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 Hagelschaden, wann zahlt die Versicherung? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
schwarzwälder
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Angemeldet: 19.09.2007
Beiträge: 15
Wohnort: bei Villingen-Schwenningen

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 21:29 Nach oben

Hallo,
ich plane ine PV-Anlage und habe mit einem sehr erfahrenem Solateur gesprochen.
Sein Äusserung die Versicherung zahlt nur ab einer Glasdicke von 4mm kam mir komisch vor. Auch meinte er die Hagelkörner dürfen maximal 22mm groß sein.
Mein Versicherungsberater kannte diese Einschränkungen nicht und behauptet es wird immer gezahlt.
Wer hat Recht? Question
Über Eure Erfahrungen bin ich jetzt schon gespannt.
Vielen Dank und viele Grüße aus dem südlichen Schwarzwald.
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Verfasst am: Nach oben

Elektro und Umwelt
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Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 937
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 22:24 Nach oben

Hallo schwarzwälder,

dein Solarteur kann vielleicht gut Module auf das Dach schrauben. Laughing
Bei Versicherungsfragen hörst du besser auf deinen Makler, die Aussagen des Solarteur's sind Krampf. Wink

Gruß E&U

_________________
8,32kWp Shell PowerMax Eclipse 80-C (CIS)
Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
Datenlogger: www.solarlog-home2.de/elektroundumwelt
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2141
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 09:05 Nach oben

schwarzwälder hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
die Hagelkörner dürfen maximal 22mm groß sein.


wer soll die nachmessen? Für solche Fälle hätte ich dann immer ein paar Hagelkörner der Größe als Beweismittel in der Tiefkühltruhe Laughing

Verlass dich lieber auf deine Versicherung, denn nur was in deren Vertrag steht zählt.

Kato

_________________
15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem
Helios
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3326
Wohnort: Bretten

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 09:11 Nach oben

....das wäre eine tolle Risikominimierung, ....als Versicherung würde ich es noch anders definieren...., bei Hagelschaden an Dach und Modulen, Haftungsausschluß wegen zu großer Hagelkorngröße Laughing Laughing

_________________
http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 5.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank.
Betatester
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2273
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 09:12 Nach oben

Schau mal dort:

http://www.photovoltaikforum.com/ftopic7223.html

Lies dort mal den Beitrag vom Cephalotus durch...bezüglich "Normhagel".

Beta

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>>>>>> Zentraleuropa als Satbild alle 15 Min. aktualisiert // nachts im IR-Modus!
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Für alle "Bild"-leser: http://www.bildblog.de Wink
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rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 482
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 09:51 Nach oben

Hallo Zusammen,

der Hagelschaden ist über die Photovoltaikversicherung (ABE-Deckung) definitiv ohne Einschränkung mitversichert. Die Hagelkorngröße spielt keine Rolle. Einzige Ausnahme: In den Klauseln bzw. besonderen Vereinbarungen werden Ausschlüsse oder Einschränkungen definiert. Mehr dazu hier in meinem Beitrag zum Thema ABE und nicht genannte Gefahren.

Gruß
rosa

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schwarzwälder
Öfters hier
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Angemeldet: 19.09.2007
Beiträge: 15
Wohnort: bei Villingen-Schwenningen

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 18:53 Nach oben

Hallo,
dachte ich mir schon das der Solateur etwas aus dem Wind ist, doch ein paar Rückmeldungen die einen bestätigen tun immer gut.
Danke
Thomas Krist
Stammmitglied
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Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 76
Wohnort: Pfarrkirchen

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 11:30 Nach oben

Optische "Schäden" z.B. Dellen an der PV-Anlage durch Hagel werden nicht erstattet, wenn diese nicht im Sichtbereich sind, und die Leistung der PV-Anlage dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Gruß
Thomas

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 482
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 14:37 Nach oben

Hallo Thomas,

Zitat:
Optische "Schäden" z.B. Dellen an der PV-Anlage durch Hagel werden nicht erstattet, wenn diese nicht im Sichtbereich sind, und die Leistung der PV-Anlage dadurch nicht beeinträchtigt wird.


Deine Aussage ist mir ein wenig zu pauschal gehalten. Ich habe mal einige Schadenabteilungen diverser Versicherer kontaktiert und es kam immer wieder die gleiche Aussage: Es ist eine Einzelfallprüfung erforderlich und es wird je nach Umfang des Schadens ein Gutachter bestellt. Eine pauschale Aussage der Versicherer war nicht gegeben. In der Regel kann man bei einem Hagelschaden davon ausgehen, dass dieser nicht nur an einer kleinen Ecke eines Modules einen Schaden anrichtet, sondern eher flächendeckend wütet. Wenn der Sachschaden (auch optischer Art) nachweislich durch Hagel entstanden ist, wird der Versicherer es schwer haben, sich der Regulierung zu entziehen und im Streitfall wohl auch den Kürzeren ziehen. Die nächste Frage die sich stellt, ist die, wie hoch eine Entschädigung ausfallen würde.

Gruß
rosa

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Thomas Krist
Stammmitglied
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Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 76
Wohnort: Pfarrkirchen

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 15:09 Nach oben

Hallo Rosa,

meine Aussage war zu pauschal. Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsnehmer Dellen an Alurahmen seiner PV-Anlage. Die Module waren nicht beschädigt. Keine Leistungseinschränkung, kein Sichtbereich. Es wurde eine Wertminderung gezahlt.

Sicherlich ein Grenzfall, der bei der SunSafe100 Photovoltaikversicherung oder einer anderen Gesellschaft, auch anders reguliert werden hätte können.

Grüße aus Bayern
Thomas Krist

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rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 482
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 15:46 Nach oben

Hallo Thomas,

du hast zuerst geschrieben:
Zitat:
Optische "Schäden" z.B. Dellen an der PV-Anlage durch Hagel werden nicht erstattet, wenn diese nicht im Sichtbereich sind, und die Leistung der PV-Anlage dadurch nicht beeinträchtigt wird.

und dann:
Zitat:
... Es wurde eine Wertminderung gezahlt.

Das passt nicht so recht zueinander.

Gruß aus Köln
rosa
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?p=71730#71730

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Thomas Krist
Stammmitglied
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Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 76
Wohnort: Pfarrkirchen

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 16:01 Nach oben

Na ja,

gemeint war mit "werden nicht erstattet" der VN hat keine neuen Module erhalten. Ich dachte auch der Risikoträger hätte gar nicht geleistet. Habe aber in der Schadenakte nachgeschaut, und der VN hat eine Wertminderung erhalten. Die Regulierung war also besser als ich dachte.

Wir haben aber auch schon bei einer Bodenanlage für 2Mio, Dellenschäden , die nicht zu einer Leistungseinschränkung führen, generell ausgeschlossen. Dies führte zu einem Beitragsnachlass.

Gruß
Thomas

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