| Autor |
|
shabbaz
Neu hier

Angemeldet: 11.11.2007
Beiträge: 1
|
Verfasst am:
11.11.2007, 15:16 |
 |
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum, ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen:
Meine Eltern haben 1998 eine 2 KW Anlage in Berlin in Betrieb genommen. Die Anlage wurde im Rahmen des Programmes "Energie 2000 - Solarstrombörse" von der Bewag mit ca. 15.000 DM bezuschusst.
1. In dem Vertrag, den meine Eltern seinerzeit mit der Bewag - heute Vattenfall - schlossen, ist festgelegt, dass dieser Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden muss, wenn sie zu einem anderen Stromanbieter wechseln.
Frage: Ist das rechtens? Laut EEG (§ 12 Abs. 1) wird die Bindung an einen Stromanbieter ausdrücklich untersagt. Die Frage wäre, ob das EEG auch auf die Anlage meiner Eltern angewandt werden kann schließlich stammt die von 98. Gibt es da Präzedenzfälle?
2. In dem Vertrag ist die Einspeisevergütung auf 0,80 DM/kwh fixiert, obwohl das EEG deutlich mehr vorsieht. Allerdings regelt das EEG meines Wissens nach nur die Vergütungen für Anlagen, die ab 2004 in Dienst gegangen sind, wobei sich diese pro Jahr um 5% verringert.
Frage: Wie würde die Anlage meiner Eltern gefördert werden, wenn sie jetzt aus dem Vertrag aussteigen würden? Wird da die Vergütung des ersten EEG-Jahres genommen, obwohl die ANlage schon 98 ans Netz gegangen ist, oder womöglich das Jahr des Vertragswechsels...?
Viele Grüße + Danke, S. |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3181
|
Verfasst am:
11.11.2007, 15:31 |
 |
Hallo und willkommen im Forum,
deine Eltern haben erstmal einen privatrechtlichen Vertrag mit allen Konsequenzen daraus unterschrieben und sind daran gebunden. Das ist eben der Sinn und Zweck von Verträgen.
Muss man sich den Vertrag anschauen, was er zu einer vorzeitigen Kündigung aussagt.
Eventuell können sie die Anlage so wie sie ist einem neuen Eigentümer verkaufen ?
Für eine Anlage, die örtlich verändert wird (also irgendwo abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut) zählt nach EEG immer das Datum der Erstinbetriebnahme. Der Vergütungsanspruch läuft am neuen Ort weiter. Anlagen die vor dem Inkraftreten eines EEG in Betrieb genommen wurden, erlangen auch bei Wiederaufbau keinen Anspruch auf neue EEG-Vergütung.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
|
|
 |
LumpiStefan
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.03.2007
Beiträge: 1457
Wohnort: Sindelfingen
|
Verfasst am:
11.11.2007, 15:34 |
 |
EEG kommt nicht zur Anwendung, da sich das nur auf Neuanlagen bezieht. Somit keine höhere Förderung.
Das mit dem Zurückzahlen war damals so festgelegt und führt auch kein Weg dran vorbei......
Du kannst ja beim Autokauf auch nicht nach 5 Jahren kommen und ein Upgrade auf das Neuerschienene Modell verlangen....
Stefan |
_________________ 12.1 kWp bestehend aus:
49 Sunways SM215 an einem Sunways NT10000 (seit 05.06.2007)
und
7 SolarFabrik 150/10 an einem SMA SunnyBoy 1100 (seit 22.03.2008) und Solarlog 800e.
http://www.stefan-bauer.net/daten/SolarLog/ |
|
|
 |
Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 571
|
Verfasst am:
11.11.2007, 18:31 |
 |
Tach
| LumpiStefan hat Folgendes geschrieben: |
EEG kommt nicht zur Anwendung, da sich das nur auf Neuanlagen bezieht. Somit keine höhere Förderung.
Das mit dem Zurückzahlen war damals so festgelegt und führt auch kein Weg dran vorbei......
Du kannst ja beim Autokauf auch nicht nach 5 Jahren kommen und ein Upgrade auf das Neuerschienene Modell verlangen....
Stefan |
Bei Altanlagen könnte man das EEG anwenden
Für Anlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen worden sind, gilt als Inbetriebnahmejahr das Jahr 2000.
Also 99 Pf/kWh
MfG |
|
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| |