| Autor |
|
Marcel123
Öfters hier

Angemeldet: 29.08.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Nahe Neu-Ulm
|
Verfasst am:
08.12.2007, 15:09 |
 |
Hallo,
wir stecken zur zeit in einem Projekt bei dem auf eine Halle eine 28kw anlage soll.
Wir meldeten also wie jedes mal unser projekt beim zuständigen netzbetreiber in diesem fall die gemeindewerke $ort an.
2 Tage später kam post von den Gemeindewerken, das unsere anlage und auch keine weiteren Anlagen in $ort mehr möglich wären, da $ort in spitzenzeiten schon mehr strom produzieren würde als benötigt und es mit dem rückspeisen zu eon wohl nicht so einfach wäre
könnt ihr euch das wirklich vorstellen? wie sollen wir uns jetzt verhalten?
projekt auf ein anderes dach in anderer gemeinde durchziehen oder gegen gemeindewerke klagen
wie sollen wir uns verhalten?
mfg Marcel |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
luckshome
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 12.05.2007
Beiträge: 414
Wohnort: Norddeutschland
|
Verfasst am:
08.12.2007, 18:44 |
 |
| Marcel123 hat Folgendes geschrieben: |
.....
2 Tage später kam post von den Gemeindewerken, das unsere anlage und auch keine weiteren Anlagen in $ort mehr möglich wären, da $ort in spitzenzeiten schon mehr strom produzieren würde als benötigt und es mit dem rückspeisen zu eon wohl nicht so einfach wäre
..... |
Zum Glück geht es ja nicht darum was die Stadtwerke gerne wollen sondern nach Gesetzen. In diesen Fall das EEG.
Demnach muss Dein Strom abgenommen und vergütet werden.
Aber die Idee der Stadtwerke ist schon witzig.
Heinz |
_________________ 29,90Kw/p + 22,0kw/p + 22,0 kw/p + 23,4 kw/p = 97,30 kw/p bestehend aus KC130GTH-2 sowie KC 200 GTH-2; Solarmax WR C/S |
|
|
 |
das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1659
Wohnort: Region Hannover
|
Verfasst am:
08.12.2007, 19:11 |
 |
Das EEG ist da recht eindeutig - der VNB muss den Strom abnehmen und vergüten - und wenn er unter Umständen das Netz auf eigene Kosten entsprechend ausbauen muss.
Die Einwände des Versorgers kann ich aber auch nachvollziehen - mein Bedauern hat er jedenfalls - aber es ist alleine sein Problem.
Meine milchige Glaskugel orakelt, das der Versorger zwar einen Vertrag über den Bezug von Strom von E.ON hat und das er von der Differenz zwischen Ein- und Verkauf auch einen oder zwei EUR pro Mengeneinheit behalten darf, das aber eine Rücklieferung nicht geregelt ist und E.ON daran sicherlich auch kein Interesse hat.
Meine Glaskugel sinniert weiter, das der VNB den eingespeisten Strom nach EEG vergüten muss, von E.ON für den weitergereichten Strom aber keinen ct bekommt oder es wird nur der Bezugspreis verrechnet. Vielleicht haben die an der Übergabestelle nur einen saldierenden Zähler eingebaut?
Aber es ist und bleibt ein PaL (Problem anderer Leute).
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Mitglied im SFV
2 Anlagen, Info hier
Anlagenvergleich |
|
|
 |
Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668
|
Verfasst am:
08.12.2007, 20:13 |
 |
Tach
| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
Vielleicht haben die an der Übergabestelle nur einen saldierenden Zähler eingebaut?
|
Sehr witzig, der war gut
Nach dem EEG-Start wurden diverse UW-Messungen auf 2-Richtungen umgebaut, in Schläfrig-Holstein wegen der Windkraft jede Menge.
MfG |
|
|
|
 |
Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3803
|
Verfasst am:
09.12.2007, 01:30 |
 |
Hallo,
der Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet den PV-Strom vorrangig abzunehmen. Also höflich anfragen woran es denn im Moment genau hängt und auch wie lange es dauert dieses Problem vorrangig zu beheben. Angemessene Frist setzen. Wenns nicht läuft Schadenersatzforderungen ankündigen
So viel mir bekannt ist, gibt es für alle Verteilnetzbetreiber einen bundesweiten Ausgleichstopf für die EEG-Vergütung und keiner muss deshalb mehr als Andere draufzahlen.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
|
|
 |
Marcel123
Öfters hier

Angemeldet: 29.08.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Nahe Neu-Ulm
|
Verfasst am:
09.12.2007, 09:09 |
 |
@Boelckmoeller3:
das behauptet, bei uns im ort würde mehr strom durch photovoltaik und 2 bhkws produziert werden als im ort aufgenommen werden kann und zurück zu eon speißen wäre angeblich nicht möglich. die sehen sich im recht weil sie ja den photovoltaik-strom vorrangig vor dem eon strom kaufen |
|
|
|
 |
Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3803
|
Verfasst am:
09.12.2007, 09:34 |
 |
Wenn sie ihn vorrangig kaufen ist doch ok
Wenn nicht dann wie beschrieben vorgehen.
Das angebliche Problem mit EON ist nicht deines.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
|
|
 |
|
|