verstehen. |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
17.12.2007, 15:43 |
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Macht es euch doch nicht so schwer.
Einfach probieren, sofort abschreiben ,
wenn das FA das nicht mitmacht, dann halt über 20 Jahre abschreiben.
Am besten noch einen PC anschaffen für die Elster-Anmeldungen und Überwachung der PV-Anlage.
Auch das FA prüft nicht alles. |
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Paul Panzer
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
17.12.2007, 23:19 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
| ...Auch das FA prüft nicht alles. |
Aber ab 1000,-€ schon.
Dann eben doch ein Laptop.
Gruß
Paul |
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