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sulina
Neu hier

Angemeldet: 14.12.2007
Beiträge: 1
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Verfasst am:
14.12.2007, 19:49 |
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Hallo,
ich bekomme am Montag eine 5,1 KwP-Photovoltaik-Anlage auf`s Dach eines 350 Jahre alten Fachwerkhauses mit veralteter Hauszuleitung montiert. Wer kann mir zur Rechtslage was sagen: die EON Thüringen verlangt - angeblich erst seit Dezember 2007 - Kostenersatz für ein neues, für die Einspeisung benötigtes Hauszuleitungskabel (1.400,-Euro!) und weitere 160,- Euro für die Netzabnahmeprüfung.
Weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang: die Lieferfirma Hacopell ist zunächst Betreiber der Anlage mit einem Dachflächenmietvertrag, die Anlage solle erst nach Verkauf eines anderen Hauses von mir übernommen werden innerhalb der nächsten 2 Jahre.
Die Fa. Hacopell zahlt deshalb zunächst obige EON-Rechnung und stellt diese Kosten anschließend mir in Rechnung bei Anlagen-Übernahme.
Was kann ich tun ? Müßten die EON-Kosten nicht laut EEG von denen getragen werden ? |
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Verfasst am:
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Betatester
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2421
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
14.12.2007, 20:10 |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668
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Verfasst am:
21.12.2007, 22:48 |
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Tach
in den neuen Bundesländern gibt es andere Eigentumsgrenzen bei alten Hausanschlüssen aus Zeiten von Erich und Walter
Da ist die Eigentumsgrenze zB die Abzweigklemme an der Freileitung oder am Ortsnetzkabel und der Rest ist Kundeneigentum.
Gegen Bezahlung ist man beim Netzbetreiber dann bereit den HA zu erneuern
und dann ist die Eigentumsgrenze wie in den alten Bundesländern der HA-Kasten etc
MfG |
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