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waso
Öfters hier

Angemeldet: 26.10.2007
Beiträge: 19
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Verfasst am:
19.11.2007, 11:46 |
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In einem Einspeisevertrag steht vorgedruckt, dass Störungen infolge unvorhergesehener Ereignisse in seinem Verteilungsnetz oder dringend notwendige Reparaturarbeiten, die eine zeitweilige Abschaltung der Anlage des Einspeisers erforderlich machen oder diesen an der vollen Lieferung elektrischer Arbeit hindern, zwar in möglichst kurzer Zeit behoben werden seitens des EVU, allerdings der Einspeiser keine Schadenersatzansprüche wegen Ausfall der Einspeisung aus vorgenannten Ursachen geltend machen könne.
Muss der Einspeiser dies akzeptieren ? Immerhin ist der Ertragsausfall nicht sein Verschulden - und z.B. Schäden am Verteilnetz, die durch Dritte hervorgerufen werden (z.B. Bagger bei Straßenbauarbeiten) dürften doch durch dessen Hapftlichtversicherung abgefangen werden, nicht wahr ? |
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Verfasst am:
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
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Verfasst am:
19.11.2007, 12:03 |
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Hallo,
du musst gar nichts akzeptieren, notfalls keinen Vertrag unterschreiben.
Der Einspeisevertrag unterliegt der Vertragsfreiheit mit Zustimmung beider Seiten.
Ein einseitiger Haftungsausschluß wäre nur zu deinem Nachteil. Entweder streichen oder, wenn gewünscht, beiderseitig vereinbaren.
Viele Grüße:
Klaus
editiert:
Hier findest du einen Mustervertrag und bereits bewertete Einspeiseverträge:
http://www.photon.de/photon_aktion/photon_aktion_einspeisevertrag.htm#Mustervertrag |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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