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ThoR
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Angemeldet: 22.07.2007
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Wohnort: nähe Massing
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Verfasst am:
06.08.2007, 21:22 |
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Bei meiner zweiten Anlage hatte ich etwas Probleme mit der Inbetriebnahme. Zwar war ich persönlich bei der E.ON und habe dem zuständigen Sachbearbeiter erklärt dass ich ab dem 07.06. in Urlaub bin und ich die Inbetriebnahme gerne davor durchführen würde - genützt hat es aber leider nicht viel. Er sagte mir dass der zuständige Mann viel zu tun hätte und er mir nicht versprechen könne ob der das noch schaffen würde.
So ging die Anlage dann auch erst am 20.06. an´s Netz.
Von einem Bekannten weiß ich, dass dort der Elektriker die Anlage in Betrieb genommen hat.
Unsere E.ON hat das aber strikt untersagt - nur mit dem E.ON eigenen Mann dürfe die Anlage eingeschaltet werden.
Ich finde dazu nicht was mir Rechtsauskunft geben könnte.
Darf die Anlage durch den Elektriker in Betrieb genommen werden oder entscheidet darüber der EVU ??
Wenn jemand etwas darüber weiß würde ich um einen Link bitten.
Gruß
ThoR |
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Verfasst am:
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
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Verfasst am:
06.08.2007, 21:46 |
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Eine PV-Anlage "in Betrieb nehmen" ist was anderes als Einspeisen. Hier scheint eine Anschlussverweigerung vorgelegen zu haben.
Zum "in Betrieb nehmen" brauche ich kein EVU. Dieses wird sehr deutlich wenn es beim Jahreswechsel um die Höhe der Vergütung geht (siehe §3 Abs. 4 EEG " http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm#anm3(2)inbetrieb )
Wenn eine Anlage "im Betrieb" ist, ist das EVU verpflichtet den Strom abzunehmen und zu vergüten. Sollte das EVU den Strom nicht abnehmen wollen (weil Personaldecke unzureichend ist), so sollte eine Schadenersatzpflicht gegeben sein, immerhin ist das EVU seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen.
Nun gilt es auszurechnen wie hoch der entstandene Schaden ist und ob man dann Lust hat das einzutreiben
Sonnige Grüße
Harald. |
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ThoR
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Angemeldet: 22.07.2007
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Verfasst am:
06.08.2007, 22:02 |
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Was hätte passieren können wenn ich die Anlage selbst (oder der Elektriker) in Betrieb genommen hätte??
Welchen Zeitraum muss ich dulden den der EVU als "Wartezeit" vorgibt??
Tja - wenn ich die geleisteten Werte von der ersten Anlage über diesen Zeitraum nehme, sie durch die 27,3kwp teile und mal die 25,2kwp der zweiten Anlage nehme, dann komme ich auf 2126kwh (*0,4921 = 1046,20 €) die mir in dieser Zeit verloren gingen.
Das ist kein Pappenstiel............ |
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
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Verfasst am:
06.08.2007, 22:25 |
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Hinterher wird es wohl an formalen Dingen scheitern.
Ich frage mal meine trübe Glaskugel:
Das EVU sollte rechtzeitig (reichen 10 Tage?) vor der geplanten Inbetriebnahme schriftlich über den Termin informiert werden, also das zu dem Termin die Anlage "in Betrieb" geht.
Der sachkundige Installateur nimmt die Anlage "in Betrieb" und dokumentiert das ganze entsprechend. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Anlage und die Pflicht zur Abnahme und Vergütung ist gegeben.
Du wirst wohl erst mal das Problem haben nachzuweisen das das EVU Deinen ersten Termin offiziell wusste und ignorierte. Zum Anderen ist Deine Anlage ja wohl erst zum 20.6. "in Betrieb" gegangen und das EVU hat dann auch sofort den Zähler drehen lassen - also kein Annahmeverzug.
Das EVU hat wohl erfolgreich auf Zeit gespielt. Das Problem ist leider das man meist freundlich sein will und es vermeidet verbindliche Aussagen zu machen und Fristen zu setzen.
Merke - man fragt nicht das EVU, man teilt mit und setzt Fristen.
Sonnige Grüße
Harald |
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ThoR
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Beiträge: 62
Wohnort: nähe Massing
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Verfasst am:
06.08.2007, 22:51 |
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| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
Merke - man fragt nicht das EVU, man teilt mit und setzt Fristen.
Sonnige Grüße
Harald |
OK - wieder was gelernt.
Danke für die Antworten.
Gruß
ThoR |
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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 630
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Verfasst am:
07.08.2007, 22:40 |
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Tach
| ThoR hat Folgendes geschrieben: |
| Bei meiner zweiten Anlage hatte ich etwas Probleme mit der Inbetriebnahme. Zwar war ich persönlich bei der E.ON und habe dem zuständigen Sachbearbeiter erklärt dass ich ab dem 07.06. in Urlaub bin und ich die Inbetriebnahme gerne davor durchführen würde - genützt hat es aber leider nicht viel. |
Wann war man denn beim EVU ?
