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 Dreiste EVU-Forderungen Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Fraenky
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.04.2007
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 11:07 Nach oben

Hi, liebe Leute,

nach Inbetriebnahme meiner Anlage habe ich ein Schreiben vom EVU bekommen, das meiner Meinung nach dreist hoch 10 ist. Ich bin echt stinkesauer über so eine Unverfrorenheit Evil or Very Mad Evil or Very Mad
Mich würden mal eure Meinungen und Ratschläge bzgl. meiner noch zu gebender Antwort dazu interessieren:

1. Das EVU will jetzt *zusätzlich* zu den 120 Euro, die im Vorfeld ja im Raum standen und für die ich ja auch den Auftrag unterschrieben habe (musste), noch 40 Euro "Aufwandspauschale" haben (zzgl. Mwst. versteht sich) ... Ist das überhaupt zulässig? Hätte das nicht *vorher* im Angebot angegeben sein müssen? (Der für mich sichtbare "Aufwand" bestand übrigens darin, dass ein EVU-Unterbüttel bei mir vorbeikam und den Zähler gesetzt und verplombt hat. Fertig. Den Rest hat der Solarteur erledigt.)

2. Das EVU will einen Einspeisevertrag unterschrieben haben, aber das mache ich aber nicht, da weiss ich, dass ich dass lt. §12 EEG nicht muss.

3. Das EVU stellt (als Anlage zum Einspeisevertrag) verschiedene Zeiträume für Abschlagszahlungen zur Auswahl. Ist das lt. EEG gedeckt, wenn ich auf monatliche Rechnungsstellung bestehe? Schließlich kriegen sie den Strom jeden Monat ... (bitte keine Diskussion darüber, ob das sinnvoll ist oder nicht, ich will es einfach nur wissen, ob ich es könnte ... ob ich es ggf. auch mache, steht auf einem anderen Blatt)

Hier übrigens der entsprechende Teil der Anlage 1:

Image

4. Das EVU will offenbar "Abrechnungspauschalen" bei den Abschlagszahlungen in Ansatz bringen und gleich verrechnen! Abgesehen davon, dass eine Aufrechnung lt. EEG nicht erlaubt ist: Soweit ich mich aber an Beiträgen aus dem Forum erinnern kann, sind Abrechnungspauschalen generell nicht zulässig ... erinnere ich mich richtig?

5. Das EVU will "für die erforderlichen Messeinrichtungen für die Energierichtung "Kunde an E.ON Avacon Netz GmbH" einen gestaffelten Messpreis zwischen 0,00 Euro und 5,00 €/Monat berechnen. Die Höhe sei dabei abhängig vom gewählten (Abschlags-)Abrechnungsintervall. Aber wenn man sich diese Anlage 1 des Einspeisevertrags (s.o.), auf der das steht, so anschaut, dann steht bei allen Intervallen nur "Da ein kundeneigener Zähler eingebaut wurde, wird kein Messpreis berechnet" ... hääää ... die haben mich quasi gezwungen, einen Zweirichtungszähler von denen zu nehmen. Ich habe also keinen eigenen Zähler. (bitte hier jetzt keine Diskussion, ob das gut oder schlecht war ... status quo ist: der Zähler stammt vom EVU) Offensichtlich haben die mir ein falsches Formblatt geschickt ... Gut, das werden sie merken und Zählermiete verlangen, was ja auch prinzipiell ok ist. Ich habe mal telefonisch nachgefragt bzgl. der Messpreise:
- bei monatl. Abschlagszahlung: 5 €/Monat
- bei vierteljährlicher Abschlagszahlung: 3 €/Monat
- bei halbjährlicher Abschlagszahlung: 2 €/Monat
- bei jährlicher Zahlung: 0 €/Monat (also kostenfrei)
Die ich die Anlage finanziert habe, kommt für mich nur monatlich oder vierteljährlich in Frage. Wenn ich auf monatl. Rechnungsstellung beharre (wenn das geht, s. Frage 3) oder monatl. Abschlägen, wollen die xxx (zensiert von meiner Frau) bestimmt die 5 €/Monat als Messpreis von mir einfordern, das sind 60 €/Jahr, das ist weit mehr, als ich jemals hier im Forum als von EVUs eingeforderten Messpreis gelesen habe (=> m.E. Wucher). Kann man das noch als angemessen bezeichnen? Da speise ich ja mind. 3-4 volle Sonnentage im Jahr nur für den Messpreis ein ... Evil or Very Mad

6. Wie bewertet ihr die Höhe der Abschlagszahlungen? (Meine Nennleistung: 6,4 kW bei 7,35 kWp)

Vielen Dank für eure Hinweise!

Gruß Frank

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42 x Kyocera KC175-GHT-2, 1 x SolarMax 6000C, 1 x SolarMax 2000C, Solarlog400e
45 ° Neigung, Südlage + 20°, seit 17.09.07 am Netz
http://www.solarlog-home.eu/extra/index.html?url=http://www.solarlog-home.de/isensee
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Verfasst am: Nach oben

misol
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 07.06.2007
Beiträge: 71
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis

BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 11:22 Nach oben

Na ja, um ehrlich zu sein versteh ich dein Problem nicht. Wenn du einen Zähler von denen hast, musst du Miete zahlen. Das ist überall so.

