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ja der matthias
Neu hier

Info: Interessent
Angemeldet: 06.01.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Ochsenfurt
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Verfasst am:
07.01.2008, 18:52 |
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Hallo,
Ich beabsichtige Anfang März 2008 auf meinem Dach eine Anlage mit ca 38 kwp zu installieren. Eine Voranfrage beim Überlandwerk hinsichtlich Einspeisung ist gestellt worden. Die Antwort lautet: "Derzeit keine Einspeisung möglich. Netz ist ausgelastet" Das Überlandwerk wäre zum Ausbau bereit. Allerdings erst im April bzw. Mai 08, nachdem eine zeitgleich stattfindende Baumassnahme Erdverkabelung mit Stromkabel im Ort fertig gestellt wurde. Lt. EEG § 4 Abs 1/2 ist das Überlandwerk zum "unverzüglichen" Netzausbau verpflichtet. Wie sind Eure Erfahrungen mit dem "unverzüglich" bzw. wie lange darf das Überlandwerk "warten"Daß eine Abnahmeverplfichtung bis 30 kwp besteht. Die restlichen 8 kwp wären wahrscheinlich Verhandlungssache wegen Kostenbeteiligung. Danke für Eure Antworten. |
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Verfasst am:
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Xam Ralos
Forumsinventar


Angemeldet: 10.11.2005
Beiträge: 2210
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Verfasst am:
07.01.2008, 18:58 |
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Anlage auf 36-34kWp reduzieren, und schauen dass die Wechselrichter Ausgangsleistung nicht über 29.995kW beträgt... dies reicht auch als Wechselrichter-Leistung bei 34-36kWp.... |
_________________ 32.06kWp Kyocera KC-167 GH-2; Solarmax40
16.34kWp Kyocera KC170 GHT-2; 2xSolarmax6000C 1x6000S
109.2kWp Sharp NT R5E3E; Solarmax100C |
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paybacktoday
Fleißiges Mitglied

Info: Solarteur
Angemeldet: 26.04.2007
Beiträge: 463
Wohnort: Lauda-Königshofen
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Verfasst am:
08.01.2008, 08:33 |
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Hallo Matthias,
ich denke nicht daß eine Reduzierung auf unter 30kW Wechselrichterleistung hier etwas bringt. Ich denke man hat auch keine große Möglichkeiten sich auf die Hinterfüße zu stellen gegen die Überlandwerke. Unverzüglich kann sehr breit definiert werden. Und da mitgeteilt wurde, daß schon Baumassnahmen geplant sind ist es doch schon weit voran geschritten. Ein Kunde von mir wollte 20 kW bauen hat aber nur 10 kW vorläufig zugesagt bekommen und der Ausbau sollte ein halbes Jahr später erfolgen.
Ist zwar sehr ärgerlich wird aber nichts anderes übrig bleiben als zu warten.
MfG Norbert |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1325
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
08.01.2008, 15:03 |
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| Xam Ralos hat Folgendes geschrieben: |
| Anlage auf 36-34kWp reduzieren, und schauen dass die Wechselrichter Ausgangsleistung nicht über 29.995kW beträgt... dies reicht auch als Wechselrichter-Leistung bei 34-36kWp.... |
Bin überhaupt nicht vom Fach, habe aber dazu auch Nachfolgendes gelesen:
Der SFV kommentiert den §3(5) wie folgt:
Bei der Anwendung technischer Normen ist immer die im konkreten Einzelfall mögliche elektrische Höchstleistung der Solaranlage am Wechselrichterausgang von Belang. Diese stimmt nicht mit der summierten Solarmodulleistung überein. Beispielsweise wird bei Solarmodulen, die senkrecht an einer Fassade montiert sind, wegen des ungünstigen Einstrahlungswinkels die volle Solarmodul-Nennleistung nie erreicht.
Bei der Frage, ob und wieweit die 30 kW- oder die 100 kW-Grenze überschritten ist, wird jedoch die Summe der Solarmodulleistungen in kWpeak zugrunde gelegt. Dies ergibt sich aus der Begründung Teil B zu § 3 Absatz 2 Satz 2: "Bei der solaren Strahlungsenergie bleibt es jedoch bei der Zuordnung nach der installierten Leistung der Module."
Zumindest scheint es zu diesem Punkt somit unterschiedliche Ansätze/Auslegungen zu geben, zumindest lese ich das heraus, und der SFV ist ja nicht irgendwer.
| ja der matthias hat Folgendes geschrieben: |
Die Antwort lautet: "Derzeit keine Einspeisung möglich. Netz ist ausgelastet" ...Lt. EEG § 4 Abs 1/2 ist das Überlandwerk zum "unverzüglichen" Netzausbau verpflichtet. |
Das steht da, aber da steht auch noch "Netzbetreiber sind verpflichtet, ... den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen.
Die 'Rechtsabteilung' des SFV legt das wie folgt aus:
EE-Anlagenbetreiber, denen der Anschluss oder die Abnahme ihres Stroms mit der Begründung verweigert wird, das vorgelagerte Netz sei überlastet, können fordern, dass die Einspeisung aus konventionellen Anlagen in das vorgelagerte Netz oder in ein dem vorgelagerten Netz nachgelagertes Netz zu ihren Gunsten vermindert wird.
Im Detail kannst du das hier nachlesen.
Einen guten kommentierten Überblick bietet wie oben schon verlinkt http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm
Thomas |
_________________ SFV-Mitglied
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WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
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paybacktoday
Fleißiges Mitglied

