Du darfst, die neue Anlage an den vorhandenen Zähler anklemmen.
§ 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen
[...]
Absatz 2
§ 19 (2) Anlagenbetreiberinnen und -betreiber können Strom aus mehreren Generatoren, die gleichartige Erneuerbare Energien einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen. In diesem Fall ist für die Berechnung der Vergütungen vorbehaltlich des Absatzes 1 die Leistung jeder einzelnen Anlage maßgeblich.
Die Erträge werden dann im Verhältnis der Anlagenleistungen vergütet. Dieses kann aber den Nachteil haben, dass die Vergütung der alten Anlage negativ beeinflusst wird, wenn die neu errichtete Anlage eine schlechtere Ausrichtung hat.