Bzgl. Aufwandsentschädigung: Es wäre zwar besser gewesen, vorher schon zu informieren, ABER einen Techniker, der dir den Zähler einbaut und verplombt für 40 Euro ist meines Erachtens günstig. Lass es von deinem Elektriker machen ist es teurer!

Dass die gerne eine Unterschrift haben ist verständlich. Wirklich stören würds ja nicht, müssen musst du ja auch nicht!

Zur 3: Versteh ich nicht, wo ist das Problem? Du kannst es dir raussuchen, wie du dein Geld bekommen möchstest. Was hast du gedacht, wie das läuft? Da die Abschläge zaheln, bekommst du jeden Monat gleich viel. Ist doch besser zum planen... Idea

Würde gerne helfen, meins auch wirklich nicht bös, aber ...?

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BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 11:27 Nach oben

Hallo Fraenky,

zu den 40€ erstmal. Wenn davon im Angebot nichts drinstand, zahlst Du die einfach nicht und Basta. Aber nicht vergessen, jede Forderung schriftlich zurückweisen!!!


Zu den ganzen Abrechnungsmodalitäten. Wenn Du mit keiner einverstanden bist, dann teilst Du dem EVU (natürlich wieder schriftlich) mit, dass Du monatlich eine Rechnung gemäß Zählerstand stellen wirst. Diese Vorgehensweise ist meines Wissens vom EEG gedeckt. Einfach im Schreiben pauschal auf EEG verweisen, sollen die erstmal das Gegenteil belegen.

Eventuall hilft aber auch ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter. Hierbei kann man auch mal dursickern lassen, dass man wegen der 40€ notfalls vor Gericht geht.
Fraenky
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.04.2007
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 11:29 Nach oben

Hi, misol,

Zitat:
Na ja, um ehrlich zu sein versteh ich dein Problem nicht. Wenn du einen Zähler von denen hast, musst du Miete zahlen. Das ist überall so.


Wie ich geschrieben habe, ist die Mietzahling an sich nicht das Problem, aber würdest du Wucherpreise akzeptieren?

Zitat:
Bzgl. Aufwandsentschädigung: Es wäre zwar besser gewesen, vorher schon zu informieren, ABER einen Techniker, der dir den Zähler einbaut und verplombt für 40 Euro ist meines Erachtens günstig. Lass es von deinem Elektriker machen ist es teurer!


Und wofür zahle ich die 120 Euro? Sollten nicht kostenpflichtige Leistungen in vorher angegeben Angebot auftauchen? Wie würdest du reagieren, wenn was berechnet wird, was vorher überhaupt nicht vereinbart war?

Gruß Frank

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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1523
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 12:09 Nach oben

hallo,
ich bin auch bei E.ON-Avacon Netz.

Die 120 € sind oberhalb des bundesweiten Durchschnittes, aber so erstmal noch o.K.

Laut Preisblatt zur NAV kostet bei E.ON-Avacon die Inbetriebsetzung einer Kundenanlage aber nur 89 €. Hier werden für die gleiche Leistung unterschiedliche Beträge gefordert was einer Diskriminierung von PV-Anlagen gleich kommt. Kannst sie ja darauf hinweisen und evtl. nur 89 € Überweisen. Aber Du hast die Leistung für 120 € bestellt, man hätte also wohl schon bei der Bestellung seine Vorbehalte deutlich machen müssen.

Die 40 € sind nicht i.O. Ein solche Leistung wirst Du wohl nicht bestellt haben. Das Verplomben geschieht nicht in Deinem Auftrag oder zu Deinem Nutzen, es ist Eigennutz des EVU.

Die gestaffelte Abrechnungs-/Zählergebühr ist sicherlich Kritik würdig. ich halte 60@/a auch für überhöht.

Erkundige Dich was ein eigener Zähler kostet und lass in evtl. Austauschen. Allerdings kommt da nochmal der Zeitaufwand dazu (ca. 1 Stunde).

Bei Deiner Anlagengröße (<10KW) ist aber auch ein mechanischer Zähler ohne Rücklaufsperre möglich, auch wenn E.ON-Avacon diese nicht haben will. Laut der VDEW-Richtlinie ist es aber durchaus möglich (Seite 66).

Hierzu wurde hier schon ausführlich berichtet. Großer Vorteil eines solchen Zählers ist der geringe Anschaffungspreis (<80€) und eine Eichfrist von 16 Jahren. Ein elektronischer Zähler ist deutlich teurer und nur auf 8 Jahre geeicht.

Das Nacheichen ist aus Kostengründen wohl nicht wirtschaftlich, also wird ein neuer Zähler beschafft.
Bei der Kalkulation musst Du also bei 20 Jahren ND 2 mechanische Zähler zzgl. Montage rechnen, bei elektronischen sind es 4 Zähler zzgl. jeweils Montage.