Info: Solarteur
Angemeldet: 26.04.2007
Beiträge: 463
Wohnort: Lauda-Königshofen
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Verfasst am:
08.01.2008, 18:30 |
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Hallo zusammen,
| Zitat: |
Das steht da, aber da steht auch noch "Netzbetreiber sind verpflichtet, ... den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen.
Die 'Rechtsabteilung' des SFV legt das wie folgt aus:
EE-Anlagenbetreiber, denen der Anschluss oder die Abnahme ihres Stroms mit der Begründung verweigert wird, das vorgelagerte Netz sei überlastet, können fordern, dass die Einspeisung aus konventionellen Anlagen in das vorgelagerte Netz oder in ein dem vorgelagerten Netz nachgelagertes Netz zu ihren Gunsten vermindert wird. |
Es sagt aber niemand, ob das Netz in seiner Gegend die PV-Anlage dann besser verkraftet. Außerdem hat der VNB angekündigt sein Netz auszubauen und ich denke er ist somit auf der sicheren Seite und hat seine Pflicht soweit erfüllt. Jetzt kann man es drauf ankommen lassen vor´s Gericht ziehen, dann dauert das ganze 1-2 Jahre. Natürlich wird wegen dem Rechtsstreit erstmal der Umbau auf Eis gelegt. Ich würde es darauf beruhen lassen und warten, alles andere ist nur Spielerei mit den Muskeln.
Wenn es jetzt ein Jahr dauern würde könnte man vielleicht was versuchen, aber bis zum Mai würde ich nichts riskieren. Der SFV sagt so wie es sein muß, aber die Umsetzung ist meines Erachtens nicht ohne.
MfG Norbert |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1325
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
08.01.2008, 19:40 |
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| paybacktoday hat Folgendes geschrieben: |
| Es sagt aber niemand, ob das Netz in seiner Gegend die PV-Anlage dann besser verkraftet. Außerdem hat der VNB angekündigt sein Netz auszubauen und ich denke er ist somit auf der sicheren Seite und hat seine Pflicht soweit erfüllt. |
Netzausbau und die Einräumung einer vorrangigen Einspeisung sind aber schon 2 Paar Stiefel, das sollte nicht vermengt werden.
Was den Netzausbau anlangt, hat der Netzbetreiber durch seine Absichtserklärung und die Terminierung möglicherweise schon seinen Teil zur diesbezüglichen Pflichterfüllung beigetragen. Das hat aber mit der Pflicht zur vorrangigen Einspeisung von EE-Strom allenfalls bedingt, eigentlich aber nichts zu tun.
Im Übrigen hat ja keiner etwas von 'Muskeln spielen lassen' gesagt. Man kann auch auf diplomatische Art seine Rechte mit Nachdruck formulieren.
Das funktioniert aus eigener Erfahrung besser, wenn man sich nicht gleich vom zuständigen EVU-Sachbearbeiter abspeisen lässt, sondern vielleicht auch mal in der Bearbeitungshierarchie eine oder zwei Stufen 'nach oben' geht.
In Ehrfurcht und Demut würde ich auf jeden Fall eine solche Antwort eines EVU nicht entgegen nehmen und die Sache damit auf sich beruhen lassen.
Die frühere 'Sponti-Szene' hat ja auch viel verbalen Müll produziert. Die Aussage 'Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt" hat aber durchaus Aspekte, die auch heute noch gelten.
Schönen Abend
Thomas |
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paybacktoday
Fleißiges Mitglied

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Beiträge: 463
Wohnort: Lauda-Königshofen
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Verfasst am:
09.01.2008, 08:00 |
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Hallo zusammen,
| Zitat: |
| Es sagt aber niemand, ob das Netz in seiner Gegend die PV-Anlage dann besser verkraftet. |
Damit habe ich gemeint, wenn die Leitungen in seiner Gegend zu klein dimensioniert sind, dann funktioniert eine "vorrangige Einspeisung" nicht. In manchen Gegenden sind die Überlandleitungen so klein dimensioniert, daß eine ca. 40kWp-Anlage einfach zu viel für die Leitungen sind.
| Zitat: |
| Das funktioniert aus eigener Erfahrung besser, wenn man sich nicht gleich vom zuständigen EVU-Sachbearbeiter abspeisen lässt, sondern vielleicht auch mal in der Bearbeitungshierarchie eine oder zwei Stufen 'nach oben' geht. |
Genau da fängt die Sache schon an. Ein Überlandwerk ist meistens ein kleiner Stromversorger, da kennt jeder jeden, da wissen die Leute untereinander was so los ist. Da kann dieser Versuch nach hinten losgehen. Bei der EnBW oder einem ähnlichen Konzern ist das weniger ein Problem, da kann man auch mal bei einem anderen anrufen und bekommt dann auch eventuell eine andere Antwort.
Ich habe es bei unseren Stadtwerken auch schonmal versucht mich mit einem anderen Kurzzuschliesen weil mir die Antwort nicht gepaßt hat. Zum Schluß war ich der Dumme.
Man kann es mal nachfragen, aber auf keinen Fall versuchen Druck auszuüben.
Mfg Norbert |
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