| Autor |
|
lothar.jestaedt
Öfters hier


Angemeldet: 11.03.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Eichenzell
|
Verfasst am:
26.11.2007, 21:23 |
 |
Hallo,
ich habe einen (serien) Brief vom Netzbetreiber bekommen. In dem steht das er gemäß Energiewirtschaftsgesetz in nächsten Jahr (2008) die Abschlagszahlungen an die eingespeiste Menge der Energie anpassen muß.
Es gibt im nächsten Jahr im Jan. 2,92%, Feb.4,39%, Mrz. 7,99%, Apr 10,91%,
Mai 13,45%, Jun 13,79%, Jul. 13,91%, Aug 12,24%, Sep 8,95%, Okt. 5,82%, Nov. 3,24%, Dez 2,39% vom zu erwartenden Ertrag. Gemäß EEG habe ich leider nichts gefunden was dagegen spricht. Aber damit wird die Finazierung von neuen Anlagen wieder schwerer bzw. alte Finazierungen werden im Frühling zur Belastung.
Was ist eure Meinung dazu. Gibt es noch mehr Netzbetreiber die so verfahren?
Ich bin gespannt auf eure Antworten. |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
Betatester
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2078
Wohnort: Oberbayern
|
Verfasst am:
26.11.2007, 21:28 |
 |
|
|
 |
bereil
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1390
Wohnort: Ostfriesland
|
Verfasst am:
26.11.2007, 21:30 |
 |
Puh - das trifft manchem dann schon hart.
Kannst du uns noch mitteilen, welchen Netzbetreiber du hast?
Danke,
bereil
P.S.: Ich habe Samstag auch einen Brief von meinem Netzbetreiber bekommen - mit einem Kalender für 2008  |
_________________ Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
7,28kwp 56 Mitsubishi PV-MF130EA2 mit Kaco WR 2x PVI3500xi und Solarlog 400e
www.solarlogshop.de |
|
|
 |
stromar
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 22.10.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Allgäu
|
Verfasst am:
26.11.2007, 21:58 |
 |
|
|
 |
Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
|
Verfasst am:
26.11.2007, 22:17 |
 |
Auszug aus dem EnWG:
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
(2) Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
(3) Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.
Ich würde das Schreiben deines EVU mal an die zuständige Regulierungsbehörde geben, mit der Bitte um Stellungnahme ob das EnWG das überhaupt so vorschreibt und ob es bei Einspeisung nach EEG überhaupt anzuwenden ist.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
|
|
 |
Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 433
Wohnort: Vellmar
|
Verfasst am:
26.11.2007, 22:19 |
 |
Hallo Lothar,
bis jetzt bekomme ich von beiden EVU´s (E.ON-Mitte / Städt. Werke KS) eine gleich hohe monatliche Abschlagszahlung berechnet im ersten Jahr nach der Sollleistung und ab dem zweiten Jahr nach dem Zählerstand - also genau umgekehrt wie beim Strombezug.
Sollten das alle EVU´s änderen so geht es uns dann wie den Betreibern die monatlich nach tatsächlichem Zählerstand abrechnen müssen. Dann heißt es in Zukunft im Sommer Rücklagen für den Winter bilden. Hier zahlt sich jetzt doch wieder der ein oder andere Einspeisevertrag aus in dem eine monatliche gleichbleibende Zahlung nach durchschnittlicher Jahreseinspeisung vereinbart ist.
Im EEG steht nichts drin, dass der EVU einen monatlichen Abschlag zahlen muß, er ist nur verpflichtet die eingespeiste Ernergie zu vergüten. So mit denke ich mal, dass man ohne Vertrag mit dem EVU hier nichts machen kann.
Viele Grüße
Wolfgang |
_________________ Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e
Links: Meine PV-Anlagen
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang Neumann am 26.11.2007, 23:13, insgesamt einmal bearbeitet |
|
|
 |
Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 571
|
Verfasst am:
26.11.2007, 22:34 |
 |
Tach
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Ich würde das Schreiben deines EVU mal an die zuständige Regulierungsbehörde geben, mit der Bitte um Stellungnahme ob das EnWG das überhaupt so vorschreibt und ob es bei Einspeisung nach EEG überhaupt anzuwenden ist.
Klaus |
Aehm die an die tatsächliche Einspeisung angepassten monatlich unterschiedlichen Abschlagsbeträge ergeben sich aus EEG § 14 und die bundesweite Umsetzung des EEG-Umlageverfahrens.
