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 Absetzbarkeit der Montagekosten Nächstes Thema anzeigen
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Autor
MacMoto
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Angemeldet: 30.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 20:14 Nach oben

Hallo,

die Solarpanels sind inzwischen auf dem Dach und die Rechnungen beim Finanzamt für die Vorsteuererstattung eingereicht. Ich kann ja jetzt die Dachkosten von der Steuer absetzen, gilt das für den Gesamtbetrag inklusive Montagekosten? Setzt man dort noch einmal die Mehrwertsteuer an? Gehen die Montagekosten auch von den 3000€, die man pro Jahr als Handwerkerkosten absetzen kann, ab oder geht das seperat?

Ciao

Eric
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Verfasst am: Nach oben

Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 578
Wohnort: Vellmar

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 21:19 Nach oben

Hallo Eric,

du mußt hier steuerlich unterscheiden zwischen den privaten Handwerkerkosten (3.000,- €) für dein Haus und den Kosten für dein Unternehmen "Solarstromerzeugung".

Alle Kosten die du für die PV-Anlage hast, kannst du bei der Umsatzsteuererklärung geltend machen. Die Montage gehört also zu 100% dazu. Hier bekommst du dann die bezahlte Mehrwertsteuer zurück.

Die Gesamtkosten (netto) für den Bau der Anlage kannst du über die AFA sogar noch abschreiben. Du machst bei deiner Einkommenssteuererklärung eine Aufstellung aller entstandenen Kosten für den Bau der Anlage. Diese Kosten kannst du auf 20 Jahre abschreiben, entweder linear mit 5% / Jahr oder degressiv mit 10% (bzw. für 2007 noch mit 15%) / Jahr auf den dann noch bestehenden Restwert.

Die Abschreibung für den Anlagenbau sowie alle laufenden Kosten (Zinsen, Versicherungen, Zählermiete, Reinigung, Portokosten, Telefonkosten, ......) werden in einer Einnahmeüberschußrechnung mit den Stromeinahmen verrechnet. Der Verlust (in den ersten Jahren wahrscheinlich) bzw. der Überschuß wird über die Anlage GSE mit deiner normalen Einkommensteuer verrechnet. Somit bekommst du in den ersten Jahren je nach Einkommen eine Rückzahlung bzw. musst irgendwann auch für die Stromerträge Steuern bezahlen.

Als Existensgründer kannst Du noch zusätzlich eine Sonderabschreibung in Höhe von 20% tätigen.

Welche Art der Abschreibung für dich sinnvoll ist, ist abhängig von deinen persönlichen Verhälnissen.

Falls du im Thema Steuern nicht sicher bist, solltest du dich an einen Fachmann (Steuerberater) wenden um hier kein Geld zu verschenken.

Viele Grüße
Wolfgang

_________________
Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, SMA WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175, SMA SB 4200TL, SolarLog 800e

Links: Meine PV-Anlagen

Zuletzt bearbeitet von Wolfgang Neumann am 14.11.2007, 21:40, insgesamt einmal bearbeitet
Boelckmoeller3
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3803

BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 21:20 Nach oben

Hallo Eric ,
hier läuft wohl noch bisschen was durcheinander ?
Mit Dachkosten meinst Du was ?
Du bekommst die Umsatzsteuer für die Pv-Anlage incl. Montage erstmal vom Finanzamt nach Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und Einreichung der Belege erstattet, also kannst Du die natürlich nicht nochmal von der Steuer absetzen. Du hast die Umsatzsteuer ja schon komplett zurück bekommen.
Den Restbetrag (netto) kannst du abschreiben in jährlichen Raten.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
MacMoto
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Angemeldet: 30.07.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.11.2007, 16:33 Nach oben

Hallo,

danke für die Info, ich meinte natürlich die Unterscheidung zwischen Hauskosten und Betreiberkosten wie Wolfgang das dankenderweise auseinanderklamüsert hat.

Ciao

Eric
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