Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

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Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon GLu » 18.07.2010, 13:42

Bestehen eigentlich seitens irgend einer Partei Anstrengungen, bei Neubauten von Wohn- und Geschäftshäusern (soweit dies technisch sinnvoll ist) eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, mindestens den Eigenbedarf (gemessen am Jahresverbrauch) des Hauses via Solarthermie und Photovoltaik selbst zu installieren ?

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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon alex.schmid76 » 18.07.2010, 15:41

kann ich jetzt nicht sagen, allerdings sollte es dem Häuslebauer selber überlassen bleiben, was er bauen will und was nicht.
Gruß Alex
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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon Boelckmoeller3 » 18.07.2010, 16:03

Hallo,

meines Wissens nicht, mit dieser Regierung auch bestimmt nicht :D
Der Staat hätte die Bürger und Investoren die neu bauen wollen schon länger vor sich selbst schützen können,schon zu Zeiten einer noch Rot-Grünen-Regierung, besonders beim Wärmeschutz.
Etwa 10% zusätzlicher Bausumme reichen absolut aus um ein Passivhaus oder Plus-Energie-Haus zu bauen.
Oder das Haus eben 10% kleiner zu bauen aber mit Passivhaus- Standard.
Was wir seit Jahren aber haben ist, dass viele Leute sozusagen ignorant gegenüber den in ihrer Zukunft im Haus auflaufenden Heizkosten und sich eigentlich selber schon finanziell schadend, nicht erst zu reden vom Umweltschaden, nur meinen gesetzliche Mindeststandards einhalten zu müssen. :D
Das Heraufsetzen der Mindest- Dämmungs-Standards durch den Staat erfolgte viel zu langsam.
Der Staat hat also bisher die Bauherren zu wenig vor sich selbst geschützt und dabei der Umwelt geschadet und die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu wenig eingedämmt.

Viele Grüße:

Klaus
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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon KyoSun » 18.07.2010, 16:59

Hier war mal was,wie es sich in den vergangenen 2 Jahren entwickelt hat entzieht sich meiner Kenntnis

http://www.welt.de/politik/article21303 ... licht.html

Gruß Knüllsonne
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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon Boelckmoeller3 » 18.07.2010, 20:01

Marburg hatte da etwas probiert, aber das war rechtlich nicht durchsetzbar bis heute.

Viele Grüße:

Klaus
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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon pv-jr » 19.07.2010, 10:07

GLu hat geschrieben:Bestehen eigentlich seitens irgend einer Partei Anstrengungen, bei Neubauten von Wohn- und Geschäftshäusern (soweit dies technisch sinnvoll ist) eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, mindestens den Eigenbedarf (gemessen am Jahresverbrauch) des Hauses via Solarthermie und Photovoltaik selbst zu installieren ?

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Geht zumindest etwas in die Richtung:

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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon Südschwabe » 19.07.2010, 10:40

Hallo.
pv-jr hat geschrieben:Geht zumindest etwas in die Richtung:
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/62541/

Nein, tut es nicht. Nur weil "solar" in dem Text vorkommt, heißt es noch lange nicht, dass man verpflichtet ist, eine Solaranlage, gleich welcher Art auf sein Haus zu schnallen.
Es geht in der Verordnung darum, dass man Teile seines Heiz-Energiebedarfs aus regenerativen Quellen decken muss. Dazu kann aber auch der Kachel- oder Kaminofen (der mit nachwachsenden Rohstoffen - aka "Holz" - befeuert wird) herangezogen werden. Genauso kann man aber auch eine Erd-Sole-Wärmepumpe (Geothermie) oder eine Luft-Luft-Wärmepumpe oder ein Pelletsofen verwenden.
Viele nutzen dazu eine Gas-Brennwerttherme, die Solarunterstützt ist. Das ist aber auch dann schon das einzige, was da "solar" ist. Eine PV Anlage kann dazu übrigens nicht in die Berechnung einbezogen werden, was - wie hier schon öfters vorgerechnet wurde - auch ziemlicher Unsinn wäre.

Gruß, SüdSchwabe.
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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon pv-jr » 19.07.2010, 13:10

Südschwabe hat geschrieben:Hallo.
pv-jr hat geschrieben:Geht zumindest etwas in die Richtung:
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/62541/

Nein, tut es nicht. Nur weil "solar" in dem Text vorkommt, heißt es noch lange nicht, dass man verpflichtet ist, eine Solaranlage, gleich welcher Art auf sein Haus zu schnallen.
Es geht in der Verordnung darum, dass man Teile seines Heiz-Energiebedarfs aus regenerativen Quellen decken muss. Dazu kann aber auch der Kachel- oder Kaminofen (der mit nachwachsenden Rohstoffen - aka "Holz" - befeuert wird) herangezogen werden. Genauso kann man aber auch eine Erd-Sole-Wärmepumpe (Geothermie) oder eine Luft-Luft-Wärmepumpe oder ein Pelletsofen verwenden.
Viele nutzen dazu eine Gas-Brennwerttherme, die Solarunterstützt ist. Das ist aber auch dann schon das einzige, was da "solar" ist. Eine PV Anlage kann dazu übrigens nicht in die Berechnung einbezogen werden, was - wie hier schon öfters vorgerechnet wurde - auch ziemlicher Unsinn wäre.

