Werbung:
 
  •  Home   •  Forum   •  letzte Themen   •  Modul-Datenbank   •  PV-Wikipedia   •     Downloads   •  PV-Links   •  Impressum   • 
  •  FAQ   •  Suchen  •   Mitgliederliste   •  Benutzergruppen   •  Registrieren  •  Profil  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   • 
 Zählereinbau nur mit Neuabschluss Einspeise- und Netzanschl. Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor
fishhunter01
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 26.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.10.2007, 13:34 Nach oben

Hallo Leute,
Thürinder Energienetze / EON will erst eine Vertragsunterschrift für einen Einspeisevertrag nachderen Bedingungen ( gehen auch nicht auf Änderungen ein ) und einen neuen Netzanschlussvertrag. Haus ist seit 93 angeschlossen.
Angeblich geht sonst auch keine Inbetriebnahme/Abnahme.
Ich müßte als einzigen Ausweg erklären, dass ich keinen Vertrag wünsche.

Installateur ist auch mit ständigem ..das ist jetzt neu , das ist bei unseren Vorschriften anders etc. ...über 1 Monat hingehalten worden. Vertragsangebot thüenergie am Samstag per post, gebaut wird seit heute. Sieht mir alles wie "Pistole auf die Brust" aus.
was kann ich machen ?
28. 8. ( mit Post vielleicht 2.9.) erfolgte die Anmeldung der Anlage.
Wenn die Elektrofirma einen geeichten Zähler einbaut und die entsprechende Sachkunde hat,( ist bei Eon mit einer Nummer registriert ) könnte ja im Ernstfall auch noch die Abnahme unter verschiedensten Gründen hinausgezögert oder "behindert" werden.

bitte schnelle Hilfe.
fishhunter01
Google-Werbung







Verfasst am: Nach oben

Friday
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 09.10.2007, 13:43 Nach oben

Nicht ärgern!

Auch gemäß der neuen Niederspannungsanschlußverordnung besteht bereits ein Netzanschlußvertrag mit dem Gebäudeinhaber. Das ist dann der Netzanschlußnehmer.
Der Nutzer der PV-Anlage ist somit ein Netzanschlußnutzer. Das EVU könnte hier somit höchstens einen Netzanschlußnutzungsvertrag fordern - keinen Netzanschlußvertrag da der ja bereits existiert.
Aber auch den Netzanschlußnutzungsvertrag kann das EVU für eine PV-Anlage nicht zwingend fordern (siehe Anschlußzwang gemäß EEG). Auch eine Abnahme kann das EVU nicht fordern.

Fazit: Einfach Anschließen und erfolgte Inbetriebnahme dem EVU mitteilen. Das EVU kann sich nicht wehren. Später einfach Rechnungen schreiben und fertig.

_________________
Friday der Bastler
deba
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.04.2007
Beiträge: 123
Wohnort: Raum Mannheim/Heidelberg

BeitragVerfasst am: 09.10.2007, 16:00 Nach oben

Habe auch eine NAV (Niederspannungsanschlußverordnung) zu meinem Einspeisevertrag bekommen.

Dort steht in §1 "Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen", Absatz 1, letzter Satz:
"... Sie (die Verordnung) gilt nicht für den Netzanschluß von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas. ..."

Dachte immer, dass PV-Anlagen zu den "erneuerbaren Energien" dazugezählt werden. Embarassed

Man liest sich ...
deba

_________________
3,87 kWp-18 SANYO HIP 215-SB3800-197° Süd-DN:50°
2,07 kWp- 9 IBC 230-SB2100TL-107° Ost-DN:18°
2,07 kWp- 9 IBC 230-SB2100TL-287° West-DN:18°
http://www.solarlog-home.de/debastiani/
Friday
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 10.10.2007, 07:24 Nach oben

Wenn sich alle so verhalten würden wie es in der NAV steht, dann wäre ja auch alles in Ordnung, auch wenn die NAV eigentlich nicht für PV-Anlagen gilt.
Beim vorhandenen Gebäude gibt es aber bereits einen Netzanschlußvertrag. Ob der nun wegen der NAV oder nicht erstellt wurde ist dabei belanglos - er ist da.
Dann gibt es mindestens einen Netzanschlußnutzer mit Netzanschlußvertrag.
Nun kommt eine PV-Anlage dazu und das EVU hat kein Recht, einen Netzanschlußvertrag oder einen Netzanschlußnutzungsvertrag für diese PV-Anlage zu fordern da die NAV für die PV-Anlage nicht gilt.

Leider muß sich dieser ganze neue Vorschriftenkram und die neuen Abläufe (die NAV gilt ja erst seit dem 8.11.2006) erst bei den Mitarbeitern der EVUs herumsprechen - es sind halt auch Menschen.

Da die NAV für einen Netzanschluß der extra für eine PV-Anlage gebaut wird nicht gilt, ist dieser Sonderfall anders zu beurteilen aber das ist hier ja kein Thema.

_________________
Friday der Bastler
Schattenjäger
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.07.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Wesselburen Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 23:48 Nach oben

Angenommen, ich habe ein Dach gepachtet.
Mein Verpächter zahlt seine Stromrechnung nicht.
EVU schaltet ihm den "Saft" ab.

Was ist denn dann mit meiner Einspeisung?

Ist dafür dieser Nutzungsvertrag?


Gruß,
Schattenjäger
Atommafia
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668

BeitragVerfasst am: 22.11.2007, 11:26 Nach oben

Tach
Schattenjäger hat Folgendes geschrieben:
Angenommen, ich habe ein Dach gepachtet.
Mein Verpächter zahlt seine Stromrechnung nicht.
EVU schaltet ihm den "Saft" ab.

Was ist denn dann mit meiner Einspeisung?



Gruß,
Schattenjäger


es wird in Mehrzähleranlagen nur der Zähler gesperrt
über den der nichtbezahlte Strom etc bezogen wurde

MfG
Boelckmoeller3
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3803

BeitragVerfasst am: 22.11.2007, 11:38 Nach oben

ich verstehe deine Aufregung nicht,
du brauchst keinen Einspeisevertrag,er bringt dir rein gar nichts, nur deinem EVU.
Gib eine Erklärung ab, dass Du keinen Einspeisevertrag möchtest und setze eine Frist zum unverzüglichen Anschluß an ihr Netz.
Die Abrechnungsmodalitäten kannst Du ohne Vertrag vereinbaren.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Werbung:


Forensicherheit

>>Werben Sie auf dieser Seite<<

Powered by Elektron © 2006, phpBB Group Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Deutsche Übersetzung von phpBB.de
RSS