Man hat ja mittlerweile ein paar Jahre Erfahrungen sammeln können.
Viel Spaß beim Schreiben an die Regulierungsbehörde
MfG |
|
|
|
 |
Suncraft
Öfters hier


Angemeldet: 13.09.2007
Beiträge: 17
Wohnort: Hessen
|
Verfasst am:
26.11.2007, 22:39 |
 |
Hallo Leute,
ich bin bei ÜWAG Netz AG und hatte heute leider auch so´n Brief im Kasten..... TOLL !
Gruß aus Hessen.... |
_________________ 13,04 KW/p Power aus 79 Schüco Modulen und 3 Sunny Boy Wechselrichtern !
,,,scheine, scheine liebe Sonne..... |
|
|
 |
Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
|
Verfasst am:
26.11.2007, 22:42 |
 |
| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Tach
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Ich würde das Schreiben deines EVU mal an die zuständige Regulierungsbehörde geben, mit der Bitte um Stellungnahme ob das EnWG das überhaupt so vorschreibt und ob es bei Einspeisung nach EEG überhaupt anzuwenden ist.
Klaus |
Aehm die an die tatsächliche Einspeisung angepassten monatlich unterschiedlichen Abschlagsbeträge ergeben sich aus EEG § 14 und die bundesweite Umsetzung des EEG-Umlageverfahrens.
Man hat ja mittlerweile ein paar Jahre Erfahrungen sammeln können.
Viel Spaß beim Schreiben an die Regulierungsbehörde
MfG |
Und warum schreiben sie ihm dann so eine Sch.... vom EnWG?
Sollten sich noch viel mehr Einspeiser direkt bei Schikanen an den Regulierer wenden. Dann erfährt es auch sehr schnell die Politik mal.
Ich hatte bei der Art deiner postings schon vermutet dass Du irgendwo auf "anderen Ufern" arbeitest.
editiert: Auch das Umlageverfahren betrifft zwar die Netzbetreiber aber nicht die Einspeiser. Da kann ich schon eher Wolfgangs Argumentation folgen
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
|
|
 |
Wiese
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.01.2007
Beiträge: 1771
Wohnort: 76297
|
Verfasst am:
26.11.2007, 22:57 |
 |
... und wo ist da das Problem?
Man muss doch nur das übrige Geld des Sommers für den Winter auf's Sparbüchle legen.
Also ich sehe dabei überhaupt kein Problem, denn das Endergebnis ist das Selbe.
Wenn es dann im Januar den Übeschuss gibt, hat man die nächste Rate doch auch wieder in der Tasche. Bei mir werden das etwa 20% des Jahresertrages sein.
Peter |
_________________ 5,8 kWp laut Flashliste
32 Sharp Mono 180 Watt SolarMax 6000 C
Ausrichtung 170 Grad Süd 45 Grad Dachneigung
Anlage läuft seit 01.03.2007
http://www.solarlog-home3.de/wiesenmaier
Wo ich nicht bin, da ist das Glück.
- Christa Wolf - |
|
|
 |
Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 571
|
Verfasst am:
26.11.2007, 23:04 |
 |
Tach
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Und warum schreiben sie ihm dann so eine Sch.... vom EnWG?
Sollten sich noch viel mehr Einspeiser direkt bei Schikanen an den Regulierer wenden. Dann erfährt es auch sehr schnell die Politik mal.
Ich hatte bei der Art deiner postings schon vermutet dass Du irgendwo auf "anderen Ufern" arbeitest.
editiert: Auch das Umlageverfahren betrifft zwar die Netzbetreiber aber nicht die Einspeiser. Da kann ich schon eher Wolfgangs Argumentation folgen
Viele Grüße:
Klaus |
Die Politik hat das Gesetz gemacht und das ist für beide Seiten gültig
"Die Branchenlösung wurde von VDEW und VDN gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kommuniziert. Mit Zustimmung des BMU wird sie zum 1. Januar 2006 durch die ÜNB umgesetzt. Damit werden erstmals am 10. Dezember 2005 verbindliche EEG-Monatsprognosen, d.h. Prognosen von EEG-Strommenge und -Vergütungsvolumen, bundesweit einheitlicher EEG-Quote und -Durchschnittsvergütung sowie Letztverbrauch, durch den VDN veröffentlicht.
