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schwarzwälder
Öfters hier

Angemeldet: 19.09.2007
Beiträge: 15
Wohnort: bei Villingen-Schwenningen
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Verfasst am:
21.09.2007, 21:29 |
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Hallo,
ich plane ine PV-Anlage und habe mit einem sehr erfahrenem Solateur gesprochen.
Sein Äusserung die Versicherung zahlt nur ab einer Glasdicke von 4mm kam mir komisch vor. Auch meinte er die Hagelkörner dürfen maximal 22mm groß sein.
Mein Versicherungsberater kannte diese Einschränkungen nicht und behauptet es wird immer gezahlt.
Wer hat Recht?
Über Eure Erfahrungen bin ich jetzt schon gespannt.
Vielen Dank und viele Grüße aus dem südlichen Schwarzwald. |
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Verfasst am:
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Elektro und Umwelt
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 937
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
21.09.2007, 22:24 |
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Hallo schwarzwälder,
dein Solarteur kann vielleicht gut Module auf das Dach schrauben.
Bei Versicherungsfragen hörst du besser auf deinen Makler, die Aussagen des Solarteur's sind Krampf.
Gruß E&U |
_________________ 8,32kWp Shell PowerMax Eclipse 80-C (CIS)
Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
Datenlogger: www.solarlog-home2.de/elektroundumwelt |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2141
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
22.09.2007, 09:05 |
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| schwarzwälder hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
die Hagelkörner dürfen maximal 22mm groß sein.
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wer soll die nachmessen? Für solche Fälle hätte ich dann immer ein paar Hagelkörner der Größe als Beweismittel in der Tiefkühltruhe
Verlass dich lieber auf deine Versicherung, denn nur was in deren Vertrag steht zählt.
Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3326
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
22.09.2007, 09:11 |
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....das wäre eine tolle Risikominimierung, ....als Versicherung würde ich es noch anders definieren...., bei Hagelschaden an Dach und Modulen, Haftungsausschluß wegen zu großer Hagelkorngröße  |
_________________ http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 5.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank. |
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Betatester
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2273
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
22.09.2007, 09:12 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 482
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
22.09.2007, 09:51 |
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schwarzwälder
Öfters hier

Angemeldet: 19.09.2007
Beiträge: 15
Wohnort: bei Villingen-Schwenningen
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Verfasst am:
22.09.2007, 18:53 |
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Hallo,
dachte ich mir schon das der Solateur etwas aus dem Wind ist, doch ein paar Rückmeldungen die einen bestätigen tun immer gut.
Danke |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 76
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
02.10.2007, 11:30 |
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Optische "Schäden" z.B. Dellen an der PV-Anlage durch Hagel werden nicht erstattet, wenn diese nicht im Sichtbereich sind, und die Leistung der PV-Anlage dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Gruß
Thomas |
_________________ Photovoltaikversicherung Vergleichsrechner
seit 2003 online Photovoltaik-Versicherung |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 482
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
04.10.2007, 14:37 |
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Hallo Thomas,
| Zitat: |
| Optische "Schäden" z.B. Dellen an der PV-Anlage durch Hagel werden nicht erstattet, wenn diese nicht im Sichtbereich sind, und die Leistung der PV-Anlage dadurch nicht beeinträchtigt wird. |
Deine Aussage ist mir ein wenig zu pauschal gehalten. Ich habe mal einige Schadenabteilungen diverser Versicherer kontaktiert und es kam immer wieder die gleiche Aussage: Es ist eine Einzelfallprüfung erforderlich und es wird je nach Umfang des Schadens ein Gutachter bestellt. Eine pauschale Aussage der Versicherer war nicht gegeben. In der Regel kann man bei einem Hagelschaden davon ausgehen, dass dieser nicht nur an einer kleinen Ecke eines Modules einen Schaden anrichtet, sondern eher flächendeckend wütet. Wenn der Sachschaden (auch optischer Art) nachweislich durch Hagel entstanden ist, wird der Versicherer es schwer haben, sich der Regulierung zu entziehen und im Streitfall wohl auch den Kürzeren ziehen. Die nächste Frage die sich stellt, ist die, wie hoch eine Entschädigung ausfallen würde.
Gruß
rosa |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 76
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
04.10.2007, 15:09 |
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Hallo Rosa,
meine Aussage war zu pauschal. Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsnehmer Dellen an Alurahmen seiner PV-Anlage. Die Module waren nicht beschädigt. Keine Leistungseinschränkung, kein Sichtbereich. Es wurde eine Wertminderung gezahlt.
Sicherlich ein Grenzfall, der bei der SunSafe100 Photovoltaikversicherung oder einer anderen Gesellschaft, auch anders reguliert werden hätte können.
Grüße aus Bayern
Thomas Krist |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 482
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
04.10.2007, 15:46 |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 76
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
04.10.2007, 16:01 |
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Na ja,
gemeint war mit "werden nicht erstattet" der VN hat keine neuen Module erhalten. Ich dachte auch der Risikoträger hätte gar nicht geleistet. Habe aber in der Schadenakte nachgeschaut, und der VN hat eine Wertminderung erhalten. Die Regulierung war also besser als ich dachte.
Wir haben aber auch schon bei einer Bodenanlage für 2Mio, Dellenschäden , die nicht zu einer Leistungseinschränkung führen, generell ausgeschlossen. Dies führte zu einem Beitragsnachlass.
Gruß
Thomas |
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