Ein paar Tage muß man denen für die Bearbeitung schon zugestehen, kann ja vorkommen , das das Ortsnetz so mit EEG-Anlagen voll ist, das auch für eine Anlage kleiner 30 kW vorher das Netz verstärkt werden muß.
MfG |
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1532
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Verfasst am:
08.08.2007, 00:01 |
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| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Ein paar Tage muß man denen für die Bearbeitung schon zugestehen, kann ja vorkommen , das das Ortsnetz so mit EEG-Anlagen voll ist, das auch für eine Anlage kleiner 30 kW vorher das Netz verstärkt werden muß. |
richtig, von jetzt auf gleich wird das wohl nichts.
10 Tage sollten selbst bei komplizierter interner Post- und Informationsverteilung dicke ausreichen. Man teilt mit wer ab wann wo wie viel einspeisen will. Bei dem wie viel ist wohl maßgeblich die max. Leistung der WR und nicht der kWp-Wert auf dem Dach - beides anzugeben schadet aber bestimmt nicht.
Wenn das EVU Bedenken hat, so hat es Zeit und Gelegenheit genug dieses schriftlich und ausführlich zu begründen und zu belegen. Liegt keine nachvollziehbare Begründung vor so sind die Bedenken als unbegründet zurückzuweisen.
Um solchen Problemen im Vorfeld den Boden zu entziehen, sollte man bei Bestellung der Anlage dem EVU die entsprechenden Daten (wer, ab wann, wo, wie viel) freundlicherweise gleich mitteilen, dann kommt der Wunsch nach Anschluss nicht so überraschend und die Zeit für den Ausbau läuft ab Mitteilung für den Betreiber.
Beliebtes Spiel ist auch das Verlangen nach speziellen Formularen, ohne die eine Bearbeitung nicht möglich sein soll - reine Verzögerungstaktik! Im EEG steht nichts von Formularen.
Sonnige Grüße
Harald |
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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 630
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Verfasst am:
09.08.2007, 21:47 |
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[quote="das399igste"]
| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
richtig, von jetzt auf gleich wird das wohl nichts.
10 Tage sollten selbst bei komplizierter interner Post- und Informationsverteilung dicke ausreichen. Man teilt mit wer ab wann wo wie viel einspeisen will. Bei dem wie viel ist wohl maßgeblich die max. Leistung der WR und nicht der kWp-Wert auf dem Dach - beides anzugeben schadet aber bestimmt nicht.
Wenn das EVU Bedenken hat, so hat es Zeit und Gelegenheit genug dieses schriftlich und ausführlich zu begründen und zu belegen. Liegt keine nachvollziehbare Begründung vor so sind die Bedenken als unbegründet zurückzuweisen.
Beliebtes Spiel ist auch das Verlangen nach speziellen Formularen, ohne die eine Bearbeitung nicht möglich sein soll - reine Verzögerungstaktik! Im EEG steht nichts von Formularen.
Sonnige Grüße
Harald |
und steht in EEG das Unterlagen in lesbarer Qualität und in Deutsch eingereicht werden und nicht in Kisuaheli und auf Butterbrotpapier ?
Irgendwie selbstverständlich aber es steht nicht im EEG.
Und betreffend der Formulare: bei Kleinanlagen bis 30 kW sind da nur ein paar Kreuze an der richtigen Stelle zu machen und unwichtige Kleinigkeiten wie Anschrift, Anlagenstandort, Betreibername usw
Die Vorlagen gibt es häufig genug auf der Internetseite der EVUs,
für die Installateure werden ebenfalls Schnittstellen im Internet zue
EVU-EDV bereitgestellt.
Alles nur um zu verzögern
MfG |
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sand-pit
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Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 652
Wohnort: Geldern Niederrhein
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Verfasst am:
09.08.2007, 21:57 |
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@ Atommafia
...vielleicht sollten Deine Kollegen mal mehr nen Auge auf den Krümmel oder Brunsbüttel werfen....
Dafür könnte man sicher noch ein paar Formulare mehr entwerfen....
das399igste hat Folgendes geschrieben:
Merke - man fragt nicht das EVU, man teilt mit und setzt Fristen.
Sonnige Grüße
Harald
So isses.... |
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"Gedanken hüpfen wie Flöhe von einem Menschen auf den anderen. Aber sie beißen nicht alle." |
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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 630
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Verfasst am:
09.08.2007, 22:29 |
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Tach
| sand-pit hat Folgendes geschrieben: |
das399igste hat Folgendes geschrieben:
Merke - man fragt nicht das EVU, man teilt mit und setzt Fristen.
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die Fristen die im EEG stehen ?
Damit kann man gut leben bei den EVUs
zB § 4 Absatz 4 : 8 Wochen
MfG |
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das399igste
Forumsinventar


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Angemeldet: 05.05.2007
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Verfasst am:
09.08.2007, 23:39 |
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| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
die Fristen die im EEG stehen ?
