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 Zähler installiert, alles funktioniert - und nun...? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Hakky
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Angemeldet: 25.08.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Wuppertal - Anlage in Dernau (Ahr)

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 14:08 Nach oben

Wahrscheinlich ist das Thema schon öfter angesprochen worden, ich habe aber keinen entsprechenden Thread gefunden...
Also: Seit einem Tag ist meine PV-Anlage einsatzbereit und der Zähler dreht sich auch schon... Was mache ich nun, um an die Einspeisevergütung zu kommen? Ich habe einen Vertrag mit RWE Rhein-Ruhr in Vorbereitung (noch nicht zugeschickt bekommen). Wie oft melde ich den Zählerstand? Monatlich? Quartalsweise? Gibt es spezielle Meldeblätter? Schreibe ich eine Rechnung?
Wer hilft einem "Greenhorn" auf die Sprünge... danke!

_________________
seit November: 3,4 kWp im Ahrtal
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Verfasst am: Nach oben

Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3803

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 15:18 Nach oben

Hallo,
ist unterschiedlich, wenn Du in den nächsten 14 Tagen nichts hörst, frag am besten einfach mal bei deinem EVU an.
Meist ist es so, dass das EVU dir eine monatliche Abschlagszahlung berechnet und überweist, Du am Ende des Jahres den Zählerstand abliest oder abgelesen bekommst und die Abrechnung und Abschlagszahlung dann später auf die Ablesungen angepaßt wird. Etwas Geduld bitte mit deinem EVU.
Im Moment laufen die Zähler sowieso eher langsam.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Rio
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Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 1241
Wohnort: Kleve (NRW)

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 17:13 Nach oben

Hallo Hakky

Einen Vertrag mit deinem EVU brauchst Du (meines Wissens) nicht.
Kauf dir doch mal die Zeitschrift Photon-Spezial............
http://photon.de/special/photon_special.htm

dort findest Du Hinweise zu...........
Einspeisevergütung
Die gesetzlich garantierte Vergütung für den erzeugten
Strom ist das finanzielle Standbein jeder Solarstromanlage.
Eine kurze Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Einspeisevertrag
Ob man mit dem Netzbetreiber eine schriftliche Vereinbarung
über Lieferung und Vergütung des Solarstroms schließt,
sollte man sich gut überlegen.

Vertragsvordruck mit ausführlichen Erläuterungen

Auszüge aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Steuerabschreibung
Die Investition in eine Solarstromanlage wird vom Staat mit
steuerlichen Erleichterungen honoriert.

Solarstromunternehmer
Wer Strom produziert, ist Unternehmer. Das hat erhebliche Vorteile, zum Beispiel die Erstattung der Umsatzsteuer
durch das Finanzamt. Und etwaige Probleme lassen sich umgehen.

Gruß Rio

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6,16 kWp 28 Module Suntechnics STM 220
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Standort Kreis Kleve (NRW)
EriDau
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Angemeldet: 29.05.2007
Beiträge: 39
Wohnort: Elsdorf Rheinland

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 17:30 Nach oben

Hallo Hakky,

nachdem ich nun drei Monate auf ein Lebenszeichen von RWE RheinRuhr gewartet hatte, schickte ich in der letzten Woche eine Rechnung über den bisher eingespeisten Strom mit Zahlungsfrist und Mahngebührenhinweis (35 Euro, wie auch das RWE verlangt). Zwei Tage später !!! erhielt ich den Vertrag. Alle Telefonate vorher brachten nur Vertröstungen. Parallel zu dem Vertrag wurde ich von einer anderen RWE-Dienststelle angerufen und man klärte mich über die Abschlagszahlungen auf und über die Modalitäten der von mir eingeschickten Rechnung. Nach drei weiteren Tagen bekam ich eine schriftliche Bestätigung, dass meine Rechnung beglichen wird und in welcher Höhe die mtl Abschlagszahlungen laufen, die dann ab Dezember gezahlt werden.
Übrigens, den Vertrag habe ich nicht unterschrieben. Ich habe dem RWE den Mustervertrag von Photon vorgelegt mit dem Hinweis, dass dieser Vertrag von mir unterschrieben würde. Wie schon öfters hier erwähnt, ist er aber nicht zwingend erforderlich.

Also, recht früh Druck machen, sonst passiert nix.

Gruß
Erich

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7,1 kWp mit 34 St CSI CS6P (Poly) 210W; Schletter Montagesystem;
Wechselrichter SMA SB5000 + SB2100; SolarLog 400e;
Azimut 225°; Dachneigung 35°;
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Wiese
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Angemeldet: 28.01.2007
Beiträge: 1989
Wohnort: 76297

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 18:05 Nach oben

Bei mir (EnBW) lief es recht problemlos. Auf die erste Überweisung musste ich aber 10 Wochen warten. Auch ich habe keinen Vertrag unterschrieben weil mich im vorgelegten Vertrag ein Satz gestört hat, der etwa wie folgt lautete:

Der Anlagenbetreiber muss dem EVU auf Verlangen jederzeit nachweisen, dass der eingespeißte Strom von der PV-Modulen erzeugt wurde.

Wie sollte ich das jemals nachweisen können?
Ich habe der EnBW mitgeteilt, dass sie jederzeit vorbeikommen können um die ordnungsgemäße Verkabelung zu überprüfen. Bis heute war niemand da. Ich denke dass mein Solateur, der die Berechtigung zum Verplomben des Zählers hat, dort ein gewisses Vertrauen geniest.

Peter

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5,8 kWp laut Flashliste
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Anlage läuft seit 01.03.2007
http://www.solarlog-home3.de/wiesenmaier

Wo ich nicht bin, da ist das Glück.
- Christa Wolf -
Hakky
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Beiträge: 15
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BeitragVerfasst am: 22.11.2007, 07:40 Nach oben

Danke erstmal für die recht aufhsclussreichen QAntwort. Geduld und dennoch immer mal nachfragen heißt also die Devise. Wenn es sich denn hinziehen sollte. Bekomme ich denn den seit Mitte November eingespeisten Strom erstattet, vor allem noch zum 2007er Satz?

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EriDau
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Angemeldet: 29.05.2007
Beiträge: 39
Wohnort: Elsdorf Rheinland

BeitragVerfasst am: 22.11.2007, 07:58 Nach oben

Hallo Hakky

>>Bekomme ich denn den seit Mitte November eingespeisten Strom erstattet, vor allem noch zum 2007er Satz?<<

Genau deswegen habe ich dem RWE noch eine Rechnung geschickt. Normalerweise hat Dein Solarteur oder der vom RWE zertifizierte Zählermonteur nach der Zählerinstallation dem RWE ein "Inbetriebssetzungsprotokoll" (RWE Formular) zugeschickt. Darin wird der Zählerstand des montierten Zählers vermerkt, auf den dann der Verbrauch bezogen wird. Das dort eingetragene Datum sollte eigentlich bindend für die Entgeldhöhe sein. Aber auch ich bin mir da nicht sicher. Schicke doch zu Weihnachten dem RWE eine Rechnung (Ich kann Dir gerne eine Kopie meiner Rechnung als Vorlage überlassen), dann kann nichts schief laufen.
Gruß
Erich

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Wiese
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Beiträge: 1989
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BeitragVerfasst am: 22.11.2007, 09:03 Nach oben

Ich habe einen Durchschlag der Anmeldung beim EVU von meinem Solateur erhalten. Ich hätte im Notfall also was schriftliches in der Hand gehabt falls es nötig gewesen wäre.

Peter

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