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 EEG bei nachgeführter Anlage Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Rynn
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 55
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 14:56 Nach oben

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich auch in der richtigen Rubrik poste.
Habe auch nur eine kurze Frage, die bestimmt mit einer
Antwort erledigt ist Smile

Werden nachgeführte Anlagen mit dem gleichem Vergütungssatz
vergütet wie Freiflächenanlagen?
Oder wo ordnet man diese ein?

Schonmal Danke für die Antwort!

Rynn
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Verfasst am: Nach oben

cephalotus
Moderator



Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1183
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 15:23 Nach oben

Nachgeführte Anlagen werden wie stationäre Anlagen vergütet, es hängt also davon ab, ob der Mast durchs Dach geht oder ob die Anlage an der Fassade hängt (hab da neulich sowas gesehen mit sich bewegendem Lamellen) oder ob sie eben frei in der Botanik herum steht.
Mnache drehen sogar das gnaze Gebäude.

Interessant ist bei einigen Konstruktionen vor allem die Frage, ab wann eine Anlage als "Dachanlage" zählt.

mfg

_________________
24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp
Rynn
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 55
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 15:32 Nach oben

Hallo cephalotus!

Verstehe deine Antwort nicht so ganz Embarassed
Stationär = 49,21cent (2007)!? = Dachanlage?

Wenn die Anlage frei in der Botanik steht (=Firmengelände, Ackerfeld usw.) würde ich das als Freiflächenanlage einstufen...

Bitte noch einmal konkreter!
Danke danke Surprised
cephalotus
Moderator



Angemeldet: 06.04.2006
Beiträge: 1183
Wohnort: Niederbayern (PV-Anlage)

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 15:35 Nach oben

genau.

Es kommt drauf an, wo die Anlage steht.

Ob sie dann nachgeführt wird oder nicht spielt für die Höhe der Vergütung keine Rolle.

_________________
24x Sanyo 205 HIP = 4,92kWp
Rynn
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 55
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 15:47 Nach oben

Okay, klingt logisch!

Also Botanik = Freiflächen-Vergütung.

Die Nachgeführten Häuser kenne ich, bspw. den NeoTracker von Neotron.
Gibt es da noch andere Varianten?
Falls du einen Link hast wäre das toll!
stromar
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.10.2007
Beiträge: 71
Wohnort: Allgäu

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 22:21 Nach oben

Hallo,

in erster Linie kommt es darauf an, wo die Anlage montiert wird, wie schon gepostet egal ob nachgeführt oder nicht. Für eine Anlage die Du auf einem Dach montiertst, das nur zum Zwecke der PV-Anlagen errichtung dient (also vereinfacht nur 4 Stützen mit einem Dach) gilt nicht der Vergütungssatz für Aufdachanlagen. Siehe Verfahrensbeschreibung EEG.
Pech hat auch einer, der seine Module nur an eine Mauer schraubt, und das Modul dadurch keine Funktion für das Gebäude hat, und der Errichter dann den Vergütungssatz für Fassadenanlagen möchte.
Heiko
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 861
Wohnort: Oberfranken

BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 20:11 Nach oben

Wenn Ein Auto oder ein Holzlager darunter ist dann ist es Aufdach.

www.solarus-info.de

oder die Luxusversion Very Happy

Image

_________________
2 Achs-Pairan 12,35Kwp mit WEBCAM
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke
1 Achs-Solarus 26.65Kwp
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke1
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=232
Rynn
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 55
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.11.2007, 11:07 Nach oben

Oh wow....ich WILL DEN LUXUS Cool
Naja mit 23 darf frau ja noch träumen oder?
Oder hart arbeiten und irgendwann den Traum zur Wirklichkeit machen... Rolling Eyes
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