Gruß, SüdSchwabe.



Ich habe ja bewusst "etwas" geschrieben, weil es in die richtige Richtung geht, sprich Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung in neuen Wohngebäuden. Zumal es sowohl für Bauherrn als auch für Architekten die Denke ändern und eventuell ein Weg zu mehr bedeuten kann, was ich aus eigener Erfahrung mit unserem Architekten für besonders wichtig halte.
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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon Paul Panzer » 19.07.2010, 15:44

GLu hat geschrieben:Bestehen eigentlich seitens irgend einer Partei Anstrengungen, bei Neubauten von Wohn- und Geschäftshäusern (soweit dies technisch sinnvoll ist) eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, mindestens den Eigenbedarf (gemessen am Jahresverbrauch) des Hauses via Solarthermie und Photovoltaik selbst zu installieren ?

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Nur für Solarthermie nicht für PV.

In Berlin arbeitet die Umweltsenatorin Frau Lomscher (Likspartei) am 4. Gesetzesentwurf.


LOMPSCHER-ENTWURF
Erneuerbare Energien als Pflicht

Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Geplant: 2011. Die Pflichten zur energetischen Sanierung von Gebäuden sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten wirksam werden. Dann hat der Hauseigentümer weitere drei Jahre Zeit, den Energieverbrauch zu senken.

Wer informiert, wer kontrolliert?
Der Hauseigentümer wird von seinem Schornsteinfeger informiert, wenn dieser ohnehin die Heizanlage inspiziert. Zuständig für die Überwachung sind letztlich die Bauämter der Bezirke. Sie sollen stichprobenartig kontrollieren, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllen. Bei Verstößen kann das Amt Bußgelder verhängen.

Wann ist man zur Sanierung verpflichtet?
Ursprünglich sah Lompschers Entwurf nur vor, Hauseigentümer zu einer Sanierung zu verpflichten, wenn die Heizung älter als 20 Jahre ist. Durch die anhaltende Diskussion über das Stufenmodell hat Lompscher ihren Entwurf modifiziert. Zwar soll das Heizungs-Kriterium weiter gelten, ausgenommen von der Pflicht sind jedoch energetisch passable Gebäude, die weniger als 150 Kilowattstundenpro Quadratmeter und Jahr (etwa 15 Liter Heizöl) verbrauchen. Wer mehr verbraucht, muss sofort sanieren.

Was ist mit erneuerbaren Energien?
Lompschers Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden prinzipiell erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung zum Einsatz kommen müssen, sobald die Grenze von 150 kWh/qm überschritten wird. Das kann eine Solaranlage sein, Biomasse, Erdwärme. Das Gesetz schreibt Quoten vor, bei Solarthermie beispielsweise zehn Prozent Anteil an der Versorgung.

Gibt es Ausnahmen?
An die „Erneuerbaren-Pflicht“ ist nicht gebunden, wer etwa aus technischen Gründen keine Solaranlage montieren kann. Generell wird von der Erneuerbaren-Pflicht befreit, wer an das Fernwärmenetz angeschlossen ist. Diese wird in Berlin zwar überwiegend aus Gas und Kohle erzeugt, jedoch meist in „Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen (KWK). Dieser Effizienzgewinn rechtfertigt es nach Ansicht Lompschers, Fernwärme als eine Ersatzmaßnahme zu akzeptieren.

Wer zahlt?
Die Kosten für die energetische Sanierung trägt grundsätzlich der Hauseigentümer. Sie können mit elf Prozent jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Es sei unrealistisch, die gesetzlich erforderlichen Pflichten weitgehend durch öffentliche Förderung zu finanzieren, sagt Lompscher. Sie geht davon aus, dass sich die Kosten für die energetische Sanierung in etwa die Waage halten mit den eingesparten Heizkosten. Sie verweist auf das Beispiel Märkisches Viertel, wo dies funktionierte. Außerdem will Berlin einen sogenannten Energieeffizienzfonds einrichten. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit der Investitionen oder bei sozialen Härtefällen können Eigentümer von den Pflichten befreit werden. (tr.)


Quelle Berliner Zeitung 19.07.10 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/303450/303451.php
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Re: Ist eine gesetzliche Verpflichtung im kommen ?

Beitragvon eggis » 19.07.2010, 15:54

Moin Paul,

da sieht man mal wieder, dass sich die Linkspartei nicht um Eigentum schert. Ein Pflicht wird sich daraus nie durchsetzen lassen, solange das Bundesverfassungsgericht noch ein Wörtchen mitzureden hat.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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