Demgegenüber stehen 1200 € Abrechnungs-/Zählergebühren.

Sonnige Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Mitglied im SFV
2 Anlagen, Info hier
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Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4980
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 12:18 Nach oben

Fraenky hat Folgendes geschrieben:
1. Das EVU will jetzt *zusätzlich* zu den 120 Euro, die im Vorfeld ja im Raum standen und für die ich ja auch den Auftrag unterschrieben habe (musste), noch 40 Euro "Aufwandspauschale" haben (zzgl. Mwst. versteht sich) ... Ist das überhaupt zulässig? Hätte das nicht *vorher* im Angebot angegeben sein müssen? (Der für mich sichtbare "Aufwand" bestand übrigens darin, dass ein EVU-Unterbüttel bei mir vorbeikam und den Zähler gesetzt und verplombt hat. Fertig. Den Rest hat der Solarteur erledigt.)

Image
So sollte normalerweise das Angebot von der E.ON aussehen und da ist in den 120,-€ (+Mwst.) eigentlich der Anschluß mit drin.

Fraenky hat Folgendes geschrieben:
3. Das EVU stellt (als Anlage zum Einspeisevertrag) verschiedene Zeiträume für Abschlagszahlungen zur Auswahl. Ist das lt. EEG gedeckt, wenn ich auf monatliche Rechnungsstellung bestehe? Schließlich kriegen sie den Strom jeden Monat ...

Du bist Lieferant und das EVU Kunde. Wenn der Kunde Vorschläge macht, kannst Du das akzeptieren oder ablehnen und eigene Vorschläge machen.

Fraenky hat Folgendes geschrieben:
4. Das EVU will offenbar "Abrechnungspauschalen" bei den Abschlagszahlungen in Ansatz bringen und gleich verrechnen! Abgesehen davon, dass eine Aufrechnung lt. EEG nicht erlaubt ist: Soweit ich mich aber an Beiträgen aus dem Forum erinnern kann, sind Abrechnungspauschalen generell nicht zulässig ... erinnere ich mich richtig?

Bei uns im RWE-Gebiet wird jeden Monat eine Pauschale bezahlt und am Ende des Jahres per Zählerstand abgerechnet. Auf diesen Daten werden dann die folgenden Monatspauschalen berechnet. Es findet somit jedes JAhr eine gewisse Anpassung statt.

Fraenky hat Folgendes geschrieben:
5. Das EVU will "für die erforderlichen Messeinrichtungen für die Energierichtung "Kunde an E.ON Avacon Netz GmbH" einen gestaffelten Messpreis zwischen 0,00 Euro und 5,00 €/Monat berechnen. Die Höhe sei dabei abhängig vom gewählten (Abschlags-)Abrechnungsintervall. Aber wenn man sich diese Anlage 1 des Einspeisevertrags (s.o.), auf der das steht, so anschaut, dann steht bei allen Intervallen nur "Da ein kundeneigener Zähler eingebaut wurde, wird kein Messpreis berechnet" ... hääää ... die haben mich quasi gezwungen, einen Zweirichtungszähler von denen zu nehmen. Ich habe also keinen eigenen Zähler. (bitte hier jetzt keine Diskussion, ob das gut oder schlecht war ... status quo ist: der Zähler stammt vom EVU) Offensichtlich haben die mir ein falsches Formblatt geschickt ... Gut, das werden sie merken und Zählermiete verlangen, was ja auch prinzipiell ok ist.

Ich finde es schon sehr seltsam das man zu einem bestimmten Zählertyp bei der E.ON gezwungen wird (den übrigens keiner so richtig erklären kann!) und dann noch zusätzlich zu einer 5,-€ Monatsmiete genötigt wird. Nur weil die E.ON ganz genau weiß das 95% der Kunden ihre PV-Anlagen finanzieren und auf die Abschläge angewiesen sind.

Fraenky hat Folgendes geschrieben:
Die ich die Anlage finanziert habe, kommt für mich nur monatlich oder vierteljährlich in Frage. Wenn ich auf monatl. Rechnungsstellung beharre (wenn das geht, s. Frage 3) oder monatl. Abschlägen, wollen die xxx (zensiert von meiner Frau) bestimmt die 5 €/Monat als Messpreis von mir einfordern, das sind 60 €/Jahr, das ist weit mehr, als ich jemals hier im Forum als von EVUs eingeforderten Messpreis gelesen habe (=> m.E. Wucher). Kann man das noch als angemessen bezeichnen? Da speise ich ja mind. 3-4 volle Sonnentage im Jahr nur für den Messpreis ein

Ich würde zunächst die monatliche Rechnungsstellung vorschlagen und eine Zählermiete wie sie beim Strombezugszähler üblich ist. Kann jetzt aber nicht sagen wieviel das bei der E.ON ist. Zusätzlich schonmal die erste Monatsabrechnung beilegen und auf Antwort warten.

Der Tom Cool

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Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
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