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fridder
Stammmitglied


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Angemeldet: 26.08.2007
Beiträge: 131
Wohnort: 75015 Bretten/Baden
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Verfasst am:
05.10.2007, 10:34 |
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Hallo zusammen
Ich habe den PV-Beauftragten meines EVU mal gefragt, wie es mit meiner Einspeisungsvergütung nach Ablauf der 20 Jahre aussieht.
Er hat mir dann mitgeteilt, daß die Stadtwerke meinen Strom auch danach weiterhin abnehmen würden, allerdings könne er zum heutigen Zeitpunkt nichts über den Preis sagen. Wahrscheinlich wird es wohl darauf hinauslaufen, daß ich denselben Preis erhalte, wie ich ihn auch bei meinem bezogenen Strom bezahle.
Die Aussage hat mich vorerst mal zufrieden gestellt, obwohl es nur eine Versprechung war. Da ich meiner Prognose nach ca. dreimal soviel Strom einspeise, wie ich verbrauche, sollte das im Prinzip immer noch rentabel sein.
Jetzt würde mich allerdings interessieren, was Ihr für Informationen bzgl. Ablauf der 20 Jahre EV habt, und vor allem was Ihr machen würdet, wenn der EVU Euren Strom nicht mehr abnimmt.
Ich denke da z.B. an Heizung/Warmwasser komplett aus Strom oder mal ganz utopisch: Mit Solarstrom Wasserstoff produzieren z. B. fürs Auto.
Gruß TOM |
_________________ Dachanlage (10 kWp - Conergy 162 P)
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Verfasst am:
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lcmbt
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.07.2007
Beiträge: 423
Wohnort: Hessen
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Verfasst am:
05.10.2007, 10:40 |
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Paul Panzer
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 327
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
05.10.2007, 12:09 |
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| fridder hat Folgendes geschrieben: |
...Er hat mir dann mitgeteilt, daß die Stadtwerke meinen Strom auch danach weiterhin abnehmen würden, ... Wahrscheinlich wird es wohl darauf hinauslaufen, daß ich denselben Preis erhalte, wie ich ihn auch bei meinem bezogenen Strom bezahle.
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Hallo Tom,
natürlich bekommst Du dann sicherlich den normalen Preis, allerdings netto also ohne Steuern und Durchleitungsgebühren.
Gruß
Paul |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1659
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
05.10.2007, 12:53 |
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| Paul Panzer hat Folgendes geschrieben: |
natürlich bekommst Du dann sicherlich den normalen Preis, allerdings netto also ohne Steuern und Durchleitungsgebühren.
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Netto glaube ich nicht, das Gewerbe besteht weiterhin und die MwSt ist nur ein durchlaufender Posten, also keine Kosten für das EVU.
Der Preis wird aber wohl um einiges geringer sein als der für den Bezug. Denn das EVU will auch Gewinn machen. Nebenbei stellen sie auch die Infrastruktur zur Verfügung, dafür wollen sie sicherlich auch einen Anteil.
Ich wage einfach mal eine Prognose, für den gelieferten Strom bekomme ich die Hälfte von dem was mich der Bezug kostet (dieses mal ohne Steuern und Gebühren)
Sonnige Grüße
Harald |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1527
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
05.10.2007, 12:59 |
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Das ist alles Spekulation.
Man muss die Anlage so finanzieren, dass sie nach 20,x Jahren einen Gewinn abwirft.
Ob es in 20 Jahren ein EEG-Nachfolgegesetz für Altanlagen gibt, das steht alles in den Sternen.
Sicher ist, dass Bezugsstrom nicht billiger werden wird.
Was es mal geben wird für den Einspeisestrom wissen die Götter. |
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Paul Panzer
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 08.07.2007
Beiträge: 327
Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am:
05.10.2007, 14:05 |
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| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
Netto glaube ich nicht, das Gewerbe besteht weiterhin und die MwSt ist nur ein durchlaufender Posten, also keine Kosten für das EVU.
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Mit netto meine ich ja nicht nur die Umsatzsteuer, von der hast Du sowieso nix.
Auf dem Endverbraucherpreis ist z.B. ja noch Ökosteuer und dann sicherlich immernoch EEG-Umlage drauf.
| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
| Man muss die Anlage so finanzieren, dass sie nach 20,x Jahren einen Gewinn abwirft. |
Das währe um einiges zu spät.
Gruß
Paul  |
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fridder
Stammmitglied