Weil ein von BMU beauftragtes Gutachten zur Branchenlösung noch nicht abgeschlossen ist, kann es möglich sein, dass es später noch einmal Änderungen an dem Profilwälzungsverfahren gibt. Diese würden dann aber ebenso sorgfältig vorbereitet, bewertet und an alle betroffenen Marktteilnehmer rechtzeitig vorher kommuniziert werden."
Also wenn das BMU zugestimmt hat kann das nicht verkehrt sein
MfG |
|
|
|
 |
Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
|
Verfasst am:
26.11.2007, 23:06 |
 |
Na, ist ein kleines Zinsproblemchen, aber ein eher kleines, wenn man es vorher nicht wusste ist nicht so toll.
Man hatte ja anders Kalkuliert.
Bei dieser Regelung ist Frühjahr oder Sommer etwas im Vorteil |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
|
|
 |
Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
|
Verfasst am:
26.11.2007, 23:09 |
 |
| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Tach
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Und warum schreiben sie ihm dann so eine Sch.... vom EnWG?
Sollten sich noch viel mehr Einspeiser direkt bei Schikanen an den Regulierer wenden. Dann erfährt es auch sehr schnell die Politik mal.
Ich hatte bei der Art deiner postings schon vermutet dass Du irgendwo auf "anderen Ufern" arbeitest.
editiert: Auch das Umlageverfahren betrifft zwar die Netzbetreiber aber nicht die Einspeiser. Da kann ich schon eher Wolfgangs Argumentation folgen
Viele Grüße:
Klaus |
Die Politik hat das Gesetz gemacht und das ist für beide Seiten gültig
"Die Branchenlösung wurde von VDEW und VDN gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kommuniziert. Mit Zustimmung des BMU wird sie zum 1. Januar 2006 durch die ÜNB umgesetzt. Damit werden erstmals am 10. Dezember 2005 verbindliche EEG-Monatsprognosen, d.h. Prognosen von EEG-Strommenge und -Vergütungsvolumen, bundesweit einheitlicher EEG-Quote und -Durchschnittsvergütung sowie Letztverbrauch, durch den VDN veröffentlicht.
Weil ein von BMU beauftragtes Gutachten zur Branchenlösung noch nicht abgeschlossen ist, kann es möglich sein, dass es später noch einmal Änderungen an dem Profilwälzungsverfahren gibt. Diese würden dann aber ebenso sorgfältig vorbereitet, bewertet und an alle betroffenen Marktteilnehmer rechtzeitig vorher kommuniziert werden."
Also wenn das BMU zugestimmt hat kann das nicht verkehrt sein
MfG |
Nöö, wer sagt denn das es verkehrt ist, ich frage nur ob dieses Gesetz überhaupt für EEG-Einspeiser gemacht wurde, von §1 des Gesetzes her zu urteilen jedenfalls nicht |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
|
|
 |
cephalotus
Moderator

Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1136
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)
|
Verfasst am:
26.11.2007, 23:10 |
 |
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Na, ist ein kleines Zinsproblemchen, aber ein eher kleines, wenn man es vorher nicht wusste ist nicht so toll.
Man hatte ja anders Kalkuliert.
Bei dieser Regelung ist Frühjahr oder Sommer etwas im Vorteil |
nicht wirklich, da das Maximum ja in der Mitte liegt und nicht am Ende gleicht sich das aus. |
_________________ 24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp |
|
|
 |
FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz
|
Verfasst am:
26.11.2007, 23:42 |
 |
Ist im Grunde ein NULL-Summen-Spiel, am Ende des Jahres ist es das gleiche Ergebnis.
Ich schreibe bei einem EVU montl. eine Rechnung, das ist nichts anderes als die Aufteilung der Abschlagszahlungen in % nach Monatsertrag.
Könnte jedoch für einige kritisch werden, weil die KfW-Kredite 30.03. (sowie 30.06., 30.09, 30.12) fällig werden und dann das Konto Unterdeckung aufweist.
Aber ab 30.06 sollte das kein Problem mehr sein.
Man muss den Überschuß vom Sommer auf jeden Fall auf die hohe Kante legen (Tagesgeld etc.), damit es am 30.12 keine Überraschung gibt.
Die EVU könnten auch rechnen und sind wohl deshalb umgestiegen und um die kleinen PV-Betreiber etwas zu knebeln ?, (Stichwort Abschreckung).
Könnte durchaus ganz bewusst so gemacht sein.
Wer alles solide durchgerechnet und geplant hat, sollte hier keine Probleme bekommen. |
|
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|