Damit kann man gut leben bei den EVUs
zB § 4 Absatz 4 : 8 Wochen
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Leben und Leben lassen. 8 Wochen sind in diesem speziellen Fall doch in Ordnung. In §4 Abs. 3 hat das EVU nur 4 Wochen Zeit. Man darf halt nicht den Fehler begehen alles fertig zu stellen und dann zum EVU hindackeln und glauben Morgen kommt einer vorbei und schließt an.
Wenn ich weiß, das ich eine PV-Anlage bauen will und mich auf ein Angebot eingeschossen habe können die entsprechenden Anträge/Infos an das EVU rausgehauen werden. Bei den gängigen Zahlungs- und Lieferzeiten ist die Anlage mit Ablauf der Fristen fertig.
Ich erwarte nicht das das EVU anfängt zu hexen, aber ein Wunder wäre auch mal nett.
Sonnige Grüße
Harald |
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drmedbob
Stammmitglied

Angemeldet: 22.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Bayreuth
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Verfasst am:
10.08.2007, 08:23 |
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Hallo zum Thema Inbetriebnahmen der EON Bayern
Hier muss ich warenen. Es gibt nur eine offizelle Vorgehensweise in Bayern
1. Fertigstellungsmeldung des Elektrikers
Dann gint es eine infofizelle Aussage der EON das die Anlage innerhalb 5 Tage am Netz ist.
Sollte jemand die PV Anlage eigenständig zuschalten - kann mächtig Ärger bekommen. Denn nach TAB hat dieses Recht nur der Energieversorger nach Überprüfung der Anlage. Kann ich aus eigener Erfahrung mitteilen. Ein Meisterkollege wurde aus dem Installateurverzeichnis gestrichen weil er sich nicht an diese Vorgehensweise in dem Eon Bereich gehalten hat.
Natürlich gibt es auch Kundencenter der Eon die Inbetriebnahmen ohne den EON mitarbeiter dulden, das weiß aber dein zuständiger Elektroinstallateur |
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evu-man
Stammmitglied

Angemeldet: 18.01.2006
Beiträge: 32
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Verfasst am:
26.09.2007, 23:21 |
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Da kann ich nur zustimmen !
Nur das EVU nimmt die Anlage in Betrieb wenn die Anlage so sicherheitstechnisch o.k. ist.
Eine eigenmächige Selbstinbetriebnahme hat Konsequenzen für den Elektriker ! |
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das399igste
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1532
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
27.09.2007, 01:18 |
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| evu-man hat Folgendes geschrieben: |
Nur das EVU nimmt die Anlage in Betrieb wenn die Anlage so sicherheitstechnisch o.k. ist.
Eine eigenmächige Selbstinbetriebnahme hat Konsequenzen für den Elektriker ! |
Wann ich meine Anlage in Betrieb nehme ist meine Sache und wenn da ein EVU-Mensch irgendwas mitbestimmen will bekommt er ganz schön heftig was auf die Finger.
Das EVU ist auch keine technische Prüfinstanz die die ordnungsgemäße Ausführung der Installation gemäß der einschlägigen Vorschriften zu überprüfen hat. Wenn der Installateur die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen hat (z.B. Meisterprüfung) und sagt das die Anlage in Ordnung ist dann ist das so - da prüft kein Oberlehrer vom EVU.
Das EVU hat nur in dem Moment ein begrenztes Mitspracherecht, wenn ich in das Netz des EVU einspeisen will. Für die Inbetriebnahme ist das nicht von Belang.
| Zitat: |
§ 3 (4) Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft
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und in §3, Absatz 2 Satz 2, letzter Nebensatz steht:
| Zitat: |
nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind insbesondere Wechselrichter, Wege, Netzanschlüsse, Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen.
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Und dann ist da noch der §4
| Zitat: |
§ 4
Abnahme- und Übertragungspflicht
§ 4 (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen.
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Es wird wirklich Zeit das den EVUs, die ihre monopolartigen Strukturen durch Nötigungen des Elektrohandwerkes schützen und ausbauen wollen das Handwerk gelegt wird.
Selbst hier im Forum wird durch gezielte Falschinformation versucht Interessierte auf Linie zu bringen. Jemand der sich hier selber evu-man nennt wäre gut beraten sich vorher erstmal gründlich zu informieren.
Wenn ich sowas lese kriege ich sonnn Hals, muß mal sehen ob ich nicht noch schnell ein paar Dächer mit PV vollpacken kann, nur um das EVU zu ärgern...
Sonnige Grüße
Harald |
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Elektro und Umwelt
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Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 947
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
27.09.2007, 09:37 |
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Irgendwie kann ich Eure Probleme nicht ganz verstehen.
Wir schicken den Inbetriebsetzungsantrag an das zuständige EVU und klären dann auf dem kurzen Dienstweg (mit zust. Zählermonteur) die sog. "Inbetriebnahme". Das gab noch nie Probleme auch wenn die Anlage schon 2 Wochen gelaufen ist.
Was hier einfach zählt ist ein gutes Verhältnis zwischen EVU und Elektriker.
Problematisch wirds aus unserer Erfahrung nur wenn der Anlagenbetreiber selber versucht mit dem EVU was auszumachen und hier womöglich noch Fristen setzt.
Das hat glaube ich keiner so gerne....
Gruß E&U |
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