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Angemeldet: 26.08.2007
Beiträge: 131
Wohnort: 75015 Bretten/Baden
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Verfasst am:
05.10.2007, 15:31 |
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Gott sei Dank ist meine Anlage nach dreizehn Jahren abbezahlt (Hoffe ich !) und wirft dann Gewinn ab. Aber mir geht´s halt in erster Linie um die Zeit danach. Denn wenn anschließend nix Bares mehr liegen bleibt, muß ich mich nach ner anderen Verwendungsart für den Strom umsehen.
Sollte ich nur annähernd an den Jahresertrag von Helios kommen (Sage und schreibe 1136kWh/kWp), dann hätte ich nach Ablauf der 20 Jahre sowieso ein dickes Plus.
Falls es aber für den danach eingespeisten Strom zu wenig Vergütung gibt, muß eine Alternative zur Einspeisung her und genau das würde mich halt interessieren, welche Möglichkeiten es da gäbe....
Grüße aus Baden,
TOM |
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lcmbt
Fleißiges Mitglied


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Angemeldet: 06.07.2007
Beiträge: 423
Wohnort: Hessen
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Verfasst am:
05.10.2007, 15:44 |
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steve65
Stammmitglied


Angemeldet: 05.06.2006
Beiträge: 65
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Verfasst am:
06.10.2007, 06:06 |
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Hi
was in 20 Jahren sein wird weiß heute keiner.
Aber was ist mit den Solaranlagen die heute bereits bis zu 18 Jahre alt sind und hoffentlich noch laufen. Die Anlagen aus dem 1000 Dächer Programm von 1989. Kennt jemand deren Vergütung pro kWh? Das wäre sehr interessant zu wissen, denn das müsste dann ja aus heutiger Sicht die Vergütung sein, nach Ablauf der Förderung. Die Anlagen wurden damals ja direkt gefördert und nicht über eine Einspeisevergütung.
Gruß
Stefan |
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fridder
Stammmitglied


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Angemeldet: 26.08.2007
Beiträge: 131
Wohnort: 75015 Bretten/Baden
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Verfasst am:
06.10.2007, 06:57 |
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Ich habe da einen interessanten Beitrag zum Thema längere Laufzeiten von PV-Anlagen gefunden: http://www.bine.info/pdf/publikation/bi0303internetx.pdf
Dabei wird auch auf das 1000-Dächer Programm zurückgegriffen. Damals (1991) kostete das KWp noch 14.750 Euro. Das treibt einem Solarteur von heute doch die Tränen in die Augen, wenn man mit heutigen Preisen vergleicht
Aber deren Vergütung würde mich ebenfalls interessieren, bei solchen Anschaffungskosten.
Grüße,
TOM |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668
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Verfasst am:
06.10.2007, 10:53 |
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Tach
| steve65 hat Folgendes geschrieben: |
Hi
was in 20 Jahren sein wird weiß heute keiner.
Aber was ist mit den Solaranlagen die heute bereits bis zu 18 Jahre alt sind und hoffentlich noch laufen. Die Anlagen aus dem 1000 Dächer Programm von 1989. Kennt jemand deren Vergütung pro kWh?
Gruß
Stefan |
wurde auf Vergütung nach EEG umgestellt
§ 9 Gemeinsame Vorschriften
(1) Die Mindestvergütungen nach §§ 4 bis 8 sind für neu in Betrieb genommene Anlagen jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres zu zahlen, soweit es sich nicht um Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft handelt. Für Anlagen, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes in Betrieb genommen worden sind, gilt als Inbetriebnahmejahr das Jahr 2000.
Daher wurden die meisten PV-Anlagen von Überschuß- auf 100 % Einspeisung umgebaut. Eine wenige nicht, das betrifft Anlagen in öffentlicher Hand, weil da der Umbau verschlafen wurde.
MfG |
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Hubsi
Vielschreiber


Angemeldet: 08.01.2006
Beiträge: 218
Wohnort: Baden-Württ.-Oberschwaben-Federsee
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Verfasst am:
07.10.2007, 12:24 |
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Hallo fridder,
ich hoffe Du hast Deine Anlage gut geplant, solide finanziert, gute Komponenten gekauft und von einem Fachmann montieren lassen oder selbst "fachmännisch" montiert!
Was machst Du Dir dann Gedanken was in 20 Jahren ist?
Du weißt nicht einmal was Morgen sein wird?
Gruß
Hubsi
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_________________ PVI - 15 kWp - 120 Kyocera Module - 3 Fronius WR - ans Netz Sept. 2004
PVII - 7 kWp - 44 IBC (Sharp) Module - 2 SB 3300TL WR - ans Netz Januar 2006 |
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fridder
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 26.08.2007
Beiträge: 131
Wohnort: 75015 Bretten/Baden
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Verfasst am:
07.10.2007, 17:54 |
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| Hubsi hat Folgendes geschrieben: |
ich hoffe Du hast Deine Anlage gut geplant, solide finanziert, gute Komponenten gekauft und von einem Fachmann montieren lassen oder selbst "fachmännisch" montiert!  |
Guter Solarteur, gute Komponenten (s.u.), Finanzierung ok, Montage professionell....
Klar, weiß niemand was in 20 Jahren sein wird, aber Gedanken darüber machen kann ich mir doch schon heute. Da ich am Haus eh noch einiges umbauen werde (oder besser: sofern ich es erlebe, zu tun gedenke ), könnte ich ja schon die eine oder andere Voraussetzung dafür schaffen. In dieser Hinsicht ist es also besser nicht erst abzuwarten und dann zu handeln.
In 2-3 Jahren gehts mit dem Bauen weiter und bis dahin schaue ich mal voraus.
Gruß TOM |
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Schattenjäger
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.07.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Wesselburen Schleswig-Holstein
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Verfasst am:
07.10.2007, 23:46 |
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Interessante Frage
Wenn es nach 20 Jahren nichts, oder sehr wenig gibt, klemme ich meine Ölheizung ab und baue Nachtspeicherheizungen ein.
Das sind Elektroheizungen, die in der Regel zwischen 22:00Uhr - 6:00 Uhr mit etwas günstigerem Nachtstrom gespeist werden.
Nachts laden sie sich also auf und geben dann über Tag ihre Wärme ab.
Gute Nachtspeicherheizungen geben eine kontinuirliche Wärme ab, wenn sie nach der Sommerpause 2-3 Tage in Betrieb sind.
Sie werden im Winter also nie wirklich kalt, es sei denn man schaltet sie ab.
Ist so, als wenn man sein Auto immer dann tankt, wenn der Tank halb leer ist.
Nun muss ich ja nicht zwingend nachts in die Heizung einspeisen
Bevor ich den Strom verschenke und teure Ölrechnungen bekomme, ist das wohl eine Alternaive. Der Umwelt ist damit auch gedient.
Das funktioniert natürlich nur mit einer Anlage, die den eigenen Strombedarf um das ca. 2 fache übertrifft.
Es sind nun mal Stromfresser -
aber man hat´s ja
Solche Heizungen werden in der heutigen Zeit verschenkt. Also,- schon mal umsehen! - Aber Vorsicht: Lasst euch nicht zu alte Dinger andrehen!
Es gibt sie auch mit Asbest.
Gruß,
Schattenjäger |
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
10.10.2007, 08:21 |
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Eine Möglichkeit wird es mit Sicherheit auch nach den 20 Jahren geben: Umbau auf Überschußeinspeisung. Es wäre dann entweder die eichrechtlich nicht wirklich zulässige saldierende Messung oder eben ein Zweirichtungszähler nötig.
Schlechtestenfalls kann man dann nur die zeitgleich selbst erzeugte Energie verbrauchen und muß die überschüssige Energie für etwa 2 bis 5 ct/kWh an den Energieversorger oder einen anderen Kunden verkaufen.
Das Problem ist eben, daß sich der Preis für die einzelne bezogene Kilowattstunde aus Stromsteuer, EEG-Abgabe, Konzesionsabgabe, Mehrwertsteuer, Netznutzungsentgelt und nur zu einem kleinen Teil aus Energiekosten besteht. Außer den Energiekosten fallen ja keine Kostenbestandteile weg, so daß sich die 2 bis 5 ct/kWh ergeben würden (Preisstand heute).
Wenn man die Energie an einer anderen Stelle verbrauchen könnte, dann müsste man mindestens das Durchleitungsentgelt an den Netzbetreiber zahlen. Das wären so etwa 5ct/kWh. Dann dann natürlich der zeitgleiche Bezug nicht nachgewiesen werden kann, wird darüber aber politisch sicher noch viel diskutiert werden. |
_________________ Friday der Bastler |
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