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 ??????.... Gebühren an EVU Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Steph
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Angemeldet: 05.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 25.10.2006, 18:01 Nach oben

Hallo,

Meine Anlage ist seit August in Betrieb (5,95 kwp).
Heute habe ich Post von EVU bekommen.

EVU verlangen von mir 17,40 € / Jahr für Aufnahme der Zählerdaten ins EDV-System / Datenmanagemet sowie 25,77 € / Jahr als Verechnungspreis
der Zählung ( Jährliche Betriebsmittelnutzung )
Übrigens , habe eigenen Zähler.

Ist das ok ???? javascript:emoticon('Shocked')
Shocked

Danke javascript:emoticon('Laughing')
Laughingfür Eure Beiträge.


Zuletzt bearbeitet von Steph am 25.10.2006, 20:13, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Verfasst am: Nach oben

JörgG
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.09.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 25.10.2006, 19:27 Nach oben

Hallo Steph,

das mit den Kosten ist bei jedem EVU unterschiedlich. Einige rechnen mit monatlichen Kosten (bis ca. 10,00 EUR) oder andere verlangen geringe oder keine Gebühren.
Mein EVU (eon edis) bekommt 9,60 EUR pro Jahr für den Zähler. Darin enthalten sind Lieferung, Eichung und Auswechslung des Zählers sowie bei Ausfall des Zählers Ermitllung plausibler Ersatzwerte.

Hast du einen eigenen Zähler installiert?

Machst du eine monatliche Abrechnung? Machne EVU's verlangen für die monatlichen Zahlungen eine Gebühr.

Gruß,
Jörg
Steph
Neu hier
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Angemeldet: 05.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 25.10.2006, 20:10 Nach oben

Ja habe eigenen Zähler
Carlson
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 17.01.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.10.2006, 20:10 Nach oben

also bei uns E.ON Niederbayern / Oberpfalz
ist mir absolut nichts bekannt, dass überhaupt
irgenwelche Abrechnungsgebühren verlangt werden,
(bisher), vorausgesezt der Einspeisezähler ist im Besitz des
Anlagenbetreibers........


Grüsse vom Dach

_________________
Umsatz ist Ehrgeiz, Gewinn ist Intelligenz
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 25.10.2006, 20:24 Nach oben

Ich finde das überhaupt nicht ok, habe eigenen Zähler, lese selbst ab und bezahle nichts.

Wenn du den Spieß rumdrehst, das evu verkauft dir Strom, stellt den Zähler und liest ihn selbst ab, dafür bezahlt man dann auch eine Grundgebühr.

Jetzt verkaufst du den Strom, stellst den Zähler, theoretisch könntest du dann auch das Ablesen des Zählers in Rechnung stellen.

Hast du denn einen Vertrag unterschrieben, wo die Gebühren fixiert sind? Dann wirst du wohl nichts mehr machen können.

Gruß Kato

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2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
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Steph
Neu hier
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Angemeldet: 05.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 26.10.2006, 05:39 Nach oben

Habe noch nichts unterschrieben !
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 26.10.2006, 07:34 Nach oben

Hallo Steph,

leider macht das jedes EVU anders. Was für "Betriebsmittel" nutzt du denn vom EVU? Was würdest du denn dann bezahlen, wenn du den Zähler mieten würdest? Ich nehme an die 25,77 sind für einen gemieteten Zähler und stehen da versehentlich.

Frage am Besten jemanden aus deinem Umkreis, wie das da ist oder es meldet sich jemand hier aus deiner Gegend.

Kato

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BOBO
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Info: Betreiber
Angemeldet: 11.04.2006
Beiträge: 2096
Wohnort: Südlich von München

BeitragVerfasst am: 26.10.2006, 18:01 Nach oben

Servus Steph,

ruf bei Deinem EVU an und lass Dir diese Posten ausführlichst erklären und Alternativen aufzeigen.
Denke, dass sie schon nachgeben, wenn Du stur bleibst.

Ich habe bei E.ON Bayern lediglich die Inbetriebsetzungsgebühr bezahlen dürfen (müssen) und keine laufenden Kosten.

Gruß BOBO

P.S. Meld dich doch bei www.sonnenertrag.eu an. Der Augsburger Raum ist ja eh noch fast jungfräulich.

_________________
seit 17.07.06 bin ich Betreiber einer 6,02 kWp-Anlage mit:
28 x Sanyo HIP 215 und 2 x WR Solarmax 3000C
hier kann man sie sehen: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=390 oder auch hier: http://www.solarlog-home.de/bobo/
solardream
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 17.03.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 11:13 Nach oben

Hallo,

jetzt hole ich mal diesen alten Thread nach oben, weil ich auch in der Nähe von Steph wohne und genau denselben Schrieb bekommen habe. Lediglich die Summe, die das EVU für die 3 genannten "Serviceleistungen" haben möchte, beträgt "nur" 17,85 Euro (brutto). Ich vermute, mal, dass wir beide denselben Netzbetreiber haben.

Ich habe nämlich auch einen eigenen Zähler, der vom Solarteur eingebaut wurde.

Ich habe eigentlich nicht vor, auf diese Forderung einzugehen, da das nach dem EEG nicht vorgesehen oder zulässig ist.

Meinungen dazu ? Smile

Jörg

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5,06 kWp verteilt auf 23 Module Solar-Fabrik SF200A-220 in 2 Strings
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1659
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 11:54 Nach oben

Das EVU darf nur etwas berechnen, wenn DU eine Dienstleistung von ihnen bestellst und beziehst.

Da Du einen eigenen Zähler hast dürfen sie für den Zähler nichts berechnen.

Wenn sie die Zählerdaten in 27 verschiedenen Datenbanken einpflegen möchten so ist das einzig und alleine das Problem des EVU. ich gebe auch Daten von allen Rechnungen in ein EDV-System ein - darf ich jetzt von jeder Rechnung einen Betrag abziehen?

Was soll die Betriebsmittelnutzung sein? Das EVU bekommt für jede kWh die es nach dem EEG vergütet eine Entschädigung, da ist alles mit abgegolten

Vorstellbar wäre, das Du dem EVU nur den Zählerstand mitteilst und das EVU für Dich eine Rechnung/Gutschrift erstellt nach der bezahlt wird. Dann würde das EVU eine Dienstleistung erbringen, die es sich auch bezahlen lassen dürfte. Das setzt allerdings eine vertragliche Regelung voraus.

Teile den EVU einfach mit, das Du auf ihre Dienstleistungen verzichtest und schreibe die Rechnungen selber. Klares Zahlungsziel setzen und wenn das EVU etwas einbehält eine Mahnung incl. Mahngebühr und Androhung eines Mahnbescheides nachschieben. Dann sollte der Spuk ein schnelles Ende haben.

Sonnige Grüße
Harald

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Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Mitglied im SFV
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MonoPoly
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Angemeldet: 10.07.2007
Beiträge: 314
Wohnort: Do Süd

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 15:16 Nach oben

Genau so ist das!
das399igste hat Folgendes geschrieben:

Vorstellbar wäre, das Du dem EVU nur den Zählerstand mitteilst und das EVU für Dich eine Rechnung/Gutschrift erstellt nach der bezahlt wird. Dann würde das EVU eine Dienstleistung erbringen, die es sich auch bezahlen lassen dürfte. Das setzt allerdings eine vertragliche Regelung voraus.

Die EVU´s realisieren das meist auf dem von Harald beschriebenen Weg und kassieren hierfür quasi eine "Aufwandsentschädigung". Dazu brauchts m.E. nicht die Voraussetzung einer besonderen vertraglichen Regelung.
Wenn Du das so zulässt brauchst Du keine Rechnungen zu schreiben Very Happy .
Wenn Du die Kosten einsparen möchtest schreib eben Rechnungen.
Oder, verhandle mit dem EVU! Wenn Du den Hinweis setzt, selber die Rechnungen schreiben zu wollen, wirbelst Du ggf. deren Standardsystematik durcheinander. Um das zu umgehen, könnten die vielleicht auf die "Aufwandsentschädigung" verzichten. Versuch macht kluch Wink

Gruß MonoPoly
solardream
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Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 06.10.2007, 18:44 Nach oben

Hallo,

danke Euch für die Antworten.

Ich habe nun also dem EVU geschrieben, dass ich keinerlei Dienstleistungen, die mich Geld kosten, in Anspruch nehmen werde.
Das Ergebnis eines daraufhin folgenden Telefonats war nun, dass sie damit einverstanden sind, dass ich Rechnungen schreibe. Mir solls recht sein, somit wird wenistens für das restliche Jahr kein zu hoher Abschlag für die sonnenärmeren Monate gezahlt, was ich über die Jahresabrechnung wieder zurücküberweisen müsste.

Jörg

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BeitragVerfasst am: 06.10.2007, 21:58 Nach oben

solardream hat Folgendes geschrieben:

Das Ergebnis eines daraufhin folgenden Telefonats war nun, dass sie damit einverstanden sind, dass ich Rechnungen schreibe.


Hallo Jörg,

deinen Thread habe ich gerade erst durch deine neue Antwort entdeckt. Ist schon abartig, was sich manche EVU so einfallen lassen. Herzlichen Glückwunsch also erst einmal zu deiner Hartnäckigkeit! Macht zwar etwas Arbeit, aber nach einem Jahr kannst du dem EVU ja mal vorschlagen, monatliche Abschlagsbeträge auf der Grundlage der Daten des ersten Betriebsjahres zu vereinbaren. Die monatliche Bearbeitung deiner Rechnung kostet denen eine ganze Stange Arbeitszeit und damit Geld ... Very Happy

Viele Grüße

ohnedach

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45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz
solardream
Stammmitglied
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Angemeldet: 17.03.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 06.10.2007, 22:06 Nach oben

oder noch `ne Idee:

Das EVU erteilt mir eine Einzugsermächtigung für Lastschriften von ihrem Konto, damit ich die monatlichen Abschläge einziehen kann Wink

Jörg

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Angemeldet: 26.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 16:37 Nach oben

Auch die E.ON Mitte wollte mir Gebühren in Rechnung stellen. Dies habe ich abgelehnt mit dem Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage, habe denen geschrieben, das ich am Ende des Jahres den Zähler selber ablese und diese lt. EEG das Recht haben, den Zählerstand zu kontrollieren. Akzeptiere aber, um der E.ON entgegenzukommen und deren Arbeitsaufwand gering zu halten, deren Gutschriftsverfahren. Erstelle dann bis 31.01. des Folgejahres dann eine Abschlußrechnung.

Ich denke, dies ist für beide Seiten eine komfortable